Kinderzulage im öffentlichen Dienst

18. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Alberto141
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Kinderzulage im öffentlichen Dienst

Bin neu und hab da mal eine Frage.
Ich bin geschieden und habe eine 18 jährige Tochter die noch zur Schule geht.Meinen Unterhaltszahlungen bin ich für meine Tochter bis heute immer voll nachgekommen.
Da ich im öffentlichen Dienst arbeite habe ich für meine Tochter auch die Kinderzulage bekommen.
Jetzt hat meine Exfrau aber wieder geheiratet und wie der Teufel es will einen Beamten,ebenfalls wie sollte es auch anders sein im öffentlichen Dienst tätig.
Nun wurde mir die Kinderzulage gestrichen und dem neuen Lebenspartner meiner Exfrau zugesprochen.
Es kann doch nicht sein das eine fremde Person nutzen aus vorhandensein meiner Tochter zieht.
Was ich auch nicht ganz verstehe, es müßte doch dann wohl so sein das dieser Betrag von meiner Unterhaltzahlung abzuziehen ist.
Ich zahle jetzt über 300 Euro Unterhalt für meine Tochter und das auch gerne, aber warum zieht man mir ca. 80 Euro vom Lohn auch noch ab und den bekommt dann auch noch jemand der mit meiner Tochter nichts gemeinsam hat.
Diese 80 Euro fehlen mir jetzt und muss sehen wie ich mit dem Rest (Existensminimum) klar komme.

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"Albert"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

HAllo,
Du hast dafür das hälftige Kindergeld bei den Unterhaltsberechnungen abgezogen bekommen.
Aber was ganz anderes: Ist dir bekannt, dass ab Volljährigkeit BEIDE Elternteile barunterhaltsverpflichtet sind ???
Gruß
Anna

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#2
 Von 
Alberto141
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

schönen Dank für die schnelle Antwort.
Nein die hälfte vom Kindergeld wurde mir nicht angerechnet, weil der Verdienst sich nach der Unterhaltstabelle richtet und hier bin ich als geringverdiener in der ersten Spalte bis 1300 Euro.
Das mit dem Alter von 18 Jahren ist mir bekannt und wird von mir auch in Auftrag gegeben zwecks Neuberechnung.
Nur weiss ich jetzt immer noch nicht wie sich das mit der Kinderzuleg im öffentlichen Dienst verhält.
Warum bekommt der neue Partner meiner Ex den und ich kann den wohl nicht mit der Unterhaltszahlung verrechnen?

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ich hab nochmal nachgeschaut....
die Kinderzulage wird automatisch der Mutter bzw. demjenigen, der das Kindergeld erhält zugeschrieben, solange nichts anderes von beiden Teilen vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alberto141
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Das Kindergeld bekommt meine Frau das ist richtig aber sie kann die Kinderzulage nicht bekommen weil sie nicht im öffentlichen Dienst arbeitet.
Der neue Lebenspartner bekommt sie, mir wurde sie vom Lohn abgezogen und er bekommt sie auf seinem Lohn drauf.
Soll das jetzt so sein das der neue Patner das bekommt weil meine Ex das Kindergeld bekommt.
Wenn man das doch ganz genau nimmt zahle ich ja nicht nur den Kindesunterhalt von 300 Euro sondern auch noch die 80 Euro an den neuen Mann.
Wo ist das gerecht !

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