Kinderunterhalt - ich will ausziehen, womit kann ich rechnen?

7. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dennis Schmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderunterhalt - ich will ausziehen, womit kann ich rechnen?

Hallo,

ich bin 20 jahre und wohne momentan noch bei meinen Eltern, möchte aber demnächst ausziehen. Jetzt wüsste ich gerne, mit welchen finanziellen Mitteln ich insgesamt Rechnen kann. Irgendwie beziehen sich die Beiträge in diesem Forum immer auf Scheidungsfälle oder dergleichen. Meine Eltern leben jedoch beide noch zusammen.

Soweit ich das verstanden habe wird das Kindergeld ja weiterhin gezahlt bis ich 27 bzw. fertig mit Ausbildung / Studium bin. Momentan mache ich noch eine Ausbildung.

Kann man pauschal sagen wieviel Unterhalt Minimum bzw. Durchschnitt von den Eltern an das Kind gezahlt wird? Da ich meinen Eltern nicht mehr ewig auf der Tasche sitzen möchte will ich auch nicht ein Maximum an Unterhalt "erzwingen" allerdings ist es schon wichtig zu wissen wieviel Geld einem schonmal so zur Verfügung steht, und wieviel man sich dazu verdienen muss. Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen, oder zumindest sagen wo ich dies in Erfahrung bringen kann.

Achja... Und wer jetzt fragt, warum ich nicht meine Eltern frage wieviel diese "von sich aus" zahlen würden: Meine Eltern sind z.Zt. verreist weshalb ein solches Gespräch schlecht möglich ist ;)


Mit freundlichen Grüßen,

Dennis Schmidt

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Dennis,
na, dann hast du dir ja die richtige Zeit ausgesucht, um sich über solch wichtige Dinge zu informieren....

Fakt ist: Deine Eltern sind dir gegenüber überhaupt nicht barunterhaltspflichtig!!


Sie können verlangen, dass du während deiner Ausbildung daheim wohnen bleibst. Dabei ist es völlig egal, ob deine Eltern geschieden sind oder nicht.
Es sei denn, du machst einem Richter klar, dass dies nicht mehr zumutbar für dich ist. Das würde aber bedeuten, dass richtig schmutzige Wäsche gewaschen werden muss!!!

PS: Kindergeld wird auch nicht zwangsläufig bis zum 25/27. Lebensjahr gezahlt, sondern nur, wenn dein eigenes Einkommen unter 7.680 Euro liegt.

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#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Die Eltern KÖNNEN verlangen, dass du zu Hause wohnen bleibst (es sei denn die Ausbildungsstätte ist weit entfernt bzw. die Familiensituation angespannt), MÜSSEN es aber nicht.

Sollten deine Eltern mit deinem Auszug einverstanden sein, dann liegt dein monatlicher Bedarf bei 640€. Angerechnet wird auf alle Fälle deine Ausbildungsvergütung (netto abzgl. eines ausbildungsbedingten Mehrbedarfs iHv 85€)sowie sonstige Nebeneinkünfte. Auch BaföG oder BAB wird angerechnet.
Angerechnet wird auch das Kindergeld. Dieses wird weiterhin an deine Eltern ausgezahlt, die dir dieses dann weitergeben. Sollte ein Weitergabe an dich unterbleiben, kannst du eine Direktauszahlung an dich beantragen.
Nur den Fehlbetrag der nach Abzug des Kindergeldes und deiner eigenen Einkünfte noch verbleibt, kannst du als Unterhalt von deinen Eltern bekommen. Voraussetzung ist natürlich, dass sie leistungsfähig sind und dadurch nicht ihren eigenen Lebensunterhalt gefährden.
Dies gilt aber wie gesagt nur, wenn deine Eltern mitspielen.

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