Hallo zusammen,
als Vater zahle ich Kinderunterhalt an die Mutter in voller Höhe, obwohl die Kinder sehr häufig bei mir sind.
Der Gesetzgeber sagt dazu, dass derjenige den Unterhalt erhält, der wesentlich mehr Betreuungsaufwand erbringt. Nur wenn der Betreuungsaufwand annähernd gleich verteilt sei, käme ein sogenanntes Wechselmodell in Frage, bei dem beide Seiten Barunterhaltspflichtig wären.
Gibt es eine ungefähre Grenze jenseits der theoretischen 50:50? Würde 60:4 als annähernd gleich zählen?
Viele Grüße
Büffel
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"Walk your talk"
Kinderunterhalt - ab wann gilt Wechselmodell?
14. September 2011
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Frage vom 14. September 2011 | 18:54
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 11x hilfreich)
Kinderunterhalt - ab wann gilt Wechselmodell?
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#1
Antwort vom 15. September 2011 | 09:26
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
das Wechselmodell sieht eine tatsächliche je hälftige Betreuung der Kinder vor. Beim Abweichen auf 60:40 ist dieses nicht merh gegeben und der KU an das größteneteils betreuende Elternteil wird in voller Höhe fällig.
Ein wöchendlicher oder 14tägiger Wechsel im Aufenthalt des Kindes wäre eine gangbare Möglichkeit.
LG nero
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""
#2
Antwort vom 15. September 2011 | 10:12
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 11x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sieht nach Verhandeln aus
LG Büffel
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"Walk your talk"
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