Hallo zusammen,
es geht um Kindesunterhalt & Betreuungsunterhalt. Der Kindsvater verdient sehr gut, weigert sich aber mehr als 355€ Mindestunterhalt (Kind ist 15 Monate alt) für unser Kind zu zahlen und will keinen Betreuungsunterhalt mir zahlen.
- seit Januar ist er in Verzug gesetzt beim Kindesunterhalt
- seit März in Verzug gesetzt für Betreuungsunterhalt
Weil die Beistandschaft komplett überfordert war mit den heftigen Reaktionen des Vaters und sich einfach monatelang nichts getan hat, habe ich das ganze einer Anwältin gegeben. Es gab insgesamt schon 5 Fristverlängerungen, aber die angeforderten Unterlagen sind immer noch unvollständig! Bisher wurde ausgerechnet: 682€ Kindesunterhalt (Kindergeld bereits abgezogen) und 2200€ Betreuungsunterhalt (ich kann wegen der Betreuung nicht arbeiten). Jetzt soll im Stufenverfahren geklagt werden.
Meine Fragen:
- wie lange wird es ca. dauern bis ich einen Titel habe? Wir wohnen in Berlin
- welche Kosten kommen auf mich zu? Muss ich die Kosten für die Anwältin vorstrecken und muss ich möglicherweise alle Kosten des Verfahrens tragen? Ich erhalte keine Prozesskostenhilfe.
- werden E-Mailverkehre und Bemühungen meiner Anwältin einen Fortschritt vor der Klage zu erziehen, gesondert abgerechnet?
- müssen Nachzahlungen nach einem Urteil sofort bezahlt werden?
Es ist schon jetzt ein finanzielles Desaster und ich habe Angst, was in den nächsten Monaten auf mich zu kommt. Teilt bitte gerne eure Erfahrungen und gerne Tipps. Ich habe zum Beispiel gelesen, dass ich bei einer außergerichtlichen Einigung während des Stufenverfahrens die Kosten zur Hälfte bezahlen muss. In Anbetracht der wahnsinnigen Unkooperation sehe ich das nicht ein. Danke!
-- Editiert von User am 19. Mai 2024 00:05
Kindesunterhalt & Betreuungsunterhalt im Stufenverfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat- wie lange wird es ca. dauern bis ich einen Titel habe? Wir wohnen in Berlin :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten
Zitat- welche Kosten kommen auf mich zu? :
Die für Anwalt und Gericht.
ZitatMuss ich die Kosten für die Anwältin vorstrecken :
Das frage man doch sinnigerweise die einzige welche diese Frage beantworten kann.
Zitatmuss ich möglicherweise alle Kosten des Verfahrens tragen? :
Das kann passieren, ohne Risiko ist kein Gerichtsverfahren.
Zitatmüssen Nachzahlungen nach einem Urteil sofort bezahlt werden? :
Kommt ganz darauf an, was diesbezüglich im Urteil steht und ob der Vater leitungsfähig ist.
ZitatMuss ich die Kosten für die Anwältin vorstrecken :
Ja
Zitatmuss ich möglicherweise alle Kosten des Verfahrens tragen :
Im worst case: Ja.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser worst case eintritt, ist aber gering.
Zitatwerden E-Mailverkehre und Bemühungen meiner Anwältin einen Fortschritt vor der Klage zu erziehen, gesondert abgerechnet? :
Wenn nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet wird: nein
Wenn eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart wurde: ja
Zitat- müssen Nachzahlungen nach einem Urteil sofort bezahlt werden? :
Nein, erst dann, wenn Rechtskraft eintritt - also, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
ZitatIch habe zum Beispiel gelesen, dass ich bei einer außergerichtlichen Einigung während des Stufenverfahrens die Kosten zur Hälfte bezahlen muss. :
Wenn man sich ohne Gericht einigt, trägt im Regelfall jeder seine eigenen Anwaltskosten selbst - man kann sich aber auch anders einigen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich habe in die Vollmacht noch einmal reingeschaut. Zum Thema Gebühren steht hier nur:
"Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert, sofern keine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung geschlossen ist."
