Kinderunterhalt ( Steuerfrei beträge )

19. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Alfonz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderunterhalt ( Steuerfrei beträge )

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Gehalt beträgt 2027 brutto, das entspricht 1556 Euro netto, dazu kommen 294 Euro Verpflegungszuschuss, 20 Euro Telefonpauschale und 40 Euro Auslagenersatz. Der mir zugesprochene Kindesunterhalt beträgt 354,50 Euro. Leider habe ich (schon vor der Geburt meines Kindes) hohe Ausgaben, da ich in einem eigenen Haus wohne, der Bankkredit beträgt 1000 Euro + Nebenkosten + Versicherung. Meine Frage ist: Ist dieser Kindesunterhalt gerecht? Werden Telefonpauschale, Auslagenersatz und Verpflegungszuschuss auf den Kindesunterhalt angerechnet? Das sind steuerfreie Beträge.

Liebe Grüsse
Alfonz




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3336 Beiträge, 1105x hilfreich)

1000 Euro Hauskredit bei 1556 € Nettoeinkommen?

Zitat (von Alfonz):
Ist dieser Kindesunterhalt gerecht?
Das ist der gesetzliche Mindestunterhalt. Wer den nicht zahlen kann, ist in der vollen Darlegungs- und Beweislast über eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Maßgebend sind dabei objektiv nachvollziehbare Faktoren. Zur dieser gesteigerten Unterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit gibt es tausende Gerichtsentscheidungen, die man sich zur Orientierung anschauen kann.

Zitat (von Alfonz):
Telefonpauschale
Was ist damit gemeint?

Zitat (von Alfonz):
Auslagenersatz und Verpflegungszuschuss
Das wird häufig pauschal mit 1/3 angesetzt. Den vollen Verbrauch müsste man nachweisen.

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#2
 Von 
Alfonz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

1000 Euro Wohnungskredit mit meiner Frau, sie lebt aber derzeit in einem anderen Haushalt, da das Kind von einer anderen Frau ist. Telefonpauschale, da ich Paketzusteller bin und mein eigenes Telefon brauche, um mit den Kunden in Kontakt zu bleiben.

1556+98=1654

1654-354=1300 also mir bleibt kein 1450 Euro.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3336 Beiträge, 1105x hilfreich)

Zitat (von Alfonz):
1000 Euro Wohnungskredit mit meiner Frau, sie lebt aber derzeit in einem anderen Haushalt, da das Kind von einer anderen Frau ist.
Tut mir leid, aber den Satz und die Zusammenhänge verstehe ich nicht.

Zitat (von Alfonz):
Telefonpauschale, da ich Paketzusteller bin und mein eigenes Telefon brauche
Das ist dann sicherlich verhandelbar. 98 € lassen sich da aber kaum vollständig rechtfertigen, sodass man mit einer Teilberücksichtigung rechnen muss.

Zitat (von Alfonz):
1654-354=1300 also mir bleibt kein 1450 Euro.
Jap, und jetzt kommt die gesteigerte Unterhaltspflicht und Erwersbobliegenheit. Und es liegt an dir zu beweisen, dass es dir objektiv unmöglich ist, ein höheres Einkommen zu erzielen. Da kommt es auf viele Faktoren an. Erwerbsbiografie, Ausbildung, Vollzeit, etc. Die Verhandlung muss man im Einzelfall mit dem Unterhaltsgläubiger betreiben.

-- Editiert von User am 20. Oktober 2025 08:35

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#4
 Von 
Alfonz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frau, der ich Unterhalt zahlen muss, ist nicht meine Frau, sondern eine andere. Meine Frau und ich haben gemeinsam eine Hauskredit aufgenommen, aber sie ist wegen der Betrug ausgezogen. Ich wohne in das Haus, die wir gemeinsam gekauft haben. Meine Frau lebt in einem anderen Haushalt und kann und will die Hauskredit nicht bezahlen. Deshalb muss ich den gesamten Betrag bezahlen.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18813 Beiträge, 10170x hilfreich)

Also:
Alfonz geht fremd und zeugt mit der Affaire ein Kind.
Die Affaire will Kindesunterhalt.
Die betrogene Ehefrau zieht enttäuscht aus der gemeinsamen, kreditbelasteten Wohnung mit Alfonz aus.
Alfonz steht nun alleine mit der Wohnung und alleine mit den Kreditkosten da.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41817 Beiträge, 14614x hilfreich)

Danke drkabo, jetzt verstehe ich, um was es geht. Wir haben also zwei Problemkreise.

1. Unterhalt für das Kind
2. Regulierung der Hausangelegenheit/der Auseinandersetzung mit der Ehefrau.

Zu 1: ich sehe keinen Ansatzpunkt, von den allgemeinen Bereinigungsreglungen bei der Berechnung von Kindesunterhalt abzuweichen. Das Haus mit den Verpflichtungen hat seinen Ursprung ja nicht in einer Beziehung von Vater und Mutter. Ob das Gehalt richtig bereinigt wurde, kann ich nicht abschätzen.

Zu 2: Bei gemeinsamem Kredit und gemeinsamen Hauseigentum hat der Fragesteller durchaus einen Anspruch auf Beteilung an Tilgung des Kredits. Nur, im Gegenzug müsste er Nutzungsentschädigung für ihren Anteil zahlen. Das ist normalerweise eine Null-Nummer.

Wie wäre es damit, endlich mal in der Wirklichkeit aufzuschlagen? Selbst wenn der Unterhalt um 50 € gemindert würde, würde das doch die finanziellen Probleme nicht lösen.

wirdwerden

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12778 Beiträge, 4606x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ob das Gehalt richtig bereinigt wurde, kann ich nicht abschätzen.

Definitiv nicht...
Kredittilgung und Zinsen wären beispielsweise abzugsfähig, aber eben auch nur bis zu einer gewissen Höhe (etwa der Hälfte der hier genannten Rate...)

Wenn aber nicht mal der Mindestunterhalt gezahlt werden kann, bleibt das Problem das Gleiche.
Neben denen in #3 von smogman genannten Punkten würde dann erst noch die Aufforderung kommen, die Kreditrate bei der Bank zu senken.
Bei 2 Schuldnern wird die Bank da aber vermutlich "dankend" ablehnen....

@ TE woraus resultiert diese hohe Rate?
Kreditsumme, hoher Zinssatz, oder hohe vereinbarte Tilgung?


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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41817 Beiträge, 14614x hilfreich)

Du, es ist doch müßig, hier überhaupt zu rechnen. Fast sein volles Gehalt geht doch im Augenblick für Kredittilgung Nebenkosten inkl. der Versicherungen drauf. Dann muss er noch leben, ob da dann ein paar € weniger Unterhalt zu zahlen sind, ist bei der desolaten Situation doch einerlei. Das ist erst einmal, und zwar dringend zu regeln.

wirdwerden

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