Kindesunterhalt - Eheschulden

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
julchen29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt - Eheschulden

Hallo,
ich brauche dringendst Rat und Hilfe.
Ich habe mich vor 4 Jahren von meinem Ex getrennt;unsere 4 gemeinsamen Kinder habe ich mitgenommen.Bis zur Scheidung haben die Kinder und ich von Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuß gelebt,da mein Ex alles Mögliche versuchte,um nicht zahlen zu müssen.In unserer Scheidungsverhandlung wurde nun ausgemacht,daß er für alle 4 Kinder zusammen erst einmal 223,95 € zahlen müßte,an Ehegattenunterhalt für mich knapp 100,--€.Der Ehegattenunterhalt sollte aber erst für die Tilgung der Eheschulden mit aufgebraucht werden.Zudem mußte er mir regelmäßig nachweisen,daß er mindestens 250,--€ im Monat abzahlt.(Ist natürlich nie etwas gekommen an Nachweisen!!!)
Im Juli 2002 habe ich wieder geheiratet und dann eine Neuberechnung des Unterhaltes gefordert.Ich wollte den Regelunterhalt für die Kinder,den er bei seinem Verdienst auch gut zahlen könnte.
Erst im August diesen Jahres bekam ich die Gehaltsunterlagen;die aber meiner Ansicht nach nicht korrekt sind.Mein Ex arbeitet als Kundendienstmonteur im Außendienst ;hat auf einmal kein Weihnachts und Urlaubsgeld mehr,keine Spesen oder Überstundenzuschläge etc.Angeblich darf er auch den Firmenwagen nicht mehr nutzen,obwohl er da ständig mit herumfährt.Aber so kann er monatlich noch 300,--€ an Fahrtkosten abziehen.
Die Abrechnungen sind meiner Meinung nach getürkt,weil er 15 Monate lang stets das gleiche verdiente;was in seiner Branche unmöglich ist.
Angeblich kann er in Zukunft gar keinen Unterhalt mehr zahlen,da er ja die ganzen Eheschulden zahlen muß.
Als Eheschulden hat der damalige Richter nur die Mietschulden anerkannt und die hätten schon längst abbezahlt sein müssen.
Jetzt habe ich erfahren,daß er nach unserer Trennung noch Kredite aufgenommen hat,die er alle als Eheschulden deklarieren will.
Haben denn meine Kinder kein Recht darauf,daß ihr Vater für ihren Unterhalt aufkommt???
Danke für jeden noch so kleinen Ratschlag
Birgit

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"julchen29"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Birgit !
Dein problem wird sein, dass du deinem EX das nachweisen mußt. Wenn er es "schlau" anstellt und sein arbeitgeber mitspielt wird`s schwierig für dich. Mit den krediten nach eurer trennung hast du gar nichts zu tun. Wäre ja auch zu einfach: er kauft neues auto und du zahltst mit. Diese schulden bleiben allein seine schulden !! Um den kindesunterhalt wird er nicht drum herum kommen. Ich habe seinerzeit
(aus unwissenheit) auch zu wenig bezahlt-
Die klage kam, und ich musste alles nachzahlen
Hast du den KU nicht beim jugendamt titulieren lassen? Wenn nein, würde
ich machen lassen. ;)
Gruss
rogitec

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
du hast im Juli 2002 geheiratet. Dadurch dürftest du auch deinen Anspruch an EU von diesem Tag an verwirkt haben. Dieser war ja aber erstmal zur Tilgung eurer gemeinsamenSchulden vorgesehen. Konnten diese denn bis Juli 2002 anteilig von deinem EU abgezahlt werden? Dein Mann hätte ansonsten ab Juli 2002 ja deinen Teil der Schulden mit übernommen, da du seit diesem Zeitpunkt nicht mehr unterhaltsberechtigt bist.
Hast du die Neuberechnung durch das JA oder einen Anwalt veranlasst ? Kann ich mir nicht vorstellen, da er erst über ein JAhr später mit den Unterlagen rausrückte. Clever von ihm ! So hatte er ein JAhr lang Zeit, seine Unterlagen zu türken und du kannst rückwirkend gar nichts fordern. Künftig wirds wohl auch schwierig, denn wie rogitec schon sagte : Beweis es ihm !!!
Neuberechnungen musst du immer durch ein anwaltliches Schreiben oder durch das Jugendamt veranlassen. Erst von diesem Zeitpunkt an hast du das Recht, evtl. mehr Geld zu fordern. Ob die Meitschulden von deinem EU abbezahlt hätten sein müssen, kannst du dir ja leicht ausrechnen. das sollte wohl kein allzu großes Problem sein. Nur : DRITTEN gegenüber ( in diesem Falle euer ehemaliger Vermieter ) bist du evtl. immer noch haftbar. Es sei denn, der Vermieter hat schriftlich ausdrücklich erklärt, dass du ihm nichts mehr schuldig bist.
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
julchen29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Antrag auf Regelunterhalt habe ich kurz nach meiner Wiederheirat gestellt;durch einen Rechtsanwalt.Tituliert sind vorläufig 223,95€ durch das Scheidungsurteil.
Mein Ex mußte monatlich mindestens 500,--DM zahlen und mir dieses auch nachweisen.
Den einzigen Nachweis,den ich bekommen habe,war eine Aufstellung von ihm über angebliche Zahlungen;darunter waren dann viele Rechtsanwaltskosten und diverse neue Kredite.
Angeblich ist er durch mich b is an sein Lebensende verschuldet;dabei habe ich nie Kontovollmacht von seinem Konto gehabt und größere gemeinsame Anschaffungen gab es auch nicht.Er hat im März 2002 einen Kredit aufgenommen,dann noch einen irgendwann 2003.
Die Gehaltsunterlagen sind Kopien,wo viele geschwärzte Stellen drauf sind.
was bleiben mir denn noch für Möglichkeiten?Wir haben zwar eine Unterhaltsklage laufen,aber das dauert alles so ewig;ich habe volle 8 Monate auf Bewilligung von PKH für die Kinder gewartet;jetzt warten wir auf die Klagezulassung.Ist echt ätzend,mein Ex hat bei der Teilungsversteigerung meinen Anteil für 30000,--€ ersteigert,baut fleißig um,kauft viel Baumaterial und für die Kinder ist angeblich kein Unzerhalt da,weil er so wenig verdient.Sein Glanzstück war,daß er meine Unterschrift gefälscht hat und sich damit den Überschuß aus der Versteigerung hat auszahlen lassen.
Was kann ich noch machen?????

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"julchen29"

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