Kindesunterhalt - Berechnung

17. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Daniel76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Berechnung

Hallo ! Ich war von 07/01-03/02 beim Bund, danach war ich von 04-05/02 arbeitslos. Dann habe ich eine Arbeit gefunden, aus 3 Monats-Lohnzetteln wurde ein Mittelwert von 880 EUR errechnet. Es wurden 730 EUR Eigenbedarf abgezogen, demzufolge zahle ich 130 EUR Unterhalt. Ich habe jetzt jedoch gelesen das die 730 EUR bei Nichterwerbstätige und 840 EUR bei Erwerbstätigen gilt. Ich bin erwerbstätig, wieso wurden da bei mir die 730 EUR Selbstbehalt für "nicht erwerbstätige" angewandt ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
dazu müsstest du vielleicht noch n bissel mehr schreiben. Lebst du mit einer Lebensgefährtin zusammen? Wieviel zahlst du an Miete? Ist das Arbeitsverhältnis von Dauer oder befristet, hast du sonstige Vergünstigungen?

Anna

-- Editiert von teufelin am 18.05.2004 01:25:36

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#2
 Von 
Daniel76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich lebe seit 3,5 Jahren mit meiner neuen Lebesgefährtin zusammen (sie hat Arbeit, haben getrennte Konten, kommen für alles je zur Hälfte auf). Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt, das Jugendamt hatte mich danach nicht gefragt, evtl. hat meine Ex dazu Angaben gemacht. Wir zahlen ca. 268 EUR Miete, dazu kommt noch Strom, Telefon und die notwendigen Versicherungen. Mein Arbeitsverhältnis ist außerdem befristet, sonstige Vergünstigungen habe ich auch nicht. Bei der Berechnung wurden auch die Aufwendungen für Arbeit u. sonstiges was noch abgezogen werden könnte nicht beachtet.

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
......da ward Licht ! 268 Miete. Das sind - selbst, wenn du sie allein zahlen würdest -schon rund 100 EU unter der im Selbstbehalt enthaltenen Miete. Also kann dir der SB schon einmal um ca. 100 EU gekürzt werden. Da deine Freundin aber die Hälfte zahlt, kann noch weiter gekürzt werden.

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#4
 Von 
Daniel76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Damals ist das Jugendamt bei der Berechnung aber nur von meinem Brutto ausgegangen, mehr wurde von mir nicht verlangt. Was ist mit den sonstigen abziehbaren Kosten ? Wo kann ich nachlesen wie der Unterhalt berechnet wird ? Wieso wurde bei mir von 730 EURO statt von 840 EURO ausgegangen ? Woher weiß ich inwieweit die Miete (beim SB) eingerechnet wird ? Die 130 EURO die ich zur Zeit zahle sehe ich nicht als ungerechtfertigt, aber sicherlich wird mal eine Neuberechnung kommen und dann bleibt noch weniger zum leben übrig ... leider. Es sind viele Fragen, es wäre nett wenn jemand Antwort darauf wüßte, vielen Dank !

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Du hast 880 EU Einkommen. ( Das Jugendamt hat zwar dein Brutto bekommen, aber daraus das Netto errechnet )
Wenn die 268 EU WARMmiete sind, kann dir rund 100 EU vom Selbstbehalt ( 840 EU)abgezogen werden, da 360 EU Warmmiete in diesem enthalten sind.
Da ihr aber die Miete teilt, werden sie dir 134 EU abgezogen haben.
880 - 44 ( Pauschale ) + 136 = 972 EU.
972 - 840 = 132 EU, die du an Unterhalt zahlen kannst. An deiner Stelle würde ich es also auch nicht auf eine Neuberechnung ankommen lassen, sonst musst du dir evtl. noch die Haushaltsersparniss anrechen lassen. Die Berechnung des JA stimmt schon!

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