Hallo zusammen,
ich lebe mit meinen drei Kindern (11, 15 und 17 Jahre) im gemeinsamen Haus. Seit März 2005 lebe ich getrennt. Nun soll es an die Aufteilung des Hauses gehen. Ich würde natürlich noch gerne hier wohnen bleiben, erstens damit die Kinder nicht noch eine Umstellung hinnehmen müssen und zweitens wohnen wir hier einfach sehr gerne. Nun erweist es sich als recht schwierig, dass mich mein Nochehemann über Unterhalts- und Rentenansprüche abfindet, so dass wir (die Kinder und ich) das Haus behalten können. Da bei meiner Schwiegermutter (wir verstehen uns prima) im Haus eine Wohnung frei wird, bin ich nun am grübeln, ob wir nicht dort einziehen sollen. Das Haus könnte normal verkauft werden, jeder kriegt seinen Aneil, der Unterhalt wird normal weiterbezahlt und gut. So stelle ich mir das jedenfalls vor. Jetzt kommt die finanzielle Seite: Meine Älteste wird nächsten Oktober 18 und besucht das Gymnasium. Wie sieht es da mit dem Kindesunterhalt aus? Bekommt sie ihren Unterhalt mit 18 auf ihr Konto oder bekomme ich den? Gibt es irgendeine Faustregel, wie man den nachehelichen Unterhalt ausrechnet? Wenigstens so im groben. Es geht schlicht um die Bezahlung der Miete. Ich kann mir die Wohnung nur leisten, wenn ich den gesamten Unterhalt ausbezahlt bekomme. Ich weiß nicht, ob ihr mit den Angaben was anfangen könnt. Für Auskünfte bin ich sehr dankbar.
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Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich schließe mich, wie immer, der Meinung von Haselstrauch an.
Kalkuliere deinen nachehelichen Unterhaltsanpruch nicht als unbegrenzt ein.
Schon beim jetzigen Unterhaltsrecht ist von dir ein Halbtags-Job zu verlangen. Mit dem kommenden (steht aber noch in den Sternen) soll die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehefrau verstärkt werden, u.U. eine frühere Aufnahme einer Vollzeit-Tätigkeit erwartet.
Zwei deiner Kinder sind schon aus dem *Betreuungs-Alter* rausgewachsen, das dritte ist auch nicht mehr so klein, als dass du deine Berufstätigkeit nicht etwas ausdehnen könntest.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
-- Editiert von Schwesterchen am 04.11.2007 11:41:10
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Danke, an euche beide. Ich arbeite halbtags, das könnte, soweit ich weiß, reichen bis der Jüngste 15 oder 16 Jahre alt ist und dann spätestens in Vollzeit übergehen oder gibt's da auch schon wieder Neuerungen?
Mein Gedanke war, dass wir in dieser Wohnung etwas 5 Jahre wohnen, bis das erste Kind auszieht und wir dann eine kleinere Wohnung nehmen. Bin im Moment etwas wuschig, unentschlossen was ich tun soll. Denn theoretisch können wir ja nicht so schnell aus dem Haus getrieben werden, andererseits will ich auch die Angelegenheit mal zu Abschluss bringen.
Vielen Dank und Grüße
Pegako
Hallo pegako
Der nacheheliche Unterhalt wird zu 3/7 vom Verdienst des Ex Mannes gerechnet.Es kommt darauf an was du verdienst.
Ich vermute mal, dass du dich nicht auf nachehelichen Unterhaltsanprüchen ausruhen solltest...
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~ECD5310643BDF4EF4BAD9DB938658888D~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Grüßle
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