Kindesunterhalt, Ehefrau hat Nießbrauch

31. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
krautbeere
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesunterhalt, Ehefrau hat Nießbrauch

Hallo,
mein Mann hat einen unehelichen Sohn, für den er jetzt Unterhalt zahlen soll.
Er arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma, verdient ca. 900,00 Euro und fährt täglich 30-40 Kilometer zur Arbeit.
Ich als Ehefrau habe, lange vor meiner Heirat, von meiner Mutter ein Nießbrauch für ein Wohnhaus vererbt bekommen.
Wir bewohnen eine Wohnung von ca. 65m²im Haus, die andere Wohnung bewohnt eine alte Frau mit einem lebenslagen, unentgeldlichen Wohnrecht.(alles im Grundbuch vor meiner Heirat eingetragen).
Meinem Sohn, also von meinem Mann der Stiefsohn, gehört das Haus, bewohnt es aber nicht.
Alle anfallenden Kosten, Reparaturen, Straßenausbau muss ich als Nießbraucher bezahlen.
Jetzt nach meiner Heirat bezahlen mein Mann und ich es gemeinsam.

Meine Frage lautet:
Wirkt sich das Nießbrauch auf die Unterhaltsberechnung aus?
Ich als Ehefrau bin zwar nicht unterhaltspflichtig, muss mein Mann den Nießbrauch von mir angeben?

Wir bekommen noch aufstockendes Hartz 4, da sein Verdienst zu niedrig ist und ich im Krankenstand bin und daher im Moment keine Einnahmen habe.

Für jede Antwort einen herzlichen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)


Hallo,

ich hab ein kleines Verständnisproblem: Warum muss dein Mann JETZT Unterhalt zahlen? Hat er das vorher nicht getan, gibt es einen Titel? Wer fordert jetzt Unterhalt?

Normalerweise würde ich sagen, dass dein Nießbrauch und damit kostengünstiges Wohnen für deinen Mann den Selbstbehalt von 950,00€ weiter absenken kann. Dazu bedarf es allerdings einer detaillierten Aufschlüsselung. Ähnlich wie in der Hausmannsrechtsprechung.

Dein Mann hat Einkommen an der Grenze zum Mangelfall. Er hat aber auch eine Erwerbsobliegenheit und damit alles Zumutbare zu tun was den Kindesunterhalt in einer wie auch immer gearteten Form möglich macht. Dazu zählen Nebenjobs, ein besser bezahltes Angestelltenverhältnis und/oder zahlreiche Bewerbungen darauf.

Allerdings habe ich auch schon Urteile gelesen indem tatsächlich keine Absenkung in Frage kam wenn der Pflichtige die Wohnkosten minimiert (ich erinnere mich an einen Kindesvater der in einer Gartenlaube hauste).

Gruß

Nubi

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Nubi,

Deine Einschätzung zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit teile ich. Da sollte der Unterhaltspflichtige sich um einen Nebenjob bemühen, um den Mindestunterhalt decken zu können.

Was den Nießbrauch angeht und das kostenlose Wohnen des Unterhaltspflichtigen, würde ich den Punkt 8. der unterhaltsrechtlichen Leitlinien anführen.

Demnach wäre das kostenlose Wohnen für eine Absenkung des SB unschädlich.

LG nero

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#3
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)


Nun Nero,

um Mindestunterhalt sicherzustellen fallen Richtern und Jugendämtern die absonderlichsten, fiktiven Konstrukte ein. Ob sie durchsetzbar sind :???:

Wir wollen mal die Antworten der TE abwarten. Irgendwie muss sie ja auf diese Idee gekommen sein.

Gruß Nubi

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"Einmal dumm gestellt, reicht fürs ganze Leben."

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