Hallo !
Es ist eine abgekürzte Fassung meines Falles, die mich schon seit drei Jahren Beschäftigt und mich verfolgt.
Zur meiner Schilderung.
Hatte eine Beziehung mit einer aus Russland(aupairmädchen). Daraus entstand ein Kind.
Die beiden befinden jetzt sich in RUS. Sind in D nicht gemeldet. Das K. trägt die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Jetzt meine Frage?
Wie hoch ist der KU für das Kind?
Sie hat eine Vollmacht für einen Rechtsanwalt in D ausgestellt und der fordert den KU von mir. Ist diese Vollmacht überhaupt Rechtswirksam-sie selbst wohnt ja in Russland?
Zur meiner Situation: ich bin selbst verwitvet und habe 1 Kind und zur Zeit arbeitlos.
Für Eure Anregungen und Tipps bin sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Malcom
Kindesunterhalt -Ausland
13. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2007 | 23:13
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt -Ausland
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#1
Antwort vom 13. August 2007 | 23:17
Von
Status: Lehrling (1183 Beiträge, 211x hilfreich)
*Daraus entstand ein Kind.*
Haben Sie die Vaterschaft anerkannt?
Grüsse
A.Posen
#2
Antwort vom 14. August 2007 | 09:08
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Hatte die Vaterschaft anerkannt, weil ich davor noch einen Vaterschaftstest machen haben lasse. Es war positiv
Mfg
Malcom
Und jetzt?
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