Kindesunterhalt & Betreuungsunterhalt

30. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
pebblesm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt & Betreuungsunterhalt

Hallo! Ich bin Michaela 33. Bin im 7 Monat.
Der KV wird die Vaterschaft nicht anerkennen. Ich weiß, daß ich Unterhaltsvorschuß beim JA beantragen kann. Dieser liegt aber unter dem Unterhalt was der KV zahlen müßte wenn die Vaterschaft feststeht. Ich weiß, daß das JA den Vorschuß von Ihm zurück verlangt. Nun meine Fragen:


Die Differenz die enstanden ist, muß ich diese selber einklagen oder wird das auch vom JA gemacht?

Z.B. der Vorschuß vom JA 111,-€
der Unterhaltsanspruch monatl. 280,-€
Differenz: 169,--€

Die Zweite Frage:

Ich habe gehört, wenn in den 3 Jahren der Elternzeit ich nur Teilzeit (4Std.) arbeiten kann. Muß der KV die Diffenz zum Ursprungsgehalt aufstocken. Ist das korrekt?
ich weiß, daß dies privat eingeklagt werden muß. Hat das jemand schon einmal durch prozesiert? Und kann aus Erfahrung sagen, wie lange das dauert und ob ich das Geld rückwirkend (da die Vaterschaft ja erst festgestellt werden muß) eingeklagt werden kann?
Außerdem kann mir jemand sagen, wie hoch die Kosten für die Klage: Anwalt, Gerichtskosten u.s.w. ungefähr sind? Natürlich nur ungefähr! Aber ich will schon mal anfangen zu sparen, da ich nicht so viel Geld später haben werde. Vielen Dank!!!






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"Michaela 33"

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

HI,

DEr Papa muß Betr.Unterhalt bis zum 3.Lebensjahr zahlen....
außerdem ´muß der die Säuglingserstattung zahlen...(habe ich auch *lach)
Arbeitet er denn wenigstens?
Wenn ja, bleibt ihm ein Selbstbehalt von 1000 Euro..alles drüber kannst Du theoretisch verlangen !.
Wenn Du mittellos bis , dann bekommst Du Porzesskosten beihilfe ....
Würde mich mal unverbindlich beim Anwalt beraten lassen.....Erstgespräch ist meistens kostenlos..!!
Ach ja, wie kommst Du auf einen KUH von 280 Euro
???
Ach ja, Du kannst auch zu 100% arbeiten,
hat meine Ex auch in den 3 JAhren, und ich habe brav weitergezhalt ....
ist überobligatorisch !!!..toll ...Oder??:-)
Denke 192 Euro ist fakt vom Vater...
oder verdient Papa richtig Kohle ??
Nun denn,
Wünsch Dir noch ne ruhige Schwangerschaft...

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#2
 Von 
pebblesm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jimmi34! Der geht arbeiten und verdient gut. Es ist ein Ex-Arbeitkollege und ich weiß was er verdient und lt. Düsseldorfer-Tabelle ist das schon realistisch. Wenn ich Vollzeit arbeiten könnte, dann würde ich bestimmt nicht an Betreuungsunterhalt denken.
Aber ich setze doch kein Kind in die Welt, und kümmer mich nicht darum! Ich verdiene zur Zeit normal. Also eigenlich gut, aber in Zukunft mit 4 Std. nicht. Ich habe auch noch Schulden, die ich bis zur Geburt noch komplett abzahlen will/muß. Sonst geht es mir ganz schlecht!

-----------------
"Michaela 33"

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#3
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hi,
tja, das hat meine ex damals auch gesagt,
wenn sie Vollzeit arbeitet, dann brauchte sie mein Geld nicht..!"!Nun denn, es kam loeider alles anders...gerupft bis aufs Fell!!
2000 Euro Erstaustattung, und BUH 3 Jahre bei Vollzeitjob meiner Ex..

Nun denn, vielleicht bist Du ja anders drauf...
Konzentreiere Dich jetzt auf Deine Schwangerschaft....das ist erstmal wichtiger..
Alles andere regelt sich schon...
Ich habe zu meinem Kind trotz alle dem ein gutes Verhältnis..
Viel Glück

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#4
 Von 
pebblesm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch einmal!

Schön, daß Du Dich um Dein Kind kümmerst. Das wird der KV von meinem Kind nicht machen! Es ist ja noch nicht einmal möglich, mit Ihm zu reden. Er möchte weder mit mir noch mit dem Kind etwas zu tun haben.
Von alleine regelt sich gar nichts. Ich muß mich schon darum kümmern.
Trotdem Danke für Deiner Infos.


