Kindesunterhalt Einkommen 12 Monate

4. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt Einkommen 12 Monate

Hallo,

ich bin gegenüber meiner Kinder ab Juni 2021 Unterhaltspflichtig durch Auszug 01.06.2021

Nun will das JA Einkommen der letzten 12 Monate haben?
Wieso ist das relevant und nicht das aktuelle?
Mein Einkommen der letzten 12 Monate war ja teilweise mehr als jetzt, da jetzt Krankengeldbezug und Arbeitsunfähig etc. andere Steuerklasse.
Muss ich darüber Auskunft geben oder reichen die aktuellen Zahlen?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1452 Beiträge, 539x hilfreich)

Normalerweise werden die letzten 12 Monate genommen, weil sich ja schlecht in die Zukunft gucken lässt. Und es ja meist keine allzugroßen Veränderungen gibt.

Im Falle von Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit oer Erwerbsunfähgikeit würde ich die aktuellen Belege zufügen und belegen, dass sich das Gehalt unverschuldet eben verringert hat.

Wer möchte denn die Auskunft? Das Jugendamt, ein Anwalt oder das Gericht?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6468x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Nun will das JA Einkommen der letzten 12 Monate haben? Wieso ist das relevant und nicht das aktuelle?
Üblich ist das Einkommen über die letzten 12 Monate. Bei Selbständigen durchaus auch länger zurück.
Wenn du die Nachweise hinschickst, wird das JA selbst erkennen, wie sich dein Einkommen verändert hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du die Nachweise hinschickst, wird das JA selbst erkennen, wie sich dein Einkommen verändert hat.

Hö, hö ...
Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Das JA rechnet sehr oft falsch.
Ich würde immer alles genau überprüfen!
=> Mach dich schlau oder geh zu einem Anwalt und lass es dir erklären.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Mal was Grundsätzliches: die letzten 12 Monate sind eine Berechnungsgrundlage. Sie werden herangezogen, weil individuelle Schwankungen eben normal sind und man letztlich nicht jeden Monat was abändern kann. Allerdings weicht man von diesem Schema ab, wenn voraussehbar ist, dass immer bezogen auf die letzten 12 Monate (nicht auf das letzte Kalenderjahr) eine für die Zukunft dauerhafte Veränderung statt findet. Da sind dann aber auch Steuerersparnisse einzubeziehen.

Ob hier eine solche erhebliche dauerhafte Veränderung statt findet, das muss der Fachmann ausrechnen, wenn man denn in etwa weiß, wie lange die finanzielle Einschränkung bleibt. Und vielleicht auch darauf achten, ob denn wirklich ein Sprung in die niedrigere Stufe erfolgt. Denn die Gehaltsstufen sind ja weit gefasst.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6468x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Ich würde immer alles genau überprüfen!
Ja, ich auch. Es wurde gefragt, ob die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vorzulegen sind.
Ja, die Vorlage ist verlangt. Mehr noch nicht. Aber auch nicht weniger.
Noch berechnet kein JA irgendwas.
Zitat (von lyra82):
=> Mach dich schlau oder geh zu einem Anwalt und lass es dir erklären.
Ja, richtig. Deshalb hat der TE hier gefragt. Gern kann er auch noch einen Anwalt fragen...

...was dem JA vorzulegen ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay danke.
Darf auch meine Ex Frau einsicht nehmen? Oder darf ich verlangen, dass das JA die Daten nur für die Berechnung nutzt aber meiner EX darüber keine Auskunft gibt, was ich genau verdiene und gegen rechne?
Spannend bleibt der Firmenwagen.
Der hat ja einen vermögens vorteil, gleichzeitig ja aber nur einen gewiseen netto abzug. Hätte ja ohne den nicht daw Brutto mehr. Dazu habe ich auch da kosten und bin verpflichtet den Berufluch zu haben, Außendienst.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6468x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Darf auch meine Ex Frau einsicht nehmen?
Nein. Einfach so nicht.

Zitat (von opc555):
Spannend bleibt der Firmenwagen.
Für wen spannend?
Es geht um die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens. Danach richtet sich für dich als unterhaltspflichtige Person, die nicht mit den Kindern zusammen lebt, die Summe, du du zahlen sollst.

Vorlegen sollst du deine Einkommensnachweise.
Erstmal das.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Nicht nur der Fragesteller, sondern auch die andere Seite hat ein Recht, die Angaben zu überprüfen und nachzurechnen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6468x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
sondern auch die andere Seite hat ein Recht, die Angaben zu überprüfen und nachzurechnen.
Ja, die Ex müsste dann erst einen solchen Antrag stellen, oder?
Oder schickt das JA die Nachweise des Fragestellers auch gleich selbst weiter an die Ex?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Es bedarf keines förmlichen Antrages. Die Jugendämter müssen jedenfalls auf Bitten die eingereichten Unterlagen der Mutter zugängig machen. Denn sie muss ja überprüfen können, ob die Angaben zutreffend sind und auch, ob das JA richtig gerechnet hat. Das Kinderspiel "ich weiß was, was Du nicht weißt," läuft hier nicht.

wirdwerden

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#11
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3343 Beiträge, 1112x hilfreich)

Was ist eigentlich diese ominöse "richtige" und "falsche" Unterhaltsberechnung, von der immer alle sprechen?

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