Kindesunterhalt 18 bei "schwankender Ausbildung"

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
adenied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt 18 bei "schwankender Ausbildung"

Hallo,

mal eine Frage an alle, die vielleicht in einer ähnlichen Situation waren: meine Tochter (die bei der Kindesmutter lebt) wird nun 18, und da sie keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, steht ihr Kindesunterhalt zu. Soweit okay. Es geht auch nicht um die Höhe, sondern darum, wie lange ich das ganze zahlen muss. Ich habe mich vor einem halben Jahr bereits bei einer Anwältin beraten lassen, und als ich äußerte, dass ich das Gefühl habe, dass meine Tochter auf ihrem Ausbildungsweg ziemlich "herumeiert", meinte diese, dass "rumeiern" nicht drin ist, sondern sie ihre Ausbildung zielstrebig verfolgen muss. Aber was bedeutet nun zielstrebig?

Gestern hatte ich ein (seltenes) Treffen mit meiner Tochter und wir haben uns (glaube ich - sie ist nicht sehr gesprächig) auf einen derzeitigen Unterhalt geeinigt. Die Frage ist nun aber, was soll ich von den Plänen meiner Tochter halten:

- Sie war auf einer IGS
- Da sie das Abitur machen wollte, die Noten aber nicht gut genug waren, hat sie die 10. Klasse freiwillig wiederholt
- Nach der wiederholten 10. Klasse hat sie im Sommer 2018 ein FSJ im Kindergarten angefangen, dieses endet im Sommer 2019
- Ihr Wunsch ist nun an eine FOS zu gehen in Richtung "Architektur/Mediendesign" und das Fachabitur zu machen. Anmeldefrist ist Ende März. Bis dahin müsste sie einen begleitenden Praktikumsplatz vorweisen (damit wie sie morgen, also am 13. März) anfangen. Das Fachabi möchte sie machen, weil sie dann "bessere Chancen" hat.
- Wenn das mit der FOS nicht mehr klappt, möchte sie eine Ausbilung zur Einzelhandelskauffrau anfangen, sich dann aber für das Folgejahr wieder im Bereich FOS Mediendesign bewerben und die Ausbildung abbrechen (also vorsätzlich eine Ausbilung anfangen, um sie dann abzubrechen).
- Was sie nach der FOS machen will, weiß sie noch nicht.

Obwohl unser Verhältnis nicht unbedingt das beste ist, und wir uns maximal 3 mal im Jahr zu Geburtstagen sehen, möchte ich meiner Tochter nicht unbedingt Steine in den Weg legen, aber wenn ich so ihren obigen "Leidensweg" sehe, sehe ich nur, dass sie jetzt bereits 2 Jahre verplempert hat (einmal durch die wiederholte 10. Klasse, dann durch ein FSJ - hätte sich ja auch vorher schon irgendwo bewerben können), und ich habe das ungute Gefühl, dass hier keine wirkliche Zielstrebigkeit hinter steckt.

Ich weiß auch nicht wirklich, wie ich damit umgehen soll. Einerseits habe ich zu ihr gesagt, dass ich der Meinung bin, dass wir den Unterhalt (derzeit orientiert an der Düsseldorfer Liste und meinem Gehalt, sowie dem geschätzten Gehalt der Mutter - von dem ich keine Ahnung habe) auch persönlich bereden können und ich keine Lust habe Anwälte aufeinander loszulassen, auf der anderen Seite habe ich aufgrund des schlechten Verhältnisses auch eine gewisse Scheu ihr zu unterstellen, dass ich ihre Ausbildungsideen für "Rumgeeier" halte.

Mal ganz ehrlich, wenn sie den Weg geht: 10. Klasse wiederholt, FSJ, ein Jahr EInzelhandelskauffrau mit Abbruch, 2 Jahre FOS, dann ist sie 21 Jahre mit Fachhochschulereife aber immer noch komplett ohne Ausbilung?!