Leider würde ich noch meine Anfangsfrage beantwortet haben, da ich wissen möchte, was auf mich finanziell noch zu kommt, wenn ich Klage für den Betreuungsunterhalt ein reichen muß?
Also Ihr Lieben, sollte jemand das mal durchgemacht haben, bitte antwortet mir.

Michaela

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#5
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hi,

Dein Fall interessiert mich ein wenig..
Wenn Du mittellos bist , steht Dir PKH zu ..
aber all das weiß Dein Anwalt im ersten Beratungsgespräch..., und das wird nix kosten.

Die ganze Anwaltsaktion wird ca. ´800-1000 Euro kosten...aber wenn Der Vater Anlaß zur Klage gibt..muß er ohenhin alles zahlen.

Da Du Dir sicher bist, das er der VAter ist..
dann laß es doch richtig knallen...
Sprich mit ihm evtl noch einmal ...
und dann würde ich die harte Tour machen..

Aber laß doch erst mal das Baby geboren werden...#
War es ein One Night Stand ??,
oder wieso reagiert dein Ex so merkwürdig--??

Bist Du zur Zeit Single ??:-)
noch nen schönen Sonntag

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#6
 Von 
pebblesm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch einmal!

Nein, es war kein one-night-stand. Wir hatten aber keine feste Beziehung. Warum er mit uns nichts zu tun haben will? Er ist ein notorischer Fremdgänger und ich einer seiner zahlreichen Geliebten. Durch meine Schwangerschaft ist es natürlich rausgekommen, daß wir zusammen waren und da hat sich seine Freundin von Ihm getrennt. Im Übrigen habe ich zu dieser Zeit auch erst erfahren, daß er leiiert war und bereits ein Kind von 4 Jahren hat. Er macht mich nun dafür verantwortlich, daß er sein Familie verloren hat, da ich nicht abgetrieben habe. Nur deshalb hätte siche seine Freundin von Ihm getrennt nicht weil er fremdgeht. Versteh mich nicht falsch, er ist im Grunde ein lieber Mensch aber er ist sehr stur bis zur Selbstzerstöhrung.
Er will mit mir über nichts aber auch gar nichts reden. Ich habe Ihn schon so oft um ein persönliches Gespräch gebeten. Und viel Geld will ich ja auch nicht. Ich dachte, wir würden das auf einer freundschaflichen Art regel können, wo wir uns beide unterstützen können. Schließlich ist er ja auch noch unterhaltpflichtig für seine Sohn.
Ich will ja gar nicht vor Gericht, weil ich die Angst habe, daß es dann so knallt, daß er den Weg zu unsem Kind nicht finden wird. Er sagt jetzt er will auf keinen Fall was mit dem Kind zu tun haben.
Oh Gott, 1000€!? Das bekomme ich nicht zusammen. Schließlich muß ich das doch sicher vorstrecken auch wenn ich es später wieder bekomme...

Ja, ich bin ein Single

Gruß

Michaela

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#7
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Wenn die KM vollzeit arbeitet, kann die Hälfte ihrer Kohle an den Betreuungsunterhalt angerechnet werden.
Aber: die KM muss während den 3 Jahre BU keine müde Minute arbeiten gehen. Sie ist hierzu nicht verpflichtet. Ihr steht 730 Euro BU vom KV zu. Dagegen steht der Selbstbehalt des KV.

Auch das Sozialamt treibt den für die KM zustehenden BU zu. Da braucht die KM keinen Anwalt.

Nach den 3 Jahre BU muss der KV die BU-Zahlung selbst einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pebblesm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stern190!

Nun, daß weiß ich, daß ich nicht arbeiten muß in den drei Jahren Elternzeit. Es ist aber wichtig, daß ich kurz nach der Geburt halbe Tage arbeiten gehe, weil ich sonst nach den 3 Jahren Vollzeit arbeiten gehen muß und wenn ich das nicht kann, dann bin ich arbeitslos und für halbe Tage eine neue Stelle zu bekommen ist in der heutigen Zeit fast unmöglich. Mein jetziger Arbeitgeber wird mir einen unbefristeten Arbeitvertrag für halbe Tage geben, aber nur dann, wenn ich die Elternzeit nur in Form von Teilzeit nehme. Er hat mir nicht gedroht, aber darauf aufmerksam gemacht, daß nach den 3 Jahren sie nicht dazu verpflichtet sind mich in Teilzeit anzustellen. Ausserdem, will ich ja so gut es geht auf eigenen Beinen stehen und den KV nicht mehr belasten wie nötig. Also bin ich schon auf einen Anwalt angewiesen. LEIDER! Ich finde, daß sich das JA auch um den Betreuungsunterhalt kümmern sollte, da es ja indirekt um das Kind geht.