Eine andere Vergütungsvereinbarung habe ich nicht abgeschlossen. Jetzt weiß ich leider noch immer nicht wie die abrechnung (gesetzlich oder Stundenbasis) erfolgt.
ZitatEine andere Vergütungsvereinbarung habe ich nicht abgeschlossen. Jetzt weiß ich leider noch immer nicht wie die abrechnung (gesetzlich oder Stundenbasis) erfolgt. :
Dann gilt die gesetzliche Abrechnung.
Gesetzlich. Nur, ich verstehe nicht, wieso Verfahrenskostenhilfe ausscheidet, wenn die finanziellen Verhältnisse so katastrophal sind. Noch ein Hinweis, Berlin hat 12 Amtsgerichte. Wie die Auslastung ist, das können wir hier nicht abschätzen. Abgesehen davon hängt die Dauer eines Verfahrens auch von der Art der Prozessführung ab. Und die ist nun mal auch von den Parteien abhängig.
wirdwerden
Katastrophal bedeutet, dass mich meine Trennung bereits 25Tsd. EUR gekostet hat. Ich aber leider noch privat Aktien und ETFs für meine Altersvorsorge habe.
Durch meine Therapie musste ich erkennen, dass der Kindsvater ein Borderliner ist, der mich jahrelang belogen hat und Kokain konsumiert hat. Er ist niemals bereit mehr als die 355€ zu zahlen und er hat bereits angekündigt, dass ich mich durch alle Instanzen durchklagen muss. Ein Kompromiss ist dadurch zu 100% ausgeschlossen.
Ein Beistand könnte gar keinen Betreuungsunterhalt fordern. Bei solch kleinen Kindern ist der Gang zum Anwalt schon deshalb sinnvoll.ZitatWeil die Beistandschaft komplett überfordert war :
In einem regulären Verfahren ohne eA zwischen 3 Monaten und 2 Jahren, je nach Gericht, Richter und Schwierigkeit. Wenn man hier noch ein Stufenverfahren lostreten will, tendenziell länger.Zitat- wie lange wird es ca. dauern bis ich einen Titel habe? :
Bei einem geschätzten Verfahrenswert von 40T Euro, ca. 4T Euro eigene Anwaltskosten, 3T Euro gegnerische Anwaltskosten und 1.5T Euro Gerichtsgebühren in der ersten Instanz. Im besten Fall am Ende 0 Euro.Zitatwelche Kosten kommen auf mich zu? :
Theoretisch ja, praktisch abhängig von der finanziellen Situation des Antragsgegners.Zitat- müssen Nachzahlungen nach einem Urteil sofort bezahlt werden? :
Warum ein zumeist langwieriges Stufenverfahren betreiben?
Wenn Teile der Einkommen bekannt sind und schon eine Forderung aufgestellt wurde, kann man doch auch genau diese gerichtlich durchsetzen. Das geht auf jeden Fall schneller. Bei solchen Unterhaltshöhen kommt es nicht auf eine oder zwei Stufen mehr oder weniger an.
Wenn man so gar keine Vorstellung vom Einkommen hat, okay, dann ist das Stufenverfahren für den Betreuungsunterhalt sinnvoll, für den Kindesunterhalt nicht unbedingt, da hast Du recht, smogman. Ich hätte es wahrscheinlich gesplittet, aber da überhaupt was einzuschätzen, das ist anhand der vagen Angaben natürlich auch schwer einzuschätzen.
Deshalb können die Gegenstandswerte auch nur grob gepeilt werden, und davon sind ja die Kosten abhängig. Man muss allerdings nicht vom Schlimmsten ausgehen. Wenn der Mann wirksam in Verzug gesetzt worden ist, nicht reagiert, dann hat er zumindest die Klageerhebung zu vertreten, ebenso den Anspruch des Kindes auf Titulierung zu befriedigen, d.h. es wird auf jeden Fall zu einer Quotelung der Kosten kommen.
wirdwerden
Smogman: Die Dame von der Beistandschaft hat in 5 Monaten nicht einmal die Auskunft erfolgreich erhalten. Das eingerichtete Konto zur Zahlung des Kindesunterhalts wurde ignoriert und die Bitte der Zahlung von wenigstens 500€ im Monat (damit keine hohen Rückstände entstehen) wurde ebenfalls ignoriert.
Er hat eine einzige Gehaltsabrechnung von März geschickt, die gerade Grundlage für Berechnung meiner Anwältin ist. Vielleicht daher das Stufenverfahren? Ich werde das mal anfragen. Das Gehalt dürfte ungefähr gleich bleiben, aber oft sind Bonuszahlungen etc. vereinbart. Steuererklärungen macht er aus Faulheit nicht.
Wenn ich jetzt ab August wegen ihm Bürgergeld beantragen muss (ich habe laufende Kosten von über 3000€ monatlich), kann ich dann Verfahrenskostenhilfe beantragen? Mein Vermögen ist dann noch über 5000€. Was wäre hier zu beachten, wenn es ein Stufenverfahren ist? Wenn es "normal" eingeklagt wird?
Am besten will ich natürlich bei 0€ am Ende rauskommen. Er soll den Schaden bezahlen, den er anrichtet.
Da kann sie ja auch nichts dafür, wenn der Vater diese nicht erteilt. Ein Beistand hat genauso viele (oder wenig) Möglichkeiten wie jeder andere zivilrechtliche Vertreter auch.ZitatDie Dame von der Beistandschaft hat in 5 Monaten nicht einmal die Auskunft erfolgreich erhalten. :
Darauf wären üblicherweise auch Jahreswerte zu erkennen, also hätte man schon mal drei Monate.ZitatEr hat eine einzige Gehaltsabrechnung von März geschickt, die gerade Grundlage für Berechnung meiner Anwältin ist. :
wen interessierts....wie gesagt, beim Unterhalt wirkt sich nicht jeder Euro Einkommen immer deutlich aus.Zitataber oft sind Bonuszahlungen etc. vereinbart :
Ich weiß nicht, ob du weißt, was ein Stufenverfahren überhaupt ist. Wenn der Vater dort nämlich zur Auskunft verpflichtet wird und sie trotzdem nicht erteilt, muss man diese Auskunft vollstrecken. Das dauert alles sinnlos lange und scheitert oft sogar komplett.
Viel sinnvoller ist es, mit den vorhandenen Zahlen zu arbeiten und ein paar geschätzte Zahlen obendrauf zu legen. Dazu ein vernünftiger Antrag und los gehts.
Dann macht man eine fiktive und rechnet sie ihm einfach hinzu.ZitatSteuererklärungen macht er aus Faulheit nicht. :
Klar kann man das beantragen. Bei laufenden Kosten von 3000 Euro und völliger Einkommenslosigkeit musst du dich aber schon auch mal selbst ein wenig einschränken oder dir Alternativen suchen. Das klingt ehrlicherweise nicht nach einer vernünftigen Lebensführung.ZitatWenn ich jetzt ab August wegen ihm Bürgergeld beantragen muss (ich habe laufende Kosten von über 3000€ monatlich), kann ich dann Verfahrenskostenhilfe beantragen? :
Verständlich.ZitatAm besten will ich natürlich bei 0€ am Ende rauskommen. :
Ich hatte ja darauf hingewiesen, dass man die Kosten schwer abschätzen kann. Eigentlich sollte ein Anwalt/eine Anwältin so ein Verfahren doch ganz gut in den Griff bekommen, ist doch Standard.
