Meine Tochter (18) ist am 2. April in die Nähe ihres Ausbildungsplatzes gezogen. Vorher erhielt ich das Kindergeld, da sie bei mir wohnte. Ihre Mutter und ich sind geschieden, Kontakt zur Mutter besteht nicht.
Am 18. April stellte meine Tochter einen Abzweigungsantrag.
Am 19. April erhielt ich von der Familienkasse eine Prüfung der Haushaltszugehörigkeit und die Ankündigung, das Kindergeld ab Mai 2024 vorläufig einzustellen. Ich habe das beigefügte Formular ausgefüllt und zurückgeschickt.
Am 3. Mai erhielt ich das Formular mit der Anforderung der Unterschrift der Mutter zurück. Da diese jeglichen Kontakt verweigert, kann ich diese Unterschrift nicht leisten.
Ich zahle meiner Tochter (freiwillig) Unterhalt, da sie neben ihrer Ausbildungsvergütung sonst nicht über die Runden kommen würde. Auch das Kindergeld ist hier fest einkalkuliert. Das Fehlen ist eine kleine Katastrophe, so dass ich ihr nun auch das noch vorstrecke.
Ich hatte Anfang Mai auch bei der Familienkasse angerufen, mit dem Hinweis, dass meine Tochter auf das Geld angewiesen ist, die überaus unfreundliche Mitarbeiterin meinte aber, das ist nicht ihr Problem, wenn kein Kontakt mehr zur Mutter besteht, die Einstellung der Zahlung wäre so Gesetz und hat einfach aufgelegt.
Nun hat also meine Tochter seit 3 Monaten kein Kindergeld mehr erhalten.
Was wäre jetzt das richtige Vorgehen?
Kindergeldzahlung seit 3 Monaten "vorläufig eingestellt"
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Schlechtes Kommunikationsmittel...Wo das im Gesetz steht, dass auch die Mutter unterschreiben muss, weiß ich nicht.ZitatIch hatte Anfang Mai auch bei der Familienkasse angerufen, :
Aber:
Ich habe kürzlich einem Azubi, der in den Ort seiner Ausbildung umzog, empfohlen, statt des KiG-Abzweigungsantrages mit dem Elternteil zu vereinbaren, dass der das Kindergeld einfach per DA an den Azubi überweist.
Die FK war wegen Abzw-Antrag gar nicht involviert.
ICH würde als Azubi meinen Antrag schriftlich zurückziehen/widerrufen (ich meine, innerhalb 6 Monaten möglich). Damit bist bzw. bleibst du Kindergeldberechtigter und könntest die Leistung 250,- weiterhin von der FK erhalten. mW dann ab April.ZitatWas wäre jetzt das richtige Vorgehen? :
Hallo Anami,
ZitatDie FK war wegen Abzw-Antrag gar nicht involviert. :
die FK bezog sich in ihrem Schreiben auf eine Information der "Meldebehörde". Der Abzweigungsantrag meiner Tochter ist da vermutlich noch nichtmal dort eingegangen (da das Schreiben schon einen Tag nachdem sie den Antrag bei der Post abgegeben hat, angekommen war).
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In dem von mir geschilderten Fall hat der Azubi gar keinen Abzweigungsantrag bei der FK gestellt.
Mal einen sinnvollen Kindergeldantrag stellen und die Familienkasse über den Istzustand aufklären wäre ein Anfang.ZitatWas wäre jetzt das richtige Vorgehen? :
Warum? Liegt doch nach der Schilderung gar kein Grund dafür vor.ZitatAm 18. April stellte meine Tochter einen Abzweigungsantrag. :
Das ist korrekt, wenn das Kind nicht in deinem Haushalt lebt.ZitatAm 3. Mai erhielt ich das Formular mit der Anforderung der Unterschrift der Mutter zurück. :
Das heißt was? Die Mutter wurde schon schriftlich um Unterschrift gebeten?ZitatDa diese jeglichen Kontakt verweigert, kann ich diese Unterschrift nicht leisten. :
Wenn ja, dann muss man beim Familiengericht einen Antrag auf Berechtigtenbestimmung stellen.
In § 64 Abs.2 S.2 EStG.ZitatWo das im Gesetz steht, dass auch die Mutter unterschreiben muss, weiß ich nicht. :
Das sollte auch der Normalfall sein. Kindergeldberechtigt sind immer die Eltern.ZitatIn dem von mir geschilderten Fall hat der Azubi gar keinen Abzweigungsantrag bei der FK gestellt. :
Warum wurde denn überhaupt ein Abzweigungsantrag gestellt? Man hätte das doch auch intern regeln können?
wirdwerden
ZitatMal einen sinnvollen Kindergeldantrag stellen und die Familienkasse über den Istzustand aufklären wäre ein Anfang. :
Über den Ist-Zustand, ist die FK informiert - ich erhielt bisher Kindergeld, meine Tochter ist in eine eigene Wohnung umgezogen. Ich zahle Unterhalt, die Mutter nicht. Was fehlt da für eine Information?
