Kindesunterhalt - Brasilien - Höhe - Schutz vor Ruin?!

27. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Brasil100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Brasilien - Höhe - Schutz vor Ruin?!

Guten Tag,
ich bin neu hier und erhoffe mir Rat in einer Thematik, die mich schon seit Monaten umtreibt.

Es geht um Folgendes:
Ich liebe eine brasilianische Frau mit brasilianischer und deutscher Staatsangehörigkeit, welche schon lange in Deutschland lebt.
Ich möchte Kinder mit ihr haben. Allerdings haben mich Berichte von deutschen Männern aus dem Internet total verschreckt.
Sie berichten von Kindern, die nach der Trennung mit Ihren Müttern mittlerweile in Brasilien leben. Sie müssen aufgrund eines Abkommens zwischen Deutschland und Brasilien Kindesunterhalt nach brasil. Recht bezahlen. Diese Forderungen sind einfach durchsetzbar und werden in Deutschland im Notfall vollstreckt. Es gibt in Brasilien keine Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsbeträge werden von Gerichten zum Teil willkürlich festgelegt.....im Gesetz steht nur nach dem Bedarf für das Kind....
Meine Frage: Ist man in Deutschland der Gefahr ausgesetzt vollkommen ruiniert zu werden, wenn eine brasil. Frau mit Kind nach Brasilien geht und einen deutschen Mann auf Unterhalt verklagt. Ich habe zwar von einer Richtlinie gelesen (10 - 30 Prozent des Nettoeinkommmens), aber Berichte im Internet lassen mich befürchten, dass die Beträge noch viel höher ausfallen können? Was kann schlimmstenfalls festgelegt werden? Wer kann aus der Praxis berichten?
Gibt es irgendwo eine Statistik über die Höhe von Unterhalt die Ausländer nach Brasilien für ihre Kinder zu zahlen haben?
Würde das deutsche Gesetz die Vollstreckung verhindern, wenn dem Mann nicht einmal mehr die deutsche Pfändungsfreigrenze bleibt? Nach meiner Auffassung kann man keinerlei Vorsorge treffen! Ist das richtig? Eine schriftliche Vereinbarung mit der Frau (zB. das Kindesunterhalt im Trennungsfall auf jeden Fall nach deutschem Gesetz zu zahlen sein würde) würde bestenfalls nur zu einer moralischen Verpflichtung der Frau führen! Nicht das Sie mich falsch verstehen. Ich bin ein sehr vorausschauender Mensch und bei der heutigen Scheidungsrate weiss man ja nie. Ich würde meine Kinder immer unterstützen wollen, aber meine finanzielle Existenz völlig aufs Spiel zu setzen macht mir Angst. Die Beziehung steht deswegen auf dem Spiel....es wäre zu schade..

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12 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Da der Unterhalt ein Anspruch des Kindes ist, KANN die Mutter auch nach deutschem Recht gar nicht darauf verzichten.

Ich würde dir einen Ehevertrag empfehlen, in dem deine Frau und du gemeinsam festlegen, dass gemeinsame Kinder in Deutschland leben und erzogen werden sollen, soweit das möglich sei. Der Ehevertrag muss beim Notar abgeschlossen werden, da bekommt man auch Hilfe bei der Formulierung.

Damit würdest du im Scheidungsfall immerhin verlangen können, dass die Kinder bei dir bleiben, wenn deine Frau nicht in Deutschland bleiben will.
Allerdings würdest du dann auch die Kinder betreuen müssen. Was du nicht verlangen kannst ist, dass die Mutter deiner Kinder hier bleibt. Das wäre im Fall einer Scheidung aber ja auch nicht mehr so wichtig für dich, oder?

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#3
 Von 
Brasil100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob man so eine Vereinbarung auch ohne Ehe und schon vor Geburt eines Kindes schließen könnte?

Zitat (von quiddje):
Da der Unterhalt ein Anspruch des Kindes ist, KANN die Mutter auch nach deutschem Recht gar nicht darauf verzichten.
Ich würde dir einen Ehevertrag empfehlen, in dem deine Frau und du gemeinsam festlegen, dass gemeinsame Kinder in Deutschland leben und erzogen werden sollen, soweit das möglich sei. Der Ehevertrag muss beim Notar abgeschlossen werden, da bekommt man auch Hilfe bei der Formulierung.
Damit würdest du im Scheidungsfall immerhin verlangen können, dass die Kinder bei dir bleiben, wenn deine Frau nicht in Deutschland bleiben will.
Allerdings würdest du dann auch die Kinder betreuen müssen. Was du nicht verlangen kannst ist, dass die Mutter deiner Kinder hier bleibt. Das wäre im Fall einer Scheidung aber ja auch nicht mehr so wichtig für dich, oder?

