Kindesunterhalt 9 Jahre Tochter

22. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
BMWFahrer86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt 9 Jahre Tochter

Hallo liebe Forumsgemeinde.

Ich bin etwas verwirrt was die Berechnung zwecks Unterhalt für meine 9 jährige Tochter angeht. Meine Tochter lebt bei der Mutter, ich habe meinen Job gewechselt und bin von Berlin nach Bayern gezogen (etwas mehr verdienst, schönere Gegend und wollte scho immer nach Bayern). Ich habe vorher 8 Jahre in einem Unternehmen tätig und habe dort 1650€ netto verdient und habe bisher immer fleißig meinen Mindestubterhalt bezahlt. Der Unterhalt ist auch tituliert. Ich zahle monatlich laut düsseldorfer tabelle 344€. Also den Mindestunterhalt. Jetzt wohne ich seit August in Bayern und verdiene dort 1818€ netto. Ich habe derzeit einen täglichen Arbeitsweg hin und zurück von zusammen 117km. (hört sich viel an, fahre aber hin und zurück jeweils nur 45Min.) Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind nicht möglich aufgrund der Anbindung. Die Fahrtkosten wurden vom Jugendamt bisher nur auf 80€ angerechnet (worüber ich von der netten Dame vom Jugendamt aber nicht informiert wurde und ich davon auch nicht so die Ahnung hatte zu dem Zeitpunkt als ich den Titel unterschrieben habe). Sie weigert sich auch stets die neuen Fahrtkosten anzurechnen, da sie die Abrechnungen von meinem neuen Arbeitgeber von mindestens 6 Monate brauch. Tja, habe aber derzeit nur eine, da ich am 1.9 dort angefangen habe. Nun meine Frage, ich habe ein Selbstbehalt von 1160€ netto. Die Fahrtkosten belaufen sich laut Pauschale bei 450€ und zzgl die 344€ Unterhalt. Somit komme ich unter die Grenze von 1160€. Habe mir auch anwaltlichen Rat daraufhin geholt, aber er sagte mir das mit dem Selbstbehalt von 1160€ sei Quatsch. Fühlte mich auch nicht sonderlich gut beraten, er sagte mir sei es zuzumuten 55Stunden die Woche Arbeiten zu gehen. Ich arbeite im Schichtdienst, bin meist mehr als 45Stunden in der Woche arbeiten, da es nicht möglich ist im Einzelhandel pünktlich anzufangen und pünktlich aufzuhören. Da ich auch jeden 2. Samstag arbeiten muss, ohne Freizeitausgleich, frage ich mich wann und wie ich noch ein neben job antreten soll? Könnte mich da jemand aufklären? Denn so ganz verstehe ich das nicht, wenn mein Selbstbehalt unter 1160€ fällt wenn ich Unterhalt und Fahrtkosten pauschale anziehe. Ich zahle auch noch ein Kredit ab, den hatte ich aber nach der Trennung von meiner ex aufgenommen, weiß also das der nicht mit angerechnet wird.. Ich danke im voraus für ihre Infos

-- Editiert von BMWFahrer86 am 22.10.2020 17:47

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von BMWFahrer86):
Der Unterhalt ist auch tituliert. Ich zahle monatlich laut düsseldorfer tabelle 344€. Also den Mindestunterhalt.
344 € ist der Zahlbetrag für 105% des Mindestunterhaltes.

Zitat (von BMWFahrer86):
Nun meine Frage, ich habe ein Selbstbehalt von 1160€ netto. Die Fahrtkosten belaufen sich laut Pauschale bei 450€ und zzgl die 344€ Unterhalt. Somit komme ich unter die Grenze von 1160€.
So einfach ist Unterhaltsrecht leider nicht. Leider nehmen viele an, dass man zur Bestimmung eines Unterhaltsbetrages nur einen Taschenrechner bräuchte.

Spätestens wenn man über den Mindestunterhalt von 100% = 322 € diskutiert, ist diese Annahme aber vorbei. Ab dieser Grenze greift die gesteigerte Unterhaltspflicht respektive gesteigerte Erwerbsobliegenheit gnadenlos durch. Die Anforderungen daran unterliegen gerichtlicher Überprüfung und sind sehr hoch. Kurz gesagt, es geht nicht nur darum, was man tatsächlich zur Verfügung hat, sondern darum was man theoretisch zur Verfügung haben könnte.

Zitat (von BMWFahrer86):
Habe mir auch anwaltlichen Rat daraufhin geholt, aber er sagte mir das mit dem Selbstbehalt von 1160€ sei Quatsch.
Das hat er so mit Sicherheit nicht gesagt.

Zitat (von BMWFahrer86):
Fühlte mich auch nicht sonderlich gut beraten, er sagte mir sei es zuzumuten 55Stunden die Woche Arbeiten zu gehen.
Ich kenne eher eine Grenze von 48 Stunden, beides ist in der Praxis aber nicht mehr so extrem relevant. In der Regel genügt es eine Vollzeittätigkeit auszuüben. Aber natürlich kann das der nächste Richter auch wieder anders entscheiden.