Danke und Gruß

Michaela

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

ja, such den Rat eines Anwaltes auf.
Sprich im Vorfeld mit ihm über die Kosten für die Erstberatung....wenn er ein Geschäft wittert,wird die Beratung nix kosten.

Miene Exe hat damals auch die harte Tour gewählt , obwohl ich ein gutes Verhältnis zu Ihr hatte....
Erst war ich stinksauer, dann aber zum WOHLE DES Kindes hat sich alles zum positiven gedreht.....

Du wirst es auch schaffen....


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Stern,
iss nicht ganz richtig: Der Kindesmutter steht ihr letzte Nettogehalt zu, sofern der Vater leistungsfähig ist!!
Richtig ist , dass die Mutter sich die Hälfte ihres Einkommens anrechnen lassen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Teufelin...

Es ist fast egal, ob Mama's Gehalt angerechnet wird...
am eig.Leibe habe ich erfahren, das es egal ist...ob Mama zu 100% arbeitet und real Kohle fährt....
da gibt es keine Richtlinie !!!
Papa darf zahlen , und zwar den vollen Betrag !
Ist alles überobligatorisch !!!
Und das ist Toll....Oder??

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Günther,
dann hattest du einen schlechten Anwalt! I.d.R. werden 50% des Einkommens der Mutter auf ihren Bedarf angerechnet.
Und: Richtlinien gibt es sehr wohl, nur keine bindenden Gesetze! Hier kommt es - wie immer - auf die Umstände an.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Teufelin...
Bsp: Angenommen Mama verdient 1400 Euro..
50% werden angerechnet =700 Euro !!
Somit hat Mama noch nen ungedecketn Bedarf von ca.700 Euro !!

Du verstehst..?
Und wer von Euch dort draußen zahlt weniger als 700 Euro an Mama ??
Dann ist doch ne Anrechnung Schwachsinn !!
Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pebblesm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

nun, ich finde es nicht richtig, daß man (Frau) mehr hat wie vor der Geburt. Aber ich finde schon, daß man einer Frau doch zum wohle des Kindes zugestehen muß in den 1. drei Lebensjahren zuhause zubleiben kann um sich intensiv um das Kind, was der KV ja nicht macht, kümmert.
Es ziehen sich so viele Väter mit der Begründung "Du hättest es ja abtreiben lassen können" aus der Affäre. Ja, Sex habe gerne, aber Verantwortung tragen, wenn dabei etwas passiert lieber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

eine Bekannte von mir hat ein ähnliches Problem. Da sie wirklich wenig Geld hat, möchte ich für sie fragen wie es nach den 3 Jahren aussieht.

Hat sie Anspruch auf Unterhalt auch nach den 3 Jahren?
Der Vater des Kindes zahlt nur Kindesunterhalt und sie waren nicht verheiratet.
Sie selber arbeitet 20 Std. die Woche, kann aber nicht mehr wegen dem Kind.
Außerdem lebt sie am Existenz minimum.


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Richtig Günther, ansonsten hättest du aber u.U. 1400 EU oder mehr zahlen müssen - je nach Einkommen und/oder Bedarf.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@teufelin

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB

Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 730 €, bei Erwerbstätigkeit 840 €. Wegen des Selbstbehalts vgl. 21.3.1.

http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1951435740&ID=6553&referre%09r=41

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#19
 Von 
pebblesm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kanalmeister!

Er weiß, daß er der Vater ist, aber er denkt erkönnte mich damit treffen. Er ist sehr stur und macht mich für seine Situation verantwortlich. Siehe meine Antwort auf Jimmy34!

Kennt jemand ein guten RA in Düsseldorf für diesen Fall?

-----------------
"Michaela 33"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@stern,
Eben, du sagst es! Da steht: MINDESTENS !! Wenn Die Kindesmutter beispielsweise ein letztes Gehalt von 1400 EU erhielt, bemisst sich der Unterhalt danach, sofern der Vater leistungsfähig ist.

0x Hilfreiche Antwort

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