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nein, im Ernstfall hat die Frau unendlich Möglichkeiten, sowas zu umgehen, und ein brasilianisches Gericht wird über sowas nur lachen. Die Kosten können Sie sich gleich sparen. Sie sehen die Kinder nicht wieder und dürfen zahlen, was man in Brasilien (oder Deutschland) beschließt. Ob es Sie ruiniert, interessiert niemand.

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Dass da in Brasilien Kindesunterhalt in kosmischer Höhe ausgeurteilt wird, davon habe ich nie etwas gehört oder gelesen.

Der Kindesunterhalt bemisst sich nach dem, was der Unterhaltspflichtige hier in Deutschland verdient. Fertig und aus. Da kann ein brasilianisches Gericht auch nichts anderes entscheiden oder in Deutschland durchsetzen. Das würde kein deutscher GV mitmachen.

Vielmehr ist es so, dass der Kindesunterhalt für Kinder, die nicht in Deutschland leben, nach der Ländergruppeneinteilung des BMF bemessen werden. Da ist Brasilien in der Gruppe 3, was bedeutet, dass nur die Hälfte des Betrages zu zahlen ist, als wenn das Kind in Deutschland leben würde.

Alles Andere dürften Märchen sein......

LG nero

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#6
 Von 
Brasil100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das würde ich nur zu gerne glauben. Haben Sie denn besondere Erfahrungen im Umgang mit dieser Materie? wenn man "Kindesunterhalt Brasilien" googelt kommen leider doch einige anders gelagerte "Berichte" und das u. A. Auch in anderen Sprachen wie englisch....wobei ich Berichte von 40Prozent des Bruttoeinkommens auch nicht ganz glauben und nachvollziehen kann....auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten...

Zitat (von nero070):
Guten Abend!
Dass da in Brasilien Kindesunterhalt in kosmischer Höhe ausgeurteilt wird, davon habe ich nie etwas gehört oder gelesen.
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach dem, was der Unterhaltspflichtige hier in Deutschland verdient. Fertig und aus. Da kann ein brasilianisches Gericht auch nichts anderes entscheiden oder in Deutschland durchsetzen. Das würde kein deutscher GV mitmachen.
Vielmehr ist es so, dass der Kindesunterhalt für Kinder, die nicht in Deutschland leben, nach der Ländergruppeneinteilung des BMF bemessen werden. Da ist Brasilien in der Gruppe 3, was bedeutet, dass nur die Hälfte des Betrages zu zahlen ist, als wenn das Kind in Deutschland leben würde.
Alles Andere dürften Märchen sein......
LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Brasil100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das würde ich nur zu gerne glauben. Haben Sie denn besondere Erfahrungen im Umgang mit dieser Materie? wenn man "Kindesunterhalt Brasilien" googelt kommen leider doch einige anders gelagerte "Berichte" und das u. A. Auch in anderen Sprachen wie englisch....wobei ich Berichte von 40Prozent des Bruttoeinkommens auch nicht ganz glauben und nachvollziehen kann....auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten...

Zitat (von nero070):
Guten Abend!
Dass da in Brasilien Kindesunterhalt in kosmischer Höhe ausgeurteilt wird, davon habe ich nie etwas gehört oder gelesen.
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach dem, was der Unterhaltspflichtige hier in Deutschland verdient. Fertig und aus. Da kann ein brasilianisches Gericht auch nichts anderes entscheiden oder in Deutschland durchsetzen. Das würde kein deutscher GV mitmachen.
Vielmehr ist es so, dass der Kindesunterhalt für Kinder, die nicht in Deutschland leben, nach der Ländergruppeneinteilung des BMF bemessen werden. Da ist Brasilien in der Gruppe 3, was bedeutet, dass nur die Hälfte des Betrages zu zahlen ist, als wenn das Kind in Deutschland leben würde.
Alles Andere dürften Märchen sein......
LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Brasil100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine andere Frage in dem Zusammenhang. In dem Fall das man für ein Kind ein gemeinsames Sorgerecht hat. Kann einer Beteiligten dann einfach das Kind nehmen und zB nach Brasilien reisen oder wird hier am Flughafen überprüft, ob die Erlaubnis beider Sorgerechtsberechtigten vorliegt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Brasil100,

in Deutschland hat ein unterhaltspflichtiges Elternteil einen Selbstbehalt von 1.080€ ggü. minderjährigen Kindern. Der kann nicht dadurch ausgehebelt werden, in dem ein brasilianisches Gericht einen utopischen Kindesunterhalt festlegt, zumal die Lebenshaltungskosten in Brasilien wesentlich niedriger sind. Schon mit dem normalen Unterhalt nach DDT, hätte ein brasilianisches Kind das Mehrfache an Einkommen als ein brasilianischer Arbeiter. Darum gibt es die Ländergruppeneinteilung.