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Die wichtigste Frage ist natürlich: gibt es einen Unterhaltstitel? Wenn nicht, dann stelle die Zahlung an die Mutter mit dem Geburtstag des Kindes ein (taggenau kannst du den Monat abrechnen... Also wenn sie am 18.3 18 wird, dann geht die Zahlung an die Mutter bis zum 17.3.)
ab diesem Tag muss sich deine Tochter um ihren Anspruch selber kümmern! Das heißt, sie weist dir nach was sie macht und du und deine Ex müssen der Tochter ihre Einkommensnachweise vorlegen um errechnen zu können wer was wirklich an Unterhalt zahlen muss... Solange dies alles nicht passiert ist, gibt es keinen Pfennig! Und du musst natürlich Einsicht bekommen in die Unterlagen der Ex und umgekehrt, um die Rechnung prüfen zu können...

Zu dem Hin- und Hergespringe der Tochter: man kann durchaus den Ausbildungsplatz wechseln ohne den Anspruch auf Unterhalt zu verlieren. Aber hier scheint es so zu verlaufen, dass sie bewusst eine Ausbildung anfängt, wissend diese wieder abzubrechen um dann was anderes anzufangen...
Hier würde ich der Tochter ganz klar sagen: gehe normal arbeiten bis zum Beginn der Ausbildung "Mediendesign". Die Frage ist dann natürlich auch, welche Möglichkeiten es gibt für die FOS vorrangig Bafög zu beantragen - soll sie sich drum kümmern! Das ihr Wunsch Fachabi ist, ist natürlich auch zu begrüßen... Aber während des FSJ ist kein Unterhalt zu zahlen, da Kindergarten so gar nichts mit Mediendesign zu tun hat! Wird sie also jetzt 18, dann bekommt sie eh erst Unterhalt, wenn sie sich tatsächlich wieder in Schul- oder Berufsausbildung befindet! Auch das würde ich ihr klipp und klar sagen...

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Was deine Tochter vorhat bzw macht, kann man durchaus als zielstrebig bezeichnen. Verplempert hat sie auch nichts.
Es klappt aber nicht auf Anhieb mit den Plänen. Wahrscheinlich hat sie auch keine richtigen Vorstellungen.
Kindergarten, Architektur, Mediendesign, EHKauffrau... ganz schöne Spanne, oder?
Wichtig ist, dass sie nicht monatelang gar nichts macht.
Wenn du meinst, sie hätte die 10 nicht wiederholen sollen... Dann wäre sie mit HSA abgegangen. Auch nicht grad erstrebenswert für alles Weitere.
Mit 18 noch keine abgeschlossene (Berufs)ausbildung... was hast du denn erwartet? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
adenied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was deine Tochter vorhat bzw macht, kann man durchaus als zielstrebig bezeichnen. Verplempert hat sie auch nichts.
Es klappt aber nicht auf Anhieb mit den Plänen. Wahrscheinlich hat sie auch keine richtigen Vorstellungen.
Kindergarten, Architektur, Mediendesign, EHKauffrau... ganz schöne Spanne, oder?
Wichtig ist, dass sie nicht monatelang gar nichts macht.
Wenn du meinst, sie hätte die 10 nicht wiederholen sollen... Dann wäre sie mit HSA abgegangen. Auch nicht grad erstrebenswert für alles Weitere.
Mit 18 noch keine abgeschlossene (Berufs)ausbildung... was hast du denn erwartet? :???:


Wenn Sie keine Vorstellung hat (was ich nur bejahen kann), wie kann man dann zielstrebig sein? Zielstrebig kommt ja davon, nach einem Ziel zu streben. Ohne eine Vorstellung, wie dieses Ziel aussieht, tja, wonach strebt man dann?

Weiterhin hast Du nicht genau gelesen: sie hat die 10. Klasse IGS geschafft und damit den Realschulabschluss. Allerdings nicht den erweiterten. Deshalb hat sie FREIWILLIG die 10. wiederholt, mit dem Ergebnis, dass die Noten danach noch schlechter waren als vorher.

Außerdem habe ich geschrieben, dass sie nach Abschluss der FOS 21 ist (nicht 18). Und dann hat sie mit 21 gerade mal das Fachabitur? Warum bekommt mein Stiefsohn es hin, sein Abitur mit 19 zu haben (und das ABitur dauert 1 Jahr länger ).