Zitat (von BMWFahrer86):
Könnte mich da jemand aufklären? Denn so ganz verstehe ich das nicht, wenn mein Selbstbehalt unter 1160€ fällt wenn ich Unterhalt und Fahrtkosten pauschale anziehe.
Die Antwort ist relativ leicht. Du hast bisher scheinbar problemlos 105% des Mindestunterhaltes aufgebracht. Und nun hast du dir aus eigener Motivation heraus eine Situation geschaffen, in der du diesen Betrag nicht mehr zahlen kannst. Das kannst du deinem Kind aber über den Unterhalt nicht entgegenhalten.

Zitat (von BMWFahrer86):
Ich zahle auch noch ein Kredit ab, den hatte ich aber nach der Trennung von meiner ex aufgenommen, weiß also das der nicht mit angerechnet wird..
Richtig, Begründung ist hier die gleiche. Ein Kredit, der in Kenntnis der Unterhaltsverpflichtung eingegangen wird, kann dem Kind (in der Regel) nicht entgegengehalten werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BMWFahrer86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für deinen Beitrag, der Anwalt begründete das mit den 1160€ so, das das JA den Selbstbehalt auf 900€ kürzen können um den mindesturterhalt zu sichern. Naja was heißt problemlos bezahlen können... Hätte ich meine jetzige Freundin nicht, wäre ich wahrscheinlich schon in der privatinsolvenz, da sie mir einiges finanziell abnimmt. Hatte nach der Trennung von meiner ex Freundin ziemliche Probleme wieder Fuß zu fassen, da mich das ziemlich mitgenommen hat(viele lügen, viel untreue etc) dadurch hat sich etliches angestaut gehabt und bin derzeit mit knapp 15000€ verschuldet. Aber dennoch möchte ich es mehr oder weniger als eigener Kraft schaffen da raus zu kommen und nicht ein auf Hartz 4 machen. Wenn ich sämtliche Raten abziehe, den Unterhalt abziehe, alle Fixkosten und die Berufsbedingten Aufwendungen abziehe habe ich im Monat knapp 83€ zum Leben. Und meine Exfreundin verdient selbst knapp 1800€ netto, plus Kindergeld plus Unterhalt, zzgl. Den verdienst von ihrem Partner. Sie fliegen jährlich 2x in den Urlaub, vor kurzen erst kam ein neues Auto der knapp 18.000€ gekostet hat. Und ich nage am hungertuch mit meinen 83€ die ich unterm Strich habe. Aber spielt an sich auch keine Rolle denn Gesetz ist ja in diesem tollen Staat nunmal gesetzt. Aber nichts desto trotz müsste doch das Jugendamt die berufsbedingten Aufwendungen anrechnen, was in dem Fall ja knapp 450€ sind zzgl Unterhalt oder sehe ich das falsch.?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Auch in der Privatinsolvenz müsstest du den Unterhalt zahlen. Da ist es sogar besonders einfach. ;-)

Das Gehalt deiner Ex interessiert (in der Regel) niemanden, weil eben du barunterhaltspflichtig bist und nicht sie. Sie erbringt den Unterhalt durch die Betreuung, Pflege und Erziehung des Kindes. Du verlierst dich deshalb in völlig sinnfreien Gedanken wie dem Urlaub der Mutter, ungerechten Gesetzen und Meckerei über den Staat - wer auch immer das im Familienrecht sein soll. Was bringt dir das? Was ist deine Erwartungshaltung? Für dein Kind bist du verantwortlich und nicht andere. Wenn du mit 1.818 € Netto am Hungertuch nagst, weil du davon 344 € Unterhalt zahlst, dann solltest du vielleicht mal deine Finanzen überdenken, anstatt über die wichtigste Ausgabe nachzudenken, die du hast, nämlich den Unterhalt für dein Kind.

Dein Spielraum mit dem Jugendamt liegt summa summarum zwischen 100% = 322 € und 105% = 344 €. Man wird dir auf ersteres entgegenkommen können, zumindest würde ich das tun.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Alles was Du im Beitrag #2 schreibst ist für den Unterhalt nicht relevant.

Es besteht - das ist die Ausgangsbasis - ein Titel.

Diesen abzuändern, wenn Du meinst er wäre nicht mehr zutreffend, ist allein Deine Sache, da die Gegenseite einer freiwilligen Änderung nicht zustimmt.
Allerdings sehe ich Dein Abänderungsbegehren eher als erfolglos an, weil Du die Umstände selbst geschaffen hast.

Hier https://www.mainz-kwasniok.de/kindesunterhalt/jugendamtsurkunde/ ist es m.E. sehr verständlich beschrieben.

Du willst, wenn ich von Smogmans Zahlen ausgehe, über 22 € monatlich streiten, denn bei noch mehr Abzug würde die erhöhte Erwerbsobliegenheit greifen und Dein Argument "Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind nicht möglich aufgrund der Anbindung" würde sich in Luft auflösen.

Durch die Erstellung des ersten Titels wurden bereits Fakten geschaffen. Mit einfachen Worten, alles was dort in die Berechnung einfloss kann auch bei einer späteren Nachberechnung mit den dann aktualisierten Werten berücksichtigt werden.
Aber alles was es damals schon gab, z.B. die ehebedingten Schulden, und was damals nicht in die Berechnung einfloss, ist auf Dauer von einer späteren Berechnung ausgeschlossen - nennt sich Präklusion.

Wichtig ist daher, dass Du dir die Erstberechnung aushändigen lässt. Selbst wenn nicht für jetzt, dann doch für die Zukunft.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.804 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen