Kindesunterhalt Berechnung mit Familienzuschlag für neue Ehe/Kinder

2. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
PatchworkB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindesunterhalt Berechnung mit Familienzuschlag für neue Ehe/Kinder

Hallo! Diese Frage scheint knifflig zu sein, da man dazu nicht viel im Web findet. Eventuell kann uns hierzu jemand helfen.

Situation: Ich bin Beamter, jetzt verheiratet, meine Frau hat 2 Kinder mit in die Ehe gebracht. Ich beziehe nun für diese 3 der 'Neufamilie' Familienzuschlag/Kinderzuschlag. Außerdem bin ich in die Steuerklasse 3 gewechselt da mein Gehalt höher als das meiner Frau ist.
Meine Ex Partnerin, mit der ich ein Kind habe, hat nun genau das mitbekommen und eine Beistandschaft mit Neuberechnung des Unterhalts veranlasst.

Kann es nun sein, dass sie durch mein höheres Einkommen mehr Unterhalt bekommt? Rein logisch wäre dass doch eine Zweckentfremdung, da dieses Geld von meinem Arbeitgeber für meine neue Familie gezahlt wird.

Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Gibt es hier Rechtsprechungen /BGH Urteile etc was mir weiterhelfen könnte?

Btw: ich habe die Unterhaltszahlungen nie verweigert immer regelmässig und sehr angemessen gezahlt, betreue mein Kind auch regelmässig über den Standard hinaus und werde das auch selbstverständlich weiterhin tun, sehe aber nicht ein, warum sie aus meiner jetzt Ehe Profit schlagen sollte.

-- Editiert von User am 2. Januar 2024 17:09

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39349 Beiträge, 14144x hilfreich)

Familienzuschlag bei Beamten ist ein integrierter Bestandteil der Besoldung. Daraus ergibt sich, dass dass er in die Unterhaltsberechnung einfließt, ebenso wie die günstigere Steuerklasse. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn Du in Steuerklasse V wechselst, da bei den Berechnungen immer von Steuerklasse ÍII oder IV ausgegangen wird. Es kommt also letztlich auf das bereinigte Netto-Einkommen an.

wirdwerden

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#2
 Von 
PatchworkB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Daraus ergibt sich, dass dass er in die Unterhaltsberechnung einfließt


Vielen Dank für die Antwort!

Das heißt also tatsächlich, dass ein ExPartner mit Kind aus einer neu erfolgten Ehe einen Vorteil zieht. Indirekt der neue Partner dafür sorgt, dass der alte Partner mehr Unterhalt für das Kind bekommt. In meinen Augen völlig absurd. Und eine, wie schon oben erwähnte, Zweckentfremdung.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17222 Beiträge, 9500x hilfreich)

Zitat (von PatchworkB):
Das heißt also tatsächlich, dass ein ExPartner mit Kind aus einer neu erfolgten Ehe einen Vorteil zieht

Ja - das war schon immer so, ist auch so gewollt und ist auch bei nicht-Beamten so.
Das Kind aus früherer Beziehung soll am Lebensstandard des Vaters teilhaben. Wenn sich der Vater finanziell verbessert (egal, ob wegen eines besseren Jobs, günstigerer Steuerklasse oder eines Zuschlags), dann sollen alle Kinder des Vaters davon profitieren - egal aus welcher Beziehung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39349 Beiträge, 14144x hilfreich)

Ich denke mal, dass die Vokabel "Familienzuschlag" etwas irreführend ist. Dieser Gehaltsbestandteil entsteht zwar erst mit der Heirat, ist aber nicht zweckgebunden und nicht aus dem Gehaltsgefüge auszugliedern.

Wobei ja nicht zwingend eine Erhöhung des Unterhaltsanspruchs folgen muss. Es muss einfach neu gerechnet werden.

wirdwerden

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#5
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von PatchworkB):
Gibt es hier Rechtsprechungen /BGH Urteile etc was mir weiterhelfen könnte?

Zum Splittiingvorteil kenne ich eines vom BGH: XII ZR 160/08

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#6
 Von 
PatchworkB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ist aber nicht zweckgebunden und nicht aus dem Gehaltsgefüge auszugliedern.


Ich halte es doch für zweckgebunden. Der Kinderzuschlag wurde dem ExMann aberkannt und mir zugesprochen, weil wir das so vereinbart haben, da meine Frau mich geheiratet und mit mir in unser Haus gezogen hat. Die Kinder leben jetzt bei uns. Geld kam zu uns! Simpel betrachtet: An die Kinder gebunden, für die Kinder..

