Bin alleinige Sorgeberechtigte (Mutter). Habe im letzten Jahr nach einem Streit mein Kind früher in das WE zum Vater geschickt. Nach diesem Streit wohnte das Kind nun erstmal beim Vater und ist nicht wiedergekommen. Der Vater selbst hat es nicht zur Mutter zurückgebracht. Der Vater hat nach 4 Wochen entschieden, dass das Kind nun dauerhaft bei ihm wohnt und teilte der Mutter mit, sie solle es ummelden, Unterhalt zahlen und er bekäme das Kindergeld. Die Mutter hat dem nie zugestimmt und das Kind hatte keine Meinung dazu, war neutral. Nun hat das Kind dort 5 Monate gewohnt. Die Mutter hatte keinem dauerhaftem Wohnen dort zugestimmt, somit war das Kind auch bei der Mutter wohnlich gemeldet. Zwischen der Mutter und den Kind gab es Kontakte. Die Mutter hat das Kind ständig aufgefordert wieder zurückzukommen. Das Kind war unentschlossen und blieb beim Vater. Erst nach Gesprächen beim JA mit dem Vater und dem Kind hat die Mutter verlangt, dass das Kind wieder zurückkommt. Nun hat der Vater verlangt, dass die Mutter ihm das Kindergeld für die 5 Monate zurückzahlt.
Welche Beweise veranlassen den Vater bei der Familienkasse das dortige Wohnen (ohne dem Einverständis der Mutter) vorzulegen und das Geld zu fordern?
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Kindergeldrückzahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Da gibt es zwei Möglichkeiten, wobei es nicht um das Einverständnis der Mutter oder aber um die öffentlich-rechtliche Anmeldung geht.
1. Vater beantragt bei der Kindergeldstelle auch rückwirkend das Kindergeld zu bekommen. Da nach dem Kindergeldgesetz (ich glaube so heißt es) das Kindergeld dem Elternteil auszuzahlen ist, bei dem das Kind tatsächlich wohnt, wird er Erfolg haben. Und die Familienkasse wird das Geld an den Vater auszahlen und sich von der Mutter zurück holen.
2. Vater beläßt es wie es ist, auch die Mutter meldet den Wechsel des Aufenthaltortes des Kindes nicht bei der Familienkasse, wie sie eigentlich müsste. Dann hätte der Vater auf jeden Fall einen Anspruch auf Unterhalt für das Kind und auch die hälftige Auskehrung des Kindergeldes. Zahlt die Mutter keinen Unterhalt (obwohl das ihre Verpflichtung ist), dann hat sie auf jeden Fall das Kindergeld auszukehren.
wirdwerden
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Das sich das Kind widerrechtlich beim Vater aufhielt, ist dort nicht der reguläre Aufenthalt.
Die Mutter bleibt kindergeldberechtigt, mußte sie z.B. ja auch den Wohnraum bezahlen, den sie für das Kind bereit hielt.
Ich würde da doch mal schauen, in wie weit hier nicht eine Kindesentziehung vorliegt.
Wurde der Vater aufgefordert, dass Kind zurück zu bringen?
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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"
Kindesentzug klingt schon sehr hart. Den Vater selbst habe ich nicht aufgefordert, denn das hätte nichts gebracht. Sein Wille, dass Kind lebt nun bei ihm, stand über allem. Auch hat er immer laut getönt, dass Kind wolle es definitiv auch. Auch beim gemeinsamen Gespräch beim JA brachte er vor, dass Kind wolle beim ihm wohnen und er möchte das allg. Sorgerecht. Da aber die JA Mitarbeiterin gesehen hat, bei mir läuft alles zur Zufriedenheit, stimmte sie dem nicht zu. Nach dem Gespräch im JA wollte ich, dass das Kind sofort wieder zu mir kommt. Was auch geschah. Leider hat diese ganze Sache sich 5 Monate hingezogen. Ich hätte auch sofort reagieren können und das Kind abholen lassen aber das wollte ich meinem Kind nicht antun. Den ich habe auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
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Das alles hat aber nichts mit der Bezugsberechtigung des Kindergeldes zu tun.
wirdwerden
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Bezugsberechtigt für Kindergeld ist der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind angemeldet ist.
Das Kind war aber im Haushalt des Vaters nicht angemeldet und es kam für mich auch nie in Betracht.
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Nicht angemeldet ist, sondern lebt. Das ist ein Unterschied.
wirdwerden
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