Kindesunterhalt Berechnung Arbeitsweg

17. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
sauvage
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)
Kindesunterhalt Berechnung Arbeitsweg

Hallo,

Das Jugendamt hat bei der Berechnung des Kindesunterhaltes den Fahrweg nicht berücksichtigt, dh sie haben den Mindesbetrag zum Eigenleben abgezogen und den kompletten Rest als Kindesunterhalt ausgerechnet.

Werden die km zur Arbeit nicht mit angerechnet? Die Fahrt mit der Bahn zur Arbeitsstelle ist recht ungünstig (Bahn/Bus und Fahrrad), so dass das Auto genommen werden muss.

Kann man hier Einspruch erheben?

Zumal ein anderes Jugendamt (anderer Ort) die km berücksichtigt hatte.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Normalerweise ist es einerlei, ob man Bus/Bahn oder PKW benutzt. Es werden Kilometerpauschalen angenommen, in denen ist die Anschaffung/der Unterhalt eines PKWs enthalten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn du etwas berücksichtigt haben willst, was zu einer Zahlung unterhalb des Mindestunterhaltes führen soll, dann musst du es einwenden, nachvollziehbar darlegen und vollständig beweisen. Gefragt wirst du danach sicher nicht. ;-)

Ein ungünstiger Arbeitsweg ist für sich genommen auch noch kein Grund dir dahingehend entgegenzukommen. Gerade wenn es um einen Mangelfall gehen soll. Auch das müsstest du also umfassend darlegen und beweisen, wie ungünstig das genau ist und warum die Nutzung des Autos so viel besser ist.

2x Hilfreiche Antwort

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