Wenn Dir das Thema so wichtig ist, solltest Du mal etwas Geld in die Hand nehmen und einen entsprechenden Fachanwalt befragen befragen (ca. 190€ + MwSt) Oder aber Du hältst Dich beim Thema Kinder zurück.

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Brasil100):
Ob man so eine Vereinbarung auch ohne Ehe und schon vor Geburt eines Kindes schließen könnte?
Klar doch, ein Ehevertrag (und das sollte es primär sein!) kann auch vor der Eheschließung geschlossen werden. Wichtig ist, dass das vor einem Notar erfolgt und dieser davon überzeugt ist, dass hier niemand irgendwie gedrängt wurde. Wenn die Frau bereits schwanger ist, kann man sich allerdings in der Tat den Vertrag sparen - sie kann hinterher immer noch behaupten, dass sie aus kulturellen Gründen unbedingt heiraten wollte und deswegen einen Knebelvertrag annahm und und und...
Wenn sie aber hier bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat und durch eine Eheschließung keine besonderen Vorteile erwirbt, dann ist es ihre Entscheidung, den Vertrag einzugehen.
Zitat (von Brasil100):
Noch eine andere Frage in dem Zusammenhang. In dem Fall das man für ein Kind ein gemeinsames Sorgerecht hat. Kann einer Beteiligten dann einfach das Kind nehmen und zB nach Brasilien reisen oder wird hier am Flughafen überprüft, ob die Erlaubnis beider Sorgerechtsberechtigten vorliegt?
Nein, am Flughafen nicht. Aber bei der Beantragung des Reisepasses, der für das Kind ja vorgelegt werden muss, muss der andere Erziehungsberechtigte zustimmen. Wenn er also sicher gehen will, dass das Kind nicht außer Landes gebracht wird, stimmt er dem eben nicht zu oder er bewahrt den Pass des Kindes selbst auf (wenn der andere Sorgeberechtigte denn zustimmt).
Die Zustimmung des Sorgeberechtigten kann die Mutter durch eine Zustimmung des Familiengerichtes ersetzen lassen - da wird aber auch wieder der Vater gefragt, was da denn los ist.

Es gibt so Gerüchte, dass manche Eltern es ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten schaffen, einen Kinderausweis zu ergattern - halte ich persönlich für eher fragwürdig, aber wenn der Vater davor Angst hat, kann man ja den Ausweis gemeinsam beantragen und der Vater verwahrt den anschließend.

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

@TomRohwer: vielleicht solltest du dich etwas mehr mit Sinn und Zweck eines Ehevertrages befassen. Natürlich kann man einen solchen abfassen und sittenwidrig ist er auch nicht. Der Notar wird nur darauf hinweisen, dass einige Regelungen nicht gerichtlich durchzusetzen sind. Aber wenigstens sind die Absprachen dokumentiert und im Streitfall kann man der Mutter schon mal vorhalten, dass das tatsächlich so vereinbart war. Sie kann dann ja Gründe liefern, warum das plötzlich alles nicht mehr gilt.

Insbesondere wird natürlich das Familiengericht (Jugendamt hat keine entsprechende hoheitliche Befugnis) im Streitfall mit entscheiden, ob das Kind mit der Mutter nach Brasilien gehen oder beim Vater in Deutschland bleiben soll. Wenn aber der Vater die Betreuung übernehmen will und das Kind bisher in Deutschland gelebt hat - wieso sollte dann die Entscheidung gegen ihn fallen? Zumal da die Mutter zumindest bei Abschluss des Ehevertrages ja auch der Meinung war, dass gemeinsame Kinder in Deutschland aufwachen sollten.

Im übrigen habe ich nicht behauptet, dass der Vater das alleinige Sorgerecht verlangen sollte. Das kann gerne gemeinsam bleiben. Wenn die Eltern in verschiedenen Ländern leben, ist das nicht immer einfach, aber man kann das managen. Zur Not muss ab und an mal das Familiengericht angerufen werden, wenn die Mutter nicht erreichbar sein sollte. Auf jeden Fall wäre die Situation auch nicht anders, wenn das Kind in Brasilien leben würde - da würde der Vater ja auch nicht auf sein Sorgerecht verzichten müssen. Wieso meinst du, dass einer der Eltern verzichten müsste?


ein Risiko wäre natürlich, wenn die werdende Mutter mit Kind im Bauch nach Brasilien zieht. Dann wird es in der Tat schwierig, das Kind nach der Geburt dort weg zu bekommen. Aber wenn man der Frau das zutraut, sollte man eben keine Kinder zeugen.

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