Meine Tochter hat im Sommer 2009 ihr Abitur abgeschlossen und beginnt erst jetzt zum Wintersemsester (2010/2011) ihr Studium.
Zwischenzeitlich hat sie vier Monate im Ausland verbracht und anschließend seit Februar gearbeitet.
Die Familienkasse hat mir nun den Bescheid zugesandt, dass wir keinen Kindergeldanspruch mehr hätten, weil meine Tochter sich zuvor nicht arbeitslos gemeldet hat.
Ihre Freundin, die sich kurz nach dem Abitur arbeitslosgemeldet hat, sonst aber genau das gleiche gemacht hat bekommt aber weiterhin Kindergeld.
Kann man hier rechtlich irgendwelche Schritte einleiten?
Ich bedanke mich im Voraus.
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Kindergeldzahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Nein, sie hätte das Studium auch schon letztes Jahr beginnen können, aber weil sie Englisch studieren möchte, wollte sie vorher nochmal im Ausland ihre Sprachkenntnisse verbessern!
Aber bei ihrer Freundin ist es eben genau der gleiche Fall!
-- Editiert am 21.04.2010 18:05
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--- editiert vom Admin
Das mache ich gleich. Ich habe gar nicht gesehen das es das gibt. Dankeschön!
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Hat deine Tochter im Ausland eine Sprachschule besucht? Wenn ja, besteht Anspruch auf Kindergeld. Wenn nicht, habt ihr leider Pech.
Die Freundin erfüllte vermutlich die Anspruchsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG
"noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist". Wobei das mit 4-monatigem Auslandsaufenthalt schon Grenzwertig ist. Normalerweise hätte die Arbeitsagentur sie spätenstens nach 3 Monaten aus der Kartei geschmissen und die Familienkasse informiert.
Aber vielleicht liegen noch andere Dinge vor, die du nicht kennst.
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