Kindesunterhalt: 2 Kinder

9. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Privat1278
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt: 2 Kinder

Folgender Fall:

Vater lebt mit langjähriger Lebensgefährten und leiblicher Tochter ( 9 Jahre ) zusammen in einer Wohnung. Aus einer früheren Beziehung hat Vater noch eine Tochter im Alter von 14 Jahren für die er noch nie Unterhalt zahlen musste, da diese Oma übernahm. Nun muss der Vater diese übernehmen.

Vater hat gelesen, dass Ihm ein Selbstbehalt von 900€ zusteht. Wie gestaltet der sich? Sind Miete, Strom+Gas, Versicherungen, Ratenzahlung für z.B. Auto etc. darin enthalten, oder werden diese extra berechnet? Wie wird das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind berechnet?

Lohn .................. 1.450,00 €

Miete......................340,00 €
Strom/Gas..............120,00 €
Versicherung......ca.300,00 €
Rate.......................250,00 €

bleibt übrig:.............440,00 €

Das ist nur eine grobe, nicht detaillierte Rechnung.

Lebensgefährtin wurde Anfang des Jahres aus gesundh. Gründen gekündigt, und bekommt ALG1 von 399,00 €. Ab Febr. ALG2.
Eine Nebenbeschäftigung kann Vater nicht mehr annehmen, da er schon eine körperlich schwere Beschäftigung mit teilweise 10std. nachgeht.

Wieviel steht beiden Kindern zu?

Mit freundl. Grüßen und herzlichen Dank!

Privat1278

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Privat1278,

eigentlich ganz einfach. Der SB von 900€ ist richtig. Darin ist allerdings alles enthalten. Wenn der KV eine netto-EK von 1.450€ hat, schuldet er den Mindestunterhalt. Für ein 14jähriges Kind beträgt dieser 295€.

Damit wäre der KV, auch berücksichtung des Kindes im Haushalt, voll leistungsfähig. Das 9jährige Kind im Haushalt hätte einen Unterhlatsanspruch von 240€.

1.450 - 295 - 240 = 915 Damit bleibe der SB unberührt.

LG Nero

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#2
 Von 
Privat1278
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero,

hab vielen Dank für Deine Antwort.

Aber wie verhält es sich, wenn von 900,00 €
der Lebensunterhalt nicht zu bewerkstelligen ist? Die o.g. Fixkosten (1010,00 €) müssen ja irgendwie bezahlt werden, ohne das KV jeden Monat ins Minus rutscht.
Diese Kosten sind auch tatsächlich notwendig. An Miete, Strom und Gas kann man nichts mehr sparen. Die Versicherungen sind Kfz, Lebensvers. und Renten-/ Berufsunfähigkeit zur Absicherung im Alter, wozu ja auch angeraten wird. Die Raten gehören zum Auto, welches KV braucht, für den tägl. Arbeitsweg. Außerdem muß seine LG regelmäßig, wegen schwerer chr. Erkrankung zu verschiedenen Ärzte oder auch ins Krankenhaus. Einkäufe. Kleinere tätigt LG gern mit dem Rad ( was bei den Benzinpreisen ja auch nötig ist :-) ) Größere schafft sie unmöglich.
Benzin, Steuern, Essen, Trinken und Kleidung etc. kommt noch dazu? Rundfunk, TV, Internet ;-) ? Selbst mit dem "kleinen Geld" der LG unmöglich zu finanzieren. KV würde alles für seine zwei Mädels tun, nur zaubern geht nicht.
Oh, das ist jetzt ganz schön lang geworden.

Nur eines noch: Hier schreibt kein KV, der sich wieder mal um den Unterhalt drücken will. Sondern seine LG, die sich wahnsinnige Sorgen um die Zukunft Ihrer Familie macht. Und die Ihrer Tochter versprochen hat, nächstes Jahr erstmalig in den Urlaub zu fahren. Ihre Halbschwester fährt schließlich jedes Jahr, obwohl KM ohne Arbeit ( und auch null Lust dazu ) und mit Hartz IV.
Vielleicht seh ich auch zu schwarz. Entschuldigt der vielen Fragen.

Allen einen schönen Abend!

LG Privat1278

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-- Editiert am 09.09.2009 22:14

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

abzugsfähig wären berufsbedingte Aufwendungen oder aber der Ratenkredit fürs Auto...
Allerdings ist dein LG gehalten, wenigstens den Mindest-KU zu zahlen. Der liegt bei 295€.

Verbleibt ergänzendes ALG2 zu beantragen.

quote:
Außerdem muß seine LG regelmäßig, wegen schwerer chr. Erkrankung zu verschiedenen Ärzte oder auch ins Krankenhaus.


Wurde eine EM-Rente beantragt?
Zuzahlungsbefreiung?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Privat1278 hallo,
warum hatte das die Oma übernommen?
Seine Mutter oder die Mutter von der Frau?

Er muss sein Bemühen darlegen, zur Not Kosten senken.
Was sind das für krasse Versicherungen?
Auto abschaffen?

Aus meiner Sicht kann er keinen Unterhalt leisten, obwohl ihr noch Kindergeld bekommt für das Kind, dass reicht von vorne bis hinten nicht.
Aber als Vater hat er die Pflicht alles zu unternehmen um zumindest den Mindestunterhalt leisten zu können.
Warum arbeitet die LG nicht? So krank?

Ich kann dir nur eines sagen, versucht euren Kram zu weit runter zu fahren das ihr nicht in der Gosse landet, plant alles mit ein. Ebenso das Amt.
Schau das die LG wieder in Arbeit kommt und das der Mann irgendwas nebenher findet.
Vielleicht kann er Taxi fahren oder in einer Spielhalle jobben, es gibt ohne Ende so Minijobs.




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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Lohn .................. 1.450,00 €
Miete......................340,00 € - ist schon im Selbstbehalt berücksichtigt
Strom/Gas..............120,00 € - auch im Selbstbehalt
Versicherung......ca.300,00 € - viiiel zu hoch
Rate.......................250,00 € - das ist sein Problem, für das Auto kann er
5% Berufsbedingte Aufwendungen abziehen
bleibt übrig:.............440,00 € - das rechne ich ein wenig anders.

Lohn 1450 € -5% = 1377 € zzgl. der Lohnsteuer Rückerstattung (dürfte bei mtl. 300 € Versicherung einiges sein)
bleiben mindestens 477 € übrig die an die Kinder zu verteilen sind.

Dem Bedarf der Kinder von 535 € stehen 477 € an "Verteilmasse" gegenüber. Dies kann sich natürlich noch durch die Steuer Rückerstattung ändern.

Da hilft nur eines... Sparen, Sparen, Sparen...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thomas99999
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

18jaehriger Sohn lebt bei Oma. Moechte Unterhalt bei Vater geltend machen.Vater hat 4 weitere Kinder im Haushalt leben. Kann Sohn Unterhalt bekommen? Er hat schon einen Titel.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo thomas,

einfacher wäre es, wenn Du einen eigenen Thread eröffnen würdest.

Warum möchter der 18jährige nur von Vater unterhalt? Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

Wenn der Sohn nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung ist, hat er keinen Unterhaltsanspruch. Ist er nicht mehr privilegiert, gehen die 4 anderen Kinder (vermutlich minderjährig?) im Rang vor. Daher wäre zu prüfen, ob der Vater überhaupt leistungsfähig ist.

Woher stammt der Titel? Noch aus Zeiten der Minderjährigkeit?

Bring mal Licht in´s Dunkel.

LG Nero

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thomas99999
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Nero,

Mutter ist verstorben, Sohn lebt bei Oma. Titel besteht aus Zeit als er noch minderjaehrig war. 4 andere minderjaehrig. Er macht noch ein Jahr Schule (mittlere Reife). Was ist privilegiert?Danke fuer die Hilfe. Weiss nicht, wie man einen eigenen Thread oeffnet.

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Er macht noch ein Jahr Schule (mittlere Reife) <hr size=1 noshade>


Dann ist er ebenfalls noch privilegiert und mit den minderjährigen Kindern gleichzusetzen. Schau mal hier: § 1603 (2) BGB

Der Titel wäre abzuändern, da ab Volljährigkeit das volle Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird.

LG Nero

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Thomas,

jetzt bist du schon mal hier...

Ich schließe mich @Nero an.

quote:
Titel besteht aus Zeit als er noch minderjaehrig war


Über die Volljährigkeit hinaus?

Grüßle



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#11
 Von 
thomas99999
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wo kann ich mich erkundigen, ob der Titel noch besteht bzw. wo kann ich ihn abaendern lassen, weil das KG dem Unterhaltsanspruch angerechnet wird?

Gruesse

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

thomas99999 hi,
wenn du in das Forum reingehst, dann steht oben links in blau.

Neuen Beitrag schreiben


da klickste dann mal drauf und die bühne ist frei für dein auftritt.

denn dein thema ist genauso wichtig, wie alle anderen auch, und am ende blickt keiner mehr durch, wer welche klamotte an der backe hat.



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