Kindesunterhalt -> Auskunftsklage

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Juristnix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt -> Auskunftsklage

Ich muss Auskunft über mein Einkommen geben - was ich auch gerne machen möchte. Nur die Anwältig meiner Ex-Frau hat völlig überzogene Forderungen. Sie möchte EkSt.-Erklärungen, EkSt.-Bescheide und die Bilanzen meiner GmbH für die letzten 3 Jahre. Als Geschäftsführer der GmbH beziehe ich Einkommen aus unselbständiger Arbeit (also Angestellter). Den Richter konnte ich schon überzeugen, dass die Bilanzen sie nichts angehe, er meinte aber an den EKSt.-Erklärungen käme ich nicht vorbei. Stimmt das? Eigentlich geht doch alles auch den EKSt.-bescheiden hervor.

Kennt jemand Urteile, Grundsatzentscheidungen, ... mit denen ich den Richter umstimmen könnte.

Mir geht es auch darum, nicht zu jedem Brief ihrer Anwältin immer ja und amen zu sagen, sondern auch mal die Grenzen aufzuzeigen.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen. :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tabea56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit den Einkommensteuererklärungen ist richtig, denn die Berechnungen des Unterhalts werden nach den Gesamteinkünften berechnet. Bilanzen sind nicht gerechtifertigt. da es nicht das eigene Unternehmen ist. Über die letzten 3 Jahre muss nur ein Selbständiger Auskunft erteilen. Ich habe das Gefühl, dass der Anwalt hier etwas verwechselt.
Ich kann Dich allerdings nicht beruhigen, dass dies irgendwann aufhört, wir machen dies seit ca. 14 Jahren mit und mein Mann ist in ähnlicher Position.
Zu anrechenbaren Einkünften zählen u.a. auch - bitte zuerst hinsetzen - Firmenwagen, Spesen, Tantiemen, Dividenden usw.
Bei uns hat sogar der gegnerische Anwalt versucht, die Mieteinkünfte der fremdfinanzierten Wohnung anzurechnen, die ja eigentlich als Steuersparmodell gedacht ist.
Achtung: solltest Du irgendwelche Steuersparmodelle haben, bitte Dein Gehalt nach normaler Einkommensteuertabelle berechnen lassen, denn das ist Dein "Privatvergnügen" und bei einigen Unternehmungen dieser Art trägt man ja auch ein nicht unerhebliches Risiko. Allerdings muss man wirklich an diese Dinge selber denken, denn damit sind die Richter als auch einige Anwälte überfordert.
Bester Tipp (haben wir gemacht) nimm einen Fachanwalt Familien- bzw. Scheidungsrecht.
Auspassen, dass Du nicht noch zur Prozesskostenzuschüssen bzw. Übernahmen der Kosten für den Anwalt der Ex verdonnert wirst, falls diese nicht arbeitet oder nur begrenzte Einkünfte hat.
Wir sind inzwischen nach 14 Jahren (und 400.000 Euro Unterhalt) vor dem OLG, nachdem das Amtsgericht uns Recht gegeben hatte und Revision eingelegt wurde.
Fazit: auch wenn Dich Deine unterhaltsberechtigte Exfrau 2 Jahre nicht über eigene (nicht unerhebliche) Einkünfte informiert - also nachgeiwsener Betrug - Dich ungerechtfertigt aus einem abgelaufenen Titel pfänden lässt, danach wieder aufhört zu arbeiten, da ja das Gehalt angerechnet werden könnte - unsere Rechtssprechung sorgt dafür, dass Du weiter zahlst.

Wie sagte unsere Anwältin so treffend: ein Mann, der zwei minderjährige Kinder hat und eine nicht arbeitende Ehefrau (Hausfrau) ist und bleibt immer ein armes *******, egal wie hoch seine Einkünfte sind. Und die Novellierung des Unterhaltsrechts hat die Männer noch schlechter gestellt.
Also VIEL GLÜCK!

Marita

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ombre
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht hilft dir das weiter:

Streit zwischen Vater und Tochter. Es ging um die Berechnung des monatlichen Unterhalts, der an die 15jährige gezahlt werden sollte. Dafür hatte der Vater seine Verdienstabrechningen sowie eine Aufstellung seiner Einkünfte als GmbH-Gesellschafter vorgelegt. Doch das reichte dem Anwalt des Mädchens nicht. Um die finanzielle Lage exakt beurteilen zu können, verlangte man die Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die drei zurückliegenden Jahre. Nur so könne ermittelt werden, ob der Vater vom Gewinn abhängige Einkünfte aus den Gesellschaften bezogen habe. Das Gericht gab dem Mädchen recht. Der Vater hat die Bilanzen vorzulegen. Die Belange der GmbH oder der anderen Gesellschafter müssen der unterhaltsberechtigten Tochter zurückstehen.

OLG Schleswig-Holstein, AZ: 15 UF 90/98


mfg Ombre

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.880 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen