Guten Tag,
1) stimmt es, dass Kindesunterhalt bei der Scheidung festgelegt wird - für Ehegattenunterhalt aber eine neue Verhandlung notwendig ist?
2) darf die Frau ihre Nebentätigkeit "von heute auf morgen" aufgeben? (das Kind ist volltags betreut)
Familienverhältnis:
Ein Freund lebt getrennt; hat eine 4jährige Tochter, die in eine Kindertagesstätte geht; seine Noch-Frau ist Brasilianerin > hat noch nie auf Steuerkarte gearbeitet, aber immer "private Nebenjobs" gehabt.
Nun hat sie diese aufgegeben, da er zahlen "soll"!
Im voraus Danke für Ihre / Eure Hilfe!!!
Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt
7. November 2002
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Frage vom 7. November 2002 | 13:35
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Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt