Kindesunterhalt- Anzeige wegen unterlassener Unterhaltszahlungen

30. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.06.2017 16:58:22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt- Anzeige wegen unterlassener Unterhaltszahlungen

Guten Morgen,
mein Ex-Mann hat noch nie für unseren 17 jährigen Sohn bezahlt. Also seit Trennung 15 Jahre keinen Cent. Zeitweise war er abgetaucht. Titel habe ich aber der ist nicht blöd, arbeitet seit Trennung schwarz ( vorher erfolgreich selbständig) kassiert auch noch Sozialleistungen und lässt alle Werte über Angehörige laufen. Er ist auch im Insolvensverfahren, obwohl er da seinen Sohn und Unterhaltsschulden verheimlicht hat. Im Sommer hab ich auf Wunsch meines Sohnes eine Anzeige gemacht. Diese Woche kam die Abschrift der Staatsanwaltschaft. Die bieten ihm an das Verfahren und die Ermittlungen einzustellen, wenn er 6x 100€ an seinen Sohn überweist. Damit kann in der Sache auch nicht mehr ermittelt oder angeklagt werden. Ich hab mich fast verschluckt daran.
Sind mir da jetzt wirklich die Hände gebunden wenn der zahlt? Klar, es hat keine Auswirkungen auf die laufende Unterhalsschuld, aber da wird ja auch nie etwas kommen. Mein Sohn ist total fertig. Natürlich wird sein Vater grinsend die 600€ bezahlen und fein raus sein.
Kann ich da noch irgendwas machen? Kann mein Sohn ich nochmal anzeigen wenn er 18 ist?
Er zeigt ja jetzt, dass er mindestens 100 € monatlich zahlen kann. Kann ich das nutzen um nochmal zum Anwalt zu gehen?
Ich finde es so traurig, wie einfach der weg kommt.
Gibt es noch irgendwas, was ich tun könnte?
Pfändungen habe ich früher auch versucht, blieb dann aber auf den Kosten des Gerichtsvollziehers sitzen.
Danke schonmal...




1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3228x hilfreich)

Zitat:
der ist nicht blöd, arbeitet seit Trennung schwarz ( vorher erfolgreich selbständig) kassiert auch noch Sozialleistungen


Wenn er Transfergelder (ALGI oder ALGII oder Sozialhilfe) erhält, dann kann er auch keinen Unterhalt zahlen, insofern müssten SIe BEWEISEN können, dass er schwarz arbeitet und Gelder erhält. Wie wollen SIe das machen? Die Auftraggeber werden ihnen nicht helfen, da würden sie ja selber angezeigt werden, und ihr EX wird auch nicht helfen. Das wird ein sinnloses Unterfangen sein.

Ich würde den rückständigen Unrterhalt titulieren, ein Titel ist 30 Jahre gültig, dann kann Ihr Sohn es in 10 Jahren mal mit einer Pfändung versuchen.

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