Kindes-Unterhalt Berechnung bei Eigentum - Unterhalt Kind

3. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
kallebandso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindes-Unterhalt Berechnung bei Eigentum - Unterhalt Kind

Hallo zusammen,
ich bin bzgl. der Unterhaltsberechnung für Kinder aufgrund verschiedener Quellen und Rechner zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Darum hier meine Frage, wie sich bei meiner Konstellation der Unterhalt für die Kinder berechnet:
Ich = Unterhaltspflichtig
Netto Gehalt 2400€
Kinder 2 Stück, beide unter 5 Jahre
nicht verheiratet
selbstgenutztes Wohneigentum
Kostenaufwand Arbeitsweg 135€

Welche dieser Faktoren spielen tatsächlich eine Rolle? Welche Punkte evtl. zusätzlich? Ist ein Wohnvorteil zu berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Höhe. SInd ggf. die Kosten für die Darlehensabzahlung in Summe höher? Ist ggf. diese Situation als Altersvorsorge zu berücksichtigen und somit für die Berechnung unwichtig?

Wer legt am Ende den tatsächlichen Unterhalt fest? Das Jugendamt!? Gehen die Zahlungen dann an das Jugendamt oder direkt?

Bei uns sieht alles nach einer friedlichen und gütigen Trennung und Einigung aus. Sicherlich sollen beide Kinder gut versorgt werden können, allerdings möchte ich natürlich auch das Eigentum behalten und auch noch leben können.

Über detailierte Antworten bedanke ich mich hiermit vorab!!

-- Editiert von kallebandso am 03.08.2018 13:43

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Unterhaltsrechner sind i.d.R. unbrauchbar,denn sie können das Einkommen nich bereinigen.

google mal unter Leitlinien OLG ...... ( dein Zuständiges OLG).

Ich gehe davon aus dass du ingesamt ca. 540€ Kindesunterhalt zahlen musst.

Wohnvorteil könnte angerechnet werden ( Kreditzinsen werden gegengerechnet).

Wie alt sind die Kinder? ( ist ein unter 3 Jahre ?)

Festlegen kann den Unterhalt endlich nur das Familiengericht.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

In Ergänzung zu Edy:

Die Darlehnstilgung kannst Du als sog. sekundäre Altersvorsorge ebenfalls absetzen.
Der Absetzbetrag ist begrenzt auf 4% vom vorjährigen steuerpflichtigen Bruttoeinkommen, aber natürlich nicht mehr als tatsächlich gezahlt wird.
Es gibt auch weitere Möglichkeiten der absetzbaren zusätzlichen Altersversorgung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerMuck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn deine Frau zum Jugendamt geht wird dort der Unterhalt berechnet. Im interesse deiner Frau. Und das wird eher mehr sein als du zahlen müsstest. Weil du dich schwer wehren kannst. Möglicherweise wird das dann tituliert und wenn du nicht zahlst wird das dann direkt vom Gehalt abgezogen und selten geändert.

Wenn sie nicht hingeht zahl ihr einfach den angemessenen Unterhalt, vielleicht erstmal ohne Wohnwert.

Schlag ihr doch das Wechselmodell vor,

denn das was dir im schlimmsten Fall verbleiben würde, davon könnte ich nicht leben.

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Also wenn jemand mit 2.400 € netto die zu erwartenden 538 € Unterhalt (=105 % abzgl. hälftiges Kindergeld) bezahlt, hat er immer noch über 1.850 € übrig. Wer damit nicht (über-)leben kann, sollte aufhören Shell-V-Power zu tanken oder Peter Zwegat anrufen. Der Selbstbehalt liegt nicht umsonst bei 1.080 €.

Der Rat eines Wechselmodells könnte hier teuer werden. Wesentlich teurer als die Berechnung des Jugendamtes (soweit die Mutter diese denn in Anspruch nimmt) kurz zu prüfen (ggf. anwaltlich) und sich damit zufrieden zu geben.

Über den Wohnwertvorteil würde ich mich erst unterhalten, wenn ihn mir jemand anrechnet. Auch würde ich nur in diesem Falle die Tilgungsleistungen als zusätzliche Altersvorsorge geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen