Kindesunterhalt - Bin wieder verheiratet und habe ein 2. Kind mit meiner Frau

17. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.06.2011 18:35:37
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Bin wieder verheiratet und habe ein 2. Kind mit meiner Frau

Hallo,
ich habe einen 17jährigen Sohn aus 1 Ehe. Verdiene zur zeit 1612 EURO inkl. Überstunden. Bin wieder verheiratet und habe seit Januar ein 2 Kind mit meiner Frau. Meine Frau kann zur zeit keinen Beruf ausüben, sie kümmert sich um das Kind. Ich zahle für das 1 Kind zur zeit kein Unterhalt, da ich jetzt erst wieder einen Job gefunden habe. Will aber ab dem 15.05. die Zahlungen wieder aufnehmen. Ich zahle für meinen Sohn jeden Monat die Sportschule mit 30 Euro und mein Sohn lebt ca. 2 Tage die Woche bei uns. Jetzt die Frag wieviel muß ich an Unterhalt zahlen, die Miete beträgt allein 850 Euro, wenn ich den kompletten Unterhalt bezahlen muß, bleibt ja nichts mehr zum Leben für meine jetztige Familie übrig. Kann das sein??? Dazu kommt noch das ich die Privatinsolvenz beantragen muß. Wir zahlen einen Haufen an Schulden zur zeit zurück. Ich war mal selbstständig.
Danke für die Antworten!!!

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12324.06.2011 18:35:37
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
1. kann ich erst jetzt Unterhaltzahlen da ich bis zum 15.04. ohne Beschäftigung war und mein 1 Gehalt am 15.05. kommt.
2. Meine Frau bekommt 300 Euro Elterngeld, die komplett für Ratenzahlungen drauf gehen.
Also, leben wir nur von meinem Einkommen. Die Wohnung ist für unsere Stadt eigentlich günstig. Also, ne günstigere 3 Zimmer Wohnung werden wir kaum finden.

Aber zumindest weiß ich ja was jetzt auf mich zu kommt. Müssen wir mal sehen wie das alles funktioniert.

Danke für die Antwort!!!

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#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Frage: Wann wird denn der 17jährige volljährig und was macht er (dann). Schule, Ausbildung?
Dann ändern sich nämlich die Berechnungskriterien, die KM wird mit barunterhaltspflichtig, eigenes Einkommen wird mit angerechnet ebenso wie das volle Kindergeld, eventuell ändert sich die Rangfolge , wenn er dann nicht mehr privilegiert ist, d.h. euer Kind und deine Frau gehen ihm dann vor, du hast einen Selbstbehalt von 1100 € ihm gegenüber.
Das nur zur groben Orientierung.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#4
 Von 
guest-12324.06.2011 18:35:37
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke schon mal für die Antwort.
Also, er wird im Oktober 18 und geht noch zur Schule, er ist jetzt in der 10 und will noch Abitur machen.
Was heißt eigentlich, KM und "du hast einen Selbstbehalt von 1100 € ihm gegenüber". Ich kenn mich mit dem ganzen so gar nicht aus.Wieviel müßte ich denn dann ca. mit 18 Jahren zahlen???
Danke für die Antwort!!!
Gruß

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#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ab Oktober ist die Kindesmutter (KM) mit barunterhaltspflichtig, d.h. der Bedarf eures Sohnes bemißt sich dann nach eurem zusammengerechneten Einkommen und der Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle (DT). Von diesem Bedarf ist das volle Kindergeld (154 €) in Abzug zu bringen. Der Rest wird entsprechend eurem Einkommen aufgeteilt. Da euer Sohn weiterhin zur Schule geht, das Abi macht und wohl noch bei der Mutter wohnt, gilt er als privilegiert und es gilt für euch weiterhin der Selbstbehalt von 890 €. Wenn die KM kein Einkommen hat oder unter dem Selbstbehalt liegt, dann musst du aber höchstens den Unterhalt zahlen, der sich nach deinem alleinigen Einkommen aus der DT ergibt abzüglich des vollen Kindergeldes.

Ein Berechnungsbeispiel wäre:
dein Einkommen: 1612 € - 5% berufsbedingte Aufwendungen (oder je nach OLG-Richtlinien km-Pauschale) = 1531 € (0,40 € unterschlagen wegen einfacherer Berechnung ;) )

Einkommen der Mutter: 1200 € (schon bereinigt, nur angenommen, richtigen Wert kannst du dann selbst einsetzen und durchrechnen)

1531 + 1200 = 2731 €
entspricht Stufe 8 der DT = 503 € Bedarf des Kindes
503 € - 154 € Kindergeld = 349 € Restbedarf

Vor der Berechnung der Haftungsquote wird bei dir der Tabellenunterhalt für euer kleines Kind noch abgezogen, also 247 € (1531 € = Stufe 3 DT; 1 Stufe rauf weil nur 2 Unterhaltsberechtigte, bei Volljährigen erfolgt keine Höherstufung, außer man wohnt im OLG-Bereich Celle :( )

Nun noch von dem Nettoeinkommen der Eltern den Selbstbehalt abziehen
du 1531 € - 247 € - 890 € = 394 €
KM 1200 € - 890 € = 310 €

394 € + 310 € = 704 €


Dann ergeben sich folgende Zahlbeträge:

du: 394 : 704 x 349 = 195 €
KM: 310 : 704 x 349 = 154 €

195 € + 154 € = 349 € + 154 € Kindergeld (welches an das Kind weiterzuleiten wäre) = 503 €

Je nachdem, ob und wieviel die KM verdient, sieht diese Rechnung natürlich anderes aus.

Der Kindesunterhalt ist ab Volljährigkeit auch direkt an das Kind zu zahlen, es sei denn, das Kind bestimmt das anders.

Hat sie gar kein Einkommen oder liegt unter ihrem Selbstbehalt dann wäre dein Zahlbetrag nach DT Stufe 3 382 € - 154 € KG = 228 €.

Kannst dir ja mal das hier durchlesen: <a href=http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php>Unterhalt ab 18</a>

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 18.04.2007 08:20:34

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#6
 Von 
guest-12324.06.2011 18:35:37
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohhh, mann Super Antwort!!!

Danke!!! :grins:

Jetzt kapier ich es!!!

Gruß

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