Ich würde diese Problematik auch mit der Anwältin unbedingt besprechen. Das kann man per Ferndiagnose nicht einschätzen. Wenn Du irgendwann in Bürgergeld fällst, dann muss Dir allerdings eines klar sein: Kosten von 3000 € netto werden von dort nicht übernommen. Mal die Preise (ca): 560 + 360 + 200 + angemessene Warmmiete. Kindergeld inclusive. Zahlungen des Vaters werden angerechnet, sofern aufstockend Bürgergeld erforderlich ist. Hast Du das in Deine finanzielle Planung mit einbezogen?
wirdwerden
Danke für die super antworten!
Tatsächlich hat der Kindsvater seit März eine neue Arbeit, deshalb gibt es nur einen Monat. Ich werde meine Anwältin fragen, ob wir das mit dem fiktiven Einkommen + Steuererklärung so machen können! In seiner Branche sind 10-15Tsd. jährlicher Bonus ganz normal.
Bzgl. des Stufenverfahrens bin ich jetzt auch nicht begeistert nach eurer Erklärung. Ich möchte wirklich nicht, dass sich das ewig zieht.
Es gibt bereits eine Berechnung vom Amt, dass mir im ersten Jahr 2700€ zustehen. Die Wohnung ist eben teuer und nächstes Jahr kann ich hoffentlich dank Kindergartenplatz auch wieder arbeiten und mir das leisten.
Nur ist dieser Hinweis etwas eigenwillig, denn Verfahrens- und Anwaltskosten lassen sich auf den Cent genau ausrechnen und deshalb auch recht genau vorhersagen.ZitatIch hatte ja darauf hingewiesen, dass man die Kosten schwer abschätzen kann. :
Dann kann man auch das als fiktives Einkommen einfach hinzurechnen.ZitatIn seiner Branche sind 10-15Tsd. jährlicher Bonus ganz normal. :
Zu Recht! Die Stufenverfahren sind aber genau dafür bekannt. Der Gesetzgeber hat deshalb mit der Reform des Familienverfahrensrechts schon vor 15 Jahren extra § 235 FamFG eingeführt, der aber auch nicht das Gelbe vom Ei ist. Am Sinnvollsten erscheint es, mit den wenigen Infos die man hat, das Einkommen zusammenzurechnen, dazu fiktive Einkünfte zu schätzen, darzulegen und hinzuzurechnen und daraus eine nachvollziehbare Berechnung zu erstellen. Da im Unterhaltsverfahren gewisse Verfahrensgrundsätze gelten, kann man sich diese zu Nutze machen. Das Gericht prüft zunächst nur, ob der Antrag zulässig und begründet ist und Erfolgsaussichten hat. Danach muss die Gegenseite liefern. Und zwar auch zu den Schätzungen und fiktiv hinzugerechneten Einkünften.ZitatBzgl. des Stufenverfahrens bin ich jetzt auch nicht begeistert nach eurer Erklärung. Ich möchte wirklich nicht, dass sich das ewig zieht. :
Mein Hinweis auf die schwere Einschätzbarkeit bezog sich auf den Prozentsatz des Gewinnens und Verlierens.
wirdwerden
ZitatDie Wohnung ist eben teuer... :
Nur als wirklich nett gemeinten Hinweis, selbst wenn der Vater zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wird, bedeutet das noch lange nicht, dass Du Dir damit die Wohnung leisten können wirst.
Sofern es keine außergewöhnlich hohe Einkommen auf der Gegenseite gibt, werden Wohnkosten nur in angemessener Höhe berücksichtigt.
Es ist also gut möglich, dass Du aus deinen eigenen Rücklagen die Wohnung solange finanzieren muss, bis Du sie dir wieder leisten kannst, oder über einen Umzug nachdenken.
