Kindesunterhalt - Berücksichtigung von Darlehen

17. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
elli.hx
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Berücksichtigung von Darlehen

Hallo!
Kann der Unterhaltspflichtige bei der Berechnung zum Kindesunterhalt Kreditschulden für das selbstgenutzte Haus komplett als einkommensmindernd ansetzen (also Tilgung und Zinsen) oder nur die Zinsen? Danke!!
elli.hx

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hi, Moin
Eine genaue Antwort kann ich dir nicht geben, aber vielleicht helfe ich dir ja trotzdem weiter.
Wenn das Haus in der Ehe gekauft wurde und ihr beide noch im Grundbuch steht kann er den kompletten Abtrag einrechnen, muss sich aber einen Wohnwertvorteil anrechnen lassen. (Bei uns war es so das der Abtrag ca. 600 Euro war. Mein Ex musste sich allerdings einen Wohnwertvorteil von 300 Euro anrechnen lassen. Wir waren zu dem Zeitpunkt auch noch verheiratet.)
Wie es ist wenn das Haus auf seinen Namen läuft kann ich dir allerdings nicht sagen. Wir haben das Haus mittlerweile auf seinen Namen umschreiben lassen. Eine neue Berechnung habe ich nicht durchführen lassen da sich Aufgrund der DD-Tabelle kein Unterschied im Kindesunterhalt ergeben würde.

LG

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