ZitatWarum wurde denn überhaupt ein Abzweigungsantrag gestellt? Man hätte das doch auch intern regeln können? :
Da meine Tochter nun ein "eigenes Leben" hat, ging ich davon aus, dass wäre der Beste weg. Aber wie gesagt, das schreiben der FK bezog sich auf die Meldung des Einwohnermeldeamtes aufgrund des Umzugs in eine eigene Wohnung, nicht auf den Abweigungsanfrag.
ZitatDas heißt was? Die Mutter wurde schon schriftlich um Unterschrift gebeten? :
Von mir oder meiner Tochter? Nein. Von der FK? Weiß ich nicht. Wenn die FK Informationen von einem Elternteil benötigt, müsste es dieses doch direkt kontaktieren, oder nicht?
ZitatIn § 64 Abs.2 S.2 EStG. :
Ich sehe dort nirgendwo, dass die Mutter hier reagieren muss.
Meine Tochter hat in meinem Haushalt gewohnt und ich erhielt entsprechend das Kindergeld.
Aufgrund des Umzugs in eine eigene Wohnung hat die FK mir dieses Schreiben geschickt.
§ 64 Abs.2 S.2 EStG. bezieht sich darauf, dass das Kind in eine Wohnung mit Kindregeldberechtigten zieht.
Also setzte ich mit meiner Tochter erst einmal ein formloses Schreiben auf, in dem sie den Abzweigungsantrag zurückzieht, darum bittet, das Geld weiterhin auf mein Konto zu überweisen und auch nochmal erwähnt wird, dass ich Unterhalt zahle, und ihre Mutter nicht.
Sollte ich parallel dazu direkt einen Antrag auf Berechtigtenbestimmung bei Gericht stellen, oder erstmal abwarten?
Nein, eigentlich nicht.ZitatWenn die FK Informationen von einem Elternteil benötigt, müsste es dieses doch direkt kontaktieren, oder nicht? :
Hast du absolut Recht, mein Fehler. Maßgebend ist natürlich Absatz 3 und nicht 2. Hier kommt man mit Nachweis der Unterhaltszahlung zum gewünschten Ergebnis. Berechtigtenbestimmung wäre nur erforderlich, wenn keiner Unterhalt zahlt oder beide Eltern gleich viel zahlen.Zitat§ 64 Abs.2 S.2 EStG. bezieht sich darauf, dass das Kind in eine Wohnung mit Kindregeldberechtigten zieht. :
Ich (persönlich) würde nur die Formulare der Familienkasse benutzen.ZitatAlso setzte ich mit meiner Tochter erst einmal ein formloses Schreiben auf, in dem sie den Abzweigungsantrag zurückzieht, darum bittet, das Geld weiterhin auf mein Konto zu überweisen und auch nochmal erwähnt wird, dass ich Unterhalt zahle, und ihre Mutter nicht. :
Wenn dir das Kindergeld komplett eingestellt wurde, musst du einen normalen Kindergeldantrag stellen.
ZitatBerechtigtenbestimmung wäre nur erforderlich, wenn keiner Unterhalt zahlt oder beide Eltern gleich viel zahlen. :
Ich zahle Unterhalt, und das habe ich auch mit einer Kontoauszug-Kopie nachgewiesen. Dass meine Ex keinen Unterhalt zahlt, kann am Ende nur sie selbst oder meine Tochter (z.B. über einen Kontoauszug nachweisen).
ZitatIch (persönlich) würde nur die Formulare der Familienkasse benutzen. :
Aufgrund eurer Hinweise bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Abzweigungsantrag ein Fehler war, und würde den gern rückgängig machen - dafür gibt es aber wohl keine Formulare?!
ZitatWenn dir das Kindergeld komplett eingestellt wurde, musst du einen normalen Kindergeldantrag stellen. :
In dem zweiten Schreiben der FK steht, dass die KG-Zahlung "vorläufig eingestellt" wird, bis über den Abzweigungsantrag entschieden wurde.
Wenn die Zahlung komplett eingestellt wird, müsste man mich doch zumindest darüber informieren, oder?
Es ist dein Kindergeld.
Deine Tochter könnte ihren Abzw.-Antrag schriftlich zurückziehen. Dann hätte die FK wieder den Stand von April.
An deiner KiG-Berechtigung ändert sich inzwischen nichts, die vorläufige Einstellung würde aufgehoben werden, auf dein Konto würde das Kindergeld ab Mai nachgezahlt und auch weiterhin gezahlt werden.
Du kannst entscheiden, ob du deiner Tochter ---dein-- Kindergeld überweist.
Die Mutter wäre raus.
Ja, natürlich. Dem könnt ihr aber zuvorkommen. Beachtet die max. 6 Monate.ZitatWenn die Zahlung komplett eingestellt wird, müsste man mich doch zumindest darüber informieren, oder? :
Ob das Formular Veränderungsmitteilung passend wäre, weiß ich nicht. Ein Extra-Rückzieh-Formular habe ich nicht gefunden, auch nicht in x anderen Sprachen...

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg45_ba032780.pdf
Wäre ich deine Tochter, würde ich persönlich schriftlich mitteilen, dass ich den Antrag vom 18.4.24 auf Abzweigung des KiG zurückziehe...weil ich mit 18 leider noch nicht wusste, was man unbedingt selbst beantragen müsse. Ich wüsste auch erst ganz aktuell, dass das Kindergeld meinem Vater zusteht.
Viel Glück!
Die Regelung ist einfach dargestellt so: Anspruch auf das Kindergeld hat der Elternteil. bei dem das Kind lebt. Wie diese Zahlungen auf der Unterhaltsebene familienrechtlich zu behandeln sind, ist eine andere Frage, spielt auf der öffentlich-rechtlichen Ebene keine Rolle. So, wenn das volljährige Kind auszieht, bleibt in der Regel der Anspruch auf Auszahlung von Kindergeld bei dem Elternteil, welches weiterhin (und sei es nur teilweise wegen Ausbildungsvergütung) für den finanziellen Unterhalt des Kindes sorgt. Der Antrag hätte bei der Veränderung also gar nicht gestellt werden sollen. Nun kann es ein, dass es von der Regel Ausnahmen gibt. Da müssen dann die potentiellen Anspruchsinhaber zustimmen. Und das sind bei dieser Konstellation beide Elternteile. Das Kind ist eben wirtschaftlich noch nicht völlig unabhängig.
In diesem Fall hier sollte der Vater als primärer Anspruchsinhaber weiterhin Kindergeldempfänger bleiben. Allerdings sollte man den Rat von @Anami nicht auf alle Fälle übertragen, und was sie ihrem Azubi geraten hat, das ist brandgefährlich. Wenn in dem Fall dort in der Firma andere Voraussetzungen da sind, kann es durchaus sein, dass die Eltern das erhaltene Kindergeld zurückzahlen müssen, auch wenn sie nicht bereichert sind und es weitergeleitet haben. Das kann richtig teuer werden. Toller Rat, den Du da gegeben hast!
wirdwerden
Ja, das kann sein. Wenn man sich mal das Formular *Antrag auf Abzweigung* anschaut, sieht schon die 1. Person (evtl in der Vorsortierung, Scan-Abtlg), dass dort vermutlich keine Angaben zur Mutter standen.ZitatNun kann es ein, dass es von der Regel Ausnahmen gibt. :
Deshalb gings sofort zurück... So würde ich das verstehen, wenn schon am 19.4. dieses FK-Schreiben kam.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf
Ja, genau. Nichts anderes schrieb ich. Man hat es aber aus Unkenntnis leider nicht so beibehalten, wie es war.ZitatIn diesem Fall hier sollte der Vater als primärer Anspruchsinhaber weiterhin Kindergeldempfänger bleiben. :
Ich antworte auf die Frage des TE=1 Fall.ZitatAllerdings sollte man den Rat von @Anami nicht auf alle Fälle übertragen, und was sie ihrem Azubi geraten hat, das ist brandgefährlich. :
Was ich *meinem*Azubi geraten habe, funktioniert erwiesenermaßen seit 11 Monaten. Da *brennt* nichts, sonst hätte ich dazu hier nichts geschrieben.
Erkläre doch bitte, was daran so toll war.ZitatToller Rat, den Du da gegeben hast! :
Welche Firma in welchem Fall meinst du?
Ja, ich weiß, dass es oft Ärger und Probleme mit Abzweigungsanträgen für Kindergeld gibt. Ja, ich weiß auch, dass die FK sehr häufig extrem langsam arbeitet.
Hallo,
ich wollte abschließend nochmal Feedback geben, und euch allen Danken!
Meine Tocher hat den Abzweigungsantrag widerrufen. Letzte Woche hat sie nun einen Bescheid bekommen, dass ihrem Abzweigungsantrag "nicht entsprochen" wird.
Und ich habe einen Bescheid bekomme, dass ich im Mai alle Unterlagen vollständig eingereicht hatte und man nun festgestellt hat, dass mein Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Nachzahlungen ab Mai habe ich schon erhalten.
Viele Grüße,
Jens
Und jetzt?
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