Zur Antwort von Kikijk:
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Danke, das klingt erst einmal recht vielversprechend, aber es geht nicht unbedingt darum, jetzt die Unterhaltszahlungen einstellen zu wollen. Auch wenn man getrennten Vätern gern und oft das "Ar***l*ch" unterstellt, habe ich kein Problem damit, meine Tochter weiter zu unterstützen. Was mich stört ist, dass ich derzeit etwas unterstütze, was aus meiner Sicht völlig ohne Ziel ist und ... GANZ WICHTIG: mich nicht einmal ansatzweise planen lässt, wie lange ich noch zahlen muss.

Sie hat noch zwei MOnate Zeit sich für eine Schule zu bewerben und gleichzeitig einen dafür benötigten Praktikumsplatz zu besorgen. Das wusste sie aber schon seit letztem Sommer. Wenn sie das nicht hinbekommt, muss ich erst einmal hinnehmen, dass sie (auch sehr kurzfristig) versucht, eine Ausbilung anzufangen, die sie im Jahr darauf wieder abbricht, um dann doch zur Schule zu gehen (falls sie es nicht wieder versemmelt).

Wie gesagt: es geht nicht darum, sofort alles einzustellen an Zahlungen, aber darum ein wenig Planungssicherheit für meine eigene Zukunft zu haben. Also geht die Fragestellung eher in die Richtung: wie kann man seiner Tochter klar machen, dass sie ihren Hintern mal hochbekommen, einen Plan für ihre eigene Ausbildung machen und diesen auch konsequent verfolgen soll.

Denn, auch wenn Anami nicht der Meinung ist, dass das zwei verschwendete Jahre waren: aber die 10. FREIWILLIG wiederholen und es wieder nicht besser hinbekommen, dann ein FSJ in einem Bereich zu machen, in dem sie bereits eiN Schulpraktikum gemacht hat und festgestellt hast, dass sie das nicht machen will... sorry, ist für mich schon verplemperte Zeit.

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#4
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kindergarten, Architektur, Mediendesign, EHKauffrau... ganz schöne Spanne, oder?

Eine Zielstrebigkeit erkenne ich hier nicht mehr... Würde man von Kindergarten auf EH wechseln, dann wäre es ok. Aber 4 verschiedene Wünsche?
FSJ Kindergarten, dann Mediendesign, dann Architektur... Zahlung ab Mediendesign.
FSJ, Ausbildung EH um die Zeit zu überbrücken?! Für mich definitiv kein sachlicher Grund um eine neue Ausbildung zu beginnen... Aber hier dürfte letztendlich ein Richter das letzte Wort haben, wenn es zum Streit kommt.
Zitat:
Wegen sachlicher Gründe ist ein Kind berechtigt, eine Ausbildung abzubrechen und eine neue Ausbildung zu beginnen. Auch in diesem Fall besteht die Unterhaltsverpflichtung der Eltern weiter.

Allerdings sind der Freiheit hier Grenzen gesetzt, denn auch unterhaltsberechtigte Kinder haben ihre Pflicht zu erfüllen. Es obliegt ihnen nämlich, ihre Ausbildung zielstrebig zu absolvieren, um so schnell wie möglich wirtschaftlich auf den eigenen Füßen stehen zu können.

https://www.anwalt24.de/fachartikel/unterhaltsrecht/50171

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#5
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von adenied):
Danke, das klingt erst einmal recht vielversprechend, aber es geht nicht unbedingt darum, jetzt die Unterhaltszahlungen einstellen zu wollen.

