Kindesunterhalt,Hilfe

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb512265-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt,Hilfe

Hallo allerseits brauche mal Hilfe.

Ich habe eine bald(05.04.19) 3 jährige Tochter, ich verdiene im Monat durschnittlich 2300€ mit Zuschläge( fast 600€ im Monat, sowie Weihnachts und Urlaubsgeld) habe das bereits alles ausgerechnet. Habe mich schlau gemacht und gelesen das Zuschläge die bei mir sehr hoch ausfallen nur angerechnet werden wenn ich in einem Beruf arbeite wo das üblich sei( Polizei,Krankenschwester etc) ich selber bin Industriemechaniker. Jetzt zu meinem Problem, vor ungefähr 4-5 Monaten wurde das unterhalt für das Kind berechnet mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1350€ da keine Zuschläge etc. Somit musste ich 160€ Unterhalt zahlen (zwecks diversen Abzügen, Kindergeld etc). So jetzt ist die Kindesmutter zum Jugendamt und hat eine Neuberechnung angefordert da ihr 160€ anscheinend zu wenig sind. Die Frage ist geht das überhaupt das ich innerhalb eines halben Jahres 2x Unterhalt berechnen lassen muss? Mir war so als sei es ohne triftigen Grund nur alle 2 Jahre möglich. Habe überlegt meinem Anwalt damit zu beauftragen das zu untersuchen.

Bitte um Hilfe wer den Fall schonmal hatte.
PS:Die KM versucht ständig mir Geld aus der Tasche zu ziehen und es kann nicht sein das wir Väter quasi überrannt werden mit Zahlungsaufforderungen oder sonst was nur weil die KM nicht zufrieden ist.

Lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Mir war so als sei es ohne triftigen Grund nur alle 2 Jahre möglich.

Ja.
Aber hier gibt es wohl zwei trifftige Gründe:
a) die Zuschläge haben sich geändert
b) Sie zahlen weniger als den Mindestunterhalt

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Die KM versucht ständig mir Geld aus der Tasche zu ziehen und es kann nicht sein das wir Väter quasi überrannt werden mit Zahlungsaufforderungen oder sonst was nur weil die KM nicht zufrieden ist.
Gegenwärtig zahlen Sie nichtmals den Mindestunterhalt für das Kind, sondern lausige 160€. Die 160€ sind nicht nur der Mutter "zu wenig", sondern sie sind nach der Einschätzung des Gesetzgebers ganz einfach "zu wenig". Und zwar deutlich.

Vor diesem Hintergrund müssten Sie schon genauer erklären, wo Ihnen da das Geld aus der Tasche gezogen wird.

Insbesondere dann, wenn die Mutter irgendwelche staatlichen Leistungen beziehen sollte, würde Ihre Furcht vor der gierigen Mutter am Ende den Steuerzahler belasten.

Da das Kind offenbar noch nicht drei Jahre alt ist (und auch dann gibt es keine starre Grenze), könnte die Mutter auch auf die Idee kommen (bzw. hätte sie das in den letzten Wochen machen könne), hier zusätzlich Betreuungsunterhalt zu fordern (wobei da vermutlich nicht so viel bei rumgekommen wäre).

Wenn die Mutter ganz gemein ist, dann klagt sie auch ohne Ihre Auskunft auf den Mindestunterhalt. Dazu muss sie nur nachweisen können, dass Ihnen die Bezahlung möglich wäre. Da Ihnen die Bezahlung tatsächlich möglich ist, könnte der Mutter das gelingen. Zumindest könnte die Mutter erstmal Nachweise dafür verlangen, dass Sie sich um ein höheres Einkommen (und somit um die Bezahlung des Mindestunterhalts) bemühen.

Zitat:
geht das überhaupt das ich innerhalb eines halben Jahres 2x Unterhalt berechnen lassen muss?
Sie wollen sich ja nicht wirklich um die Neuberechnung drücken. Es die anschließende Unterhaltsforderung, die Ihnen Sorge bereitet. Sie wollten offenbar lieber noch 1,5 Jahre lang deutlich zu wenig zahlen, nur weil Sie beim letzten mal sehr glücklich davongekommen sind.

Seit wann haben Sie eigentlich das höhere Einkommen? War die Änderung des Einkommens schon damals bei der Berechnung vor 6 Monaten absehbar?

Haben Sie damals beim Jugendamt eine Urkunde (oder irgendwas anderes) unterzeichnet?

Zitat:
Habe überlegt meinem Anwalt damit zu beauftragen das zu untersuchen.
Wäre das Geld beim Kind nicht besser aufgehoben?

Vielleicht sollten Sie aber trotzdem einen Anwalt befragen. Insbesondere wollen SIe vielleicht sichergehen, dass auch bei der Berücksichtigung der Zuschläge und der übrigen Berechnung alles richtig läuft.

1x Hilfreiche Antwort

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