Theoretisch könnten wir den Kinderzuschlag wieder dem Ex Mann zurück geben, und mein Gehalt damit senken, also wie kann es, wenn es doch für die 2 Kinder meiner Frau gedacht ist, bei einer Berechnung für meine Tochter einbezogen werden werden? Meiner Meinung nach ein ganz klarer Fehler im System.

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#7
 Von 
PatchworkB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn sich der Vater finanziell verbessert (egal, ob wegen eines besseren Jobs, günstigerer Steuerklasse oder eines Zuschlags), dann sollen alle Kinder des Vaters davon profitieren - egal aus welcher Beziehung.


Genau eben das sehe ich nicht so, da eben genannter Familienzuschlag nur durch die Ehe und Stiefkinder entstanden ist. Auch ist ein deutlicher Mehrbedarf da, der eben zum Teil durch diese Mehrzahlung gedeckt wird. Die andere Tochter und ihre Mutter hat damit nichts zu tun, und sollte keinen Zugriff auf solch ein zusätzliches Einkommen für die neue Familie haben.

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#8
 Von 
PatchworkB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Hunter123):
Zum Splittiingvorteil kenne ich eines vom BGH: XII ZR 160/08
vielen Dank, sehr interessant! Etwas anders aber teils übertragbar.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39349 Beiträge, 14144x hilfreich)

Nein, der Familienzuschlag ist nicht vom Ausgabeverhalten her zweckgebunden, sondern die Voraussetzungen für die Bewilligung sind zweckgebunden. So wie man Kindergeld nur bekommt, wenn man Kinder hat, Überstundenzuschlag nur, wenn man Überstunden leistet, Blindengeld nur, wenn man blind ist ..... Was man mit dem Geld dann macht, ist letztlich einerlei. Man kann daraus auch kleine Papierschiffchen basteln und sie den Rhein runterfahren lassen, seiner Geliebten, die nichts mit der Familie zu tun hat, teuren Schmuck kaufen, was weiß ich.

Und es ist immer töricht, auf bestimmte Zuwendungen zu verzichten, sich also künstlich arm zu machen, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Dann kann man eben auch mit dem fiktiven höheren Gehalt arbeiten.

wirdwerden

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33971 Beiträge, 5866x hilfreich)

Zitat (von PatchworkB):
Der Kinderzuschlag wurde dem ExMann aberkannt und mir zugesprochen, weil wir das so vereinbart haben, da meine Frau mich geheiratet und mit mir in unser Haus gezogen hat.
Das wirst du erstmal der Beistandschaft *klar* machen müssen. Ich gehe außerdem davon aus, dass die Eheschließung freiwillig stattfand und das für beide Teile günstigere Prinzip Wohnen vereinbart wurde. Dagegen spricht nichts und das dürfte deine Zuordnung ---zweckgebunden--- mE nicht tangieren.
Zitat (von PatchworkB):
Die andere Tochter und ihre Mutter hat damit nichts zu tun, und sollte keinen Zugriff auf solch ein zusätzliches Einkommen für die neue Familie haben.
Damit müsstest du erst durchdringen. Ohne juristische Unterstützung sehe ich da wenig Erfolg und übertragbar ist das BGH-Urteil vermutlich auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
PatchworkB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Damit müsstest du erst durchdringen. Ohne juristische Unterstützung sehe ich da wenig Erfolg und übertragbar ist das BGH-Urteil vermutlich auch nicht.


Das denke ich inzwischen auch. Danke für eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
PatchworkB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und es ist immer töricht, auf bestimmte Zuwendungen zu verzichten, sich also künstlich arm zu machen, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Dann kann man eben auch mit dem fiktiven höheren Gehalt arbeiten.

Das ist natürlich völlig richtig, nur eben in der Theorie klar möglich. Deswegen habe ich den Teil des Kinderzuschlages eben extra und für die beiden Stiefkinder betrachtet. Und so ist es für mich auch weiterhin. Durch meine Erhöhung des Gehalts nach Eheschließung ist bei uns zb vereinbart, dass meine Frau keine Summe X zur Miete für unser Haus beisteuern muss. Weil ich eben den Zusatz so betrachte, dass es für und aufgrund der Neufamilie gezahlt wird.

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#13
 Von 
3plus2dad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich plane, den Mehrbezug durch die Auszahlung der Stiefkinder bezogenen und namentlich auf meiner Bezügeabrechnung ausgewiesenen Leistungen per Dauerauftrag von meinem Girokonto auf das Konto meiner zukünftigen Ehefrau umzuleiten, um die Zweckbezogenheit klar zu belegen.

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