Kinderunterhalt - Nettoeinkommen 2000€

24. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
garcia87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kinderunterhalt - Nettoeinkommen 2000€

Hallo erst einmal!

Habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Es geht um den Unterhaltssatz eines Kindes. Folgende Details:

Ehepaar war 20 Jahre verheiratet. Seit 10 Jahren geschieden. 3 Kinder zusammen gezeugt. 1 Kind 22 Jahre alt, lebt beim Vater studiert. 2 Kind 20 Jahre alt, lebt bei der Mutter arbeitet. 3 Kind 13 Jahre alt, lebt bei der Mutter geht noch zur Schule.

Details zum Vater: 49 Jahre alt, ledig. Nettoeinkommen 2300€
Details zur Mutter: 46 Jahre alt, wieder verheiratet. Nettoeinkommen 1500€
Neuer Ehemann: 52 Jahre alt, verheiratet. Nettoeinkommen 2000€

Wie regelt sich in diesem Fall die Unterhaltshöhe für das 3 Kind? Kann mir jemand helfen? Vielen dank!

Gruß Garcia87


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Garcia!

Kind 2 spielt überhaupt keine Rolle, Kind 1 nur insoweit, dass Kind 3 in Düsseldorfer Tabelle nicht hochgestuft wird.

Bei einem EK von 2300,00 ergibt sich bei der 3. Altersstufe ein Barunterhalt von 377,00 EUR.

Grüße, Borion

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi garcia,

ergänzend zu Borion: Bei minderjährigen Kindern leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Unterhalt in Betreuung, der andere durch finanzielle Unterstützung auf Grundlage der DT. Volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden und kein bedarfdeckendes eigenes Einkommen haben, haben einen Barunterhaltsanspruch gegen beide Elternteile.

Insofern ist Borions Aussage zu Kind 1 und 2 zu relativieren.

Bezüglich des minderjährigen Kindes ist ausschließlich dein Einkommen maßgeblich zur Berechnung des Unterhalts. Dass es Möglichkeiten gibt, das Nettoeinkommen zu bereinigen ist dir bekannt? Auch dass zur Berechnung des Nettoeinkommens alle Jahreseinkünfte (z. B. auch Zinsen, Steuererstattungen) zugrunde gelegt werden?

Ein Blick in die DT und die geltenden Richtlinien wäre sicher hilfreich.

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"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
garcia87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Eine kleine Frage hätte ich noch. Wie sieht es den mit den Ausflügen der Schule aus. Müssen sich die Elternteile die Kosten teilen oder sind die Kosten durch den Unterhaltspflichtigen schon gedeckt? Das selbe gilt für Sportvereine etc.

Gruß Garcia87

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.08.2012 11:10:17
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo garcia87,

Ausflüge, Klassenfahrten, Sportvereine etc. sind vorhersehbare/kalkulierbare Kosten/Ausgaben und sind durch den geleisteten Unterhalt gedeckt. Größere Ausgaben kann man aus dem gezahlten Unterhalt ansparen. Ergo: Die Schule muss z.B. bei Abschlussfahrten rechtzeitig die Kosten bekanntgeben, damit dafür angespart werden kann.
LG


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