Nein, ich sehe definitiv nicht immer die Väter als "Zahlungsverweigerer" :) . Aber man sollte dem Kind auch klar machen, dass es mit der Volljährigkeit auch Pflichten hat und nicht nur Rechte! Und eine Pflicht ist es definitiv die Mutter mit ins Boot zu holen! Denn viele Mütter sind immer ganz verwundert, wenn sie ab 18 ebenfalls Barunterhalt zahlen sollen... Aber so ist es nun mal! Und das hat das Kind selbst zu klären...
Ich würde dem Kind nicht mehr zahlen als ihm zusteht! Und selbst wenn du noch 100,- Euro drauf packen möchtest, so mache dies in Form eines Sparbuches, einer Extra Versicherung etc.
Das Kind wird im EH verdienen. Vielleicht bist du unterhaltstechnisch dann auch erstmal raus. Aber dann kommt es nächstes Jahr wieder an und macht etwas völlig Neues. Es wusste VORHER, dass die EH - Ausbildung nicht verfolgt werden wird. Zielstrebig geht anders... Zudem "klaut" sie einem echten Interessenten den Ausbildungsplatz.
Wenn sie es jetzt noch schafft sich einen Praktikumsplatz zu suchen für Mediendesign, dann ist ja alles im grünen Bereich. Dann muss sie klären ob sie Bafög berechtigt ist. Denn Bafög geht vor. Kinder müssen lernen auf eigenen Füssen zu stehen! Und das lernen sie nur, wenn sie sich selbst um ihre Belange kümmern müssen.
Rede mit ihr. Sage ihr, dass du dieses Hin- und Her definitiv nicht finanzierst. Sage ihr, sie soll sich beim Jugendamt beraten lassen (die haben zwar auch oft null Plan, aber zumindest können sie beratend tätig werden). Und von dort werden Mutter UND Vater aufgefordert ihr Einkommen nachzuweisen... So weißt du schon mal ob Mutti irgendwas beisteuern kann... Aber denke dann auch an die abzugsfähigen Posten um das tatsächliche bereinigte Netto zu berechnen.
Eine Wiederholung der Klasse ist im Unterhaltsrecht nicht dramatisches! Das würde ich nicht überbewerten... Und wenn sie das Ziel hat Abi zu machen, dann ist es doch erstmal gut! Auch wenn sie schon recht alt ist :) . Wir stehen vor dem gleichen "Problem", aber letztendlich sollte man dem Kind gönnen die Kurve zu kriegen, wenn es auch gedauert hat...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Ich kenne keinen einzigen Jugendlichen, der jetzt ca. 18 Jahre jung ist und ganz stringent und zielstrebig seinen Wunschberuf anstrebt.
Ausserdem: Wie soll das heute gehen?
Längst nicht alle wuppen die 10 oder das Abi oder gar mehr ... auf Anhieb.
Dass sie Zeiten überbrückt, sehe ich nicht als Verplemperung.
Du kannst gern den Begriff Zielstrebigkeit ganz wörtlich nehmen. Das nützt mW nicht.
Sie hat noch kein gemeisseltes Ziel.
Wonach sie strebt?
Ich verstehe, sie strebt nach einem Studium.
Das Schlimmste aber ist, dass du den Sohn vorstellst. DER schaffts auch. Und SIE verplempert und beginnt evtl, mit 21 ibr Studium...
Na und?
Schon mal gehört, dass Kinder verschieden sind?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich denke, du hast hier weiniger ein rechtliches, als ein moralisches Problem.

Rechtlich sehe ich es eher wie @kikijk. Sobald sie 18 geworden ist und kein Titel vorliegt, kannst du den Unterhalt komplett einstellen, wenn sie nicht in einer Ausbildung ist, oder eine Ausbildung bevorsteht (Die berühmte Orientierungsphase).
Ein FSJ kann in bestimmten Fällen als Ausbildungsvorbereitung angesehen werden. Das ist aber, so wie du das beschreibst, nicht der Fall.
Wenn Sie eine Ausbildung aufnimmt lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf - dann ist aber auch die Mutter mit im Boot.

Jetzt zum moralischen:
Nach den Informationen, die du gegeben hast, finde ich sie gar nicht so wenig zielstrebig.
Sie hatte eindeutig das Ziel zu studieren und deshalb eine Klasse wiederholt. Das hat aber leider nicht geklappt.
Damit sie dann nicht nur zu Hause rumsitzt, macht sie ein FSJ. Dabei findet sie heraus, das Kindergarten nichts für sie ist, will es aber trotzdem bis zum Ende durchziehen.
Jetzt hat sie für sich Prioritäten gesetzt:
Plan A: FOS
Plan B: Ausbildung im Einzelhandel
Hauptsache nicht "Nichts tun".

Meiner Meinung nach hat sie Ziele, auf die sie auch konsequent zusteuert. Dass sie sie bislang nicht erreicht, steht auf einem anderen Blatt.

Was du jetzt daraus machst, bleibt dir überlassen.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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