Kindesunterhalt - Auswirkung auf Steuerlast?

20. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
asdf1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Auswirkung auf Steuerlast?


Hallo Ihr da draussen ;-)

habe etwas Aufklärungsbedarf für folgendes:

Zahle als Selbständiger 200% der Düsseldorfer Tabelle an Kindesunterhalt. Das hälftige Kindergeld wird angerechnet.

Frage: Welche Auswirkungen haben meine Unterhaltszahlungen auf die Steuerlast (Einkommensteuer)?
Wie verändert sich der Solizuschlag mit 1 Kind im Gegensatz zu ohne Kind bei St Kl 1?

Wäre für Hilfe dankbar.

Gruesse,
Micha

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Micha

zu Frage 1:
Frage: Welche Auswirkungen haben meine Unterhaltszahlungen auf die Steuerlast (Einkommensteuer)?

KEINE.

nicht-geschiedene Eltern können ihre finanziellen Aufwendungen (Aufwändungen?)
für ihre Kinder übrigens auch nicht von der Steuer absetzen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Unabhängig von der Höhe des gezahlten Unterhaltes steht jedem Steuerpflichtigen nur das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zu.

Wenn Du 200% des Unterhaltssatzes zahlts, dann liegst Du mit 4.400-4.800€ Nettoeinkommen als Alleinstehender steuerlich im Spitzensteuersatz von z.Zt 42%.

Der hälftige Kinderfreibetrag beträgt 2.904€. Das führt zu einer Steuerersparnis von 1.220€ (=42% des KFB)pro Jahr, wobei das hälftige Kindergeld in Höhe von 924€ gegengerechnet wird. Es ergibt sich bei der Einkommensteuer daher eine zusätzliche Ersparnis von 296€.

Bei Solidaritätszuschlag sparst Du 5,5% der Einkommensteuer, also 67,10€ pro Jahr. Solltest Du Kirchensteuer zahlen, sparst Du hier ebenfalls je nach Bundesland 8% bzw. 9% der Einkommensteuer, also 97,60€ bzw. 109,80€.

Steuerklassen gelten übrigens nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbständige.

0x Hilfreiche Antwort

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