Kindergeldzahlungen von Eltern einfordern

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
lw93asdf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldzahlungen von Eltern einfordern

Hallo,
mal angenommen eine 18 Jahre alte Studentin S, die bereits von zu Hause ausgezogen ist, hat sich mit ihrer alleinerziehenden Mutter M verstritten und erhält nur noch sporadisch ihr Kindergeld.
Hat S nun einen Anspruch darauf, dass das Geld immer komplett und regelmäßig von M an sie weitergeleitet wird?
Bei der zuständigen Familienkasse hat S bereits einen Antrag auf direkte Auszahlung gestellt. Dieser Antrag ist in Bearbeitung würde sich aber wenn dann ja nur auf zukünftiges Kindergeld beziehen. S geht es aber auch um die vergangenen nicht erbrachten Zahlungen.
Wie ist die Rechtslage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dazu wäre zu klären, ob die S denn Anspruch auf Unterhalt von der Mutter hätte.
Das Kindergeld ist nämlich eigentlich eine Leistung an die Eltern, die ihre Kinder unterhalten.

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#2
 Von 
lw93asdf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

M erhält von der Familienkasse das Kindergeld, zahlt aber keinen Unterhalt.
(Wie würde man erkennen, ob und in welcher Höhe S einen Anspruch auf Unterhalt hat?)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Zunächst einmal der Hinweis darauf, dass Kindergeld auch rückwirkend gewährt werden kann. Bitte kläre mit der Familienkasse ab, ob das auch im Fall der Abzweigung gilt oder nur im Fall der Erstbewilligung. Da bin ich mir nicht so ganz sicher.

So, jetzt zum Problem mit der Mutter. Der Anspruch besteht ohnehin erst ab Volljährigkeit. Die Studentin ist ja erst gerade mal volljährig. Und teilweise hat sie ja das Kindergeld bekommen. Lohnt es sich da, was zu unternehmen? Wenn jetzt möglicherweise auch noch die rückwirkenden Zahlungen kommen? Also, erster Schritt, den Antrag rückwirkend erweitern. Und erst wenn da eine Ablehnung kommt, würde ich die Angelegenheit mit der Mutter direkt klären. Und lass Dich von der Familienkasse bitte nicht darauf verweisen, dass an die Mutter ausgezahlt worden sei. Du brauchst einen überprüfbaren Bescheid.

wirdwerden

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