Was ist damit gemeint? Weder Kindesunterhalt im Rahmen der DDT noch Betreuungsunterhalt sind abhängig von objektiv angemessenen Wohnkosten. Diese Frage würde man sich erst stellen, wenn man über 200% Kindesunterhalt verlangen wöllte - was ja laut Schilderung nicht der Fall ist.ZitatSofern es keine außergewöhnlich hohe Einkommen auf der Gegenseite gibt, werden Wohnkosten nur in angemessener Höhe berücksichtigt. :
Also wie eingangs beschrieben beruhen die Zahlen auf vorhandene Berechnungen und Daten… der Kindsvater verdient 140 Tsd. EUR + eventueller Prämien und Bonus. Letzteres will er wahrscheinlich nicht angeben. Weil es neben mir und meinem Kind ein weiteres Unterhaltspflichtiges Kind gibt, wurde er von meiner Anwältin in der Düsseldorfer Tabelle schon runtergestuft (Stufe 11) beim Kindesunterhalt und auch beim Betreuungsunterhalt wurde dies berücksichtigt.
Ich habe durch die Betreuung erhebliche Einkommenseinbußen. So verdiene ich eigentlich 3400 EUR netto im Monat + 12 Tsd. EUR Bonus brutto im Jahr. Und ja damit kann ich auch eine teure Wohnung finanzieren - daher finde ich die Antworten auch nicht so nett. Natürlich muss man sich nach einer Trennung anpassen, aber der Kindsvater versucht mir eben auf allen erdenklichen Wegen zu schaden (Borderliner).
Natürlich ist der Anspruch auf Unterhalt nicht von der Höhe des zu zahlenden Mietzinses abhängig. Es war wohl eher ein allgemeiner Hinweis von @spatenklopper, dass man seine allgemeine finanzielle Situation überdenken und gegebenenfalls anpassen muss.
Die von Dir genannte Bestimmung hat im Prinzip ja keine wesentliche Änderung (Beschleunigung) gebracht. Ich sehe das Problem eher darin, dass die Verfahren häufig nicht von Anfang an zielgerecht geführt werden. Man kann als Partei von vornherein die Anträge so stellen, dass sie zielführend sind, bei bekannter "Bockigkeit" auf der Gegenseite von vornherein auf kurze Fristen hinarbeiten, auf das Verhängen von Zwangsgeldern. Eben die Prozessführung ist von entscheidender Bedeutung. Das wird oft vernachlässigt, leider. Und es kann aus taktischen Gründen durchaus sinnvoll sein, einen möglichst hohen Kindesunterhalt zu fixieren, dafür weniger Betreuungsunterhalt. Weil, Kindesunterhalt wird länger bezahlt.
wirdwerden
Ganz großen Dank für den viele Input. Eine Frage bleibt noch - ich habe die Befürchtung das mein Expartner sich ins Ausland absetzen könnte, um der Unterhaltszahlung zu entgehen. Brasilien wurde mal erwähnt.
Kann ich im Vorfeld hier irgendwo etwas vermerken lassen z.B beim Amt oder Gericht?
Was mache ich, wenn der Fall eingetreten ist und ist es differenziert zu betrachten ob das vor oder nach der Festsetzung des Titels passiert?
ZitatWas mache ich, wenn der Fall eingetreten ist :
Realisieren, dass man dann den überaus unbeliebten Faktor "Pech gehabt" in der Kalkulation hat.
Weshalb man sich schon jetzt mal dezent mit einen "Plan B" befassen sollte.
Was leider auch immer noch sehr erfolgreich funktioniert.Zitatich habe die Befürchtung das mein Expartner sich ins Ausland absetzen könnte, um der Unterhaltszahlung zu entgehen. :
Nicht sicher, was du damit meinst, aber verhindern kannst du es nicht.ZitatKann ich im Vorfeld hier irgendwo etwas vermerken lassen z.B beim Amt oder Gericht? :
Ja, der zeitliche Ablauf ist in vielerlei Hinsicht entscheidend, sowohl materiell-rechtlich als auch verfahrensrechtlich. Aber Lösungen gibt es grundsätzlich für alle Abläufe und Fallkonstellationen.ZitatWas mache ich, wenn der Fall eingetreten ist und ist es differenziert zu betrachten ob das vor oder nach der Festsetzung des Titels passiert? :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
21 Antworten
-
26 Antworten
-
6 Antworten
-
16 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
16 Antworten
-
43 Antworten