Kindesunterhalt Einkommen der Eltern und Ehepartner

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.09.2015 15:33:10
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)
Kindesunterhalt Einkommen der Eltern und Ehepartner

Hallo alle zusammen,

folgender Fall nach heutigen Telefonat mit einen Jugenamt aus dem Süden.

Unterhaltspflichtiger ist Rentner bekommt 800€ Rente wegen voller Erwerbsminderung, Ehepartnerin (nicht die Kindsmutter) verdient 1200€. Laut JA muss der Renter jetzt 40€ zahlen, auf Grundlage der ersten Gehaltsklasse bis 1.500€ bei 880€ Selbstbehalt wegen nicht selbstständiger Tätigkeit und der 2 Altersgruppe des Kindes. Begründung ist das die neue Ehefrau mehr als der Unterhaltspflichtige verdient und das eheliche Einkommen zusammen gerechnet wird sodass für beide ein Betrag von 2000€ bei raus kommt, dieser dann durch beide geteilt wird und jeder ein Einkommen von 1000€ hat. Da dem Ehepartner ein Selbstbehalt von 1080€ zugesprochen wird und dieser unterschritten wird, werden die fehlenden 80€ beim Unterhaltspflichtigen abgezogen.

Kennt Ihr das ?

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Nach anfänglicher Empörung des Anrufers, aufgrund dessen das er weiß das die Kindsmutter und deren Ehepartner beide arbeiten gehen und wahrscheinlich mehr Geld verdienen, kam folgende Aussage: Wenn die Kindsmutter verheiratet ist, müsste auch bei Ihr so gerechnet werden. Und dann müsste ein sogenannter Differenzbetrag ermittelt werden, der bei einen gewissen Überschreitung dem Unterhaltspflichtigen Renter zugute geschrieben würde.

So schonmal gehört ?

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Es wurde auch ein kurzes Beispiel durchgegeben:

Unterhaltpflichtiger durch Ehegattin- Einkommen 920€
Die Kindsmutter selbst verdient 1600€, ihr Ehegatte 2400€, Gesamteinkommen 4000€ durch 2 Personen bleiben 2000€ für jeden. Somit wäre ein Differenzbetrag von 1080€ (2000-920).

Hierauf wurde vom JA geantwortet: Das dies eine genauere Prüfung Bedarf, da der Differenzbetrag in % wohl doch ziemlich hoch sei und eine Minderung der Unterhaltpflicht möglich wäre.

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Nach weitere ungefähren Erklärung des JA müsste ca. so gerechnet werden (zum Berechnen des Differenzbetrag):

Unterhaltpflichtiger Selbstbehalt aus nicht selbstständiger Tätigkeit 880€ = 120€ - 80€ zurück an Ehepartner (wegen deren Unterschreitung des Selbstbehalt, verbleiben dem Unterhaltspflichtigen = 40€

Kindmutter Selbstbehalt 1080€ ein halbes Kind, 1 Altersgruppe + 117€ = 1197€
Ehepartner der Kindsmutter 1080€ ein halbes Kind, 1 Altergruppe +117€ = 1197€
(2x halbes Kind = 1 Halbgeschwister des Unterhaltberechtigten Kindes)

Selbstbehalt der Kindsmutter von 1197€ wird nicht unterschritten (auch der des Ehepartner nicht)

Der Differenzbetrag wäre somit (803-40) 763€.

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Auf die Frage wie, dass dann ausgerechnet wird, kam dann nur noch die Antwort : So ungefähr wie bei der Mangelfallberechnung.

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Was haltet Ihr von der ganzen Sache ?
Kann das so stimmen ?
Wenn ja, was müsste der Unterhaltspflichtige Renter dann noch zahlen (ca.) ?

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Danke schonmal für Eure Antworten

-- Editier von Aha2015 am 21.09.2015 20:45

-- Editier von Aha2015 am 21.09.2015 20:47

-- Editier von Aha2015 am 21.09.2015 20:49

-- Editier von Aha2015 am 21.09.2015 20:52

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
2 Altersgruppe des Kindes.


d.h. die Mutter bei der das Kind lebt ist nicht barunterhaltspflichtig da das Kind noch minderjährig ist.

Zitat:
die Kindsmutter und deren Ehepartner beide arbeiten gehen und wahrscheinlich mehr Geld verdienen


Was geht den neuen Ehemann der Kindesmutter DEIN Kind an?
Findest du es gut wenn ein Fremder für DEIN Kind aufkommt?

Du sollst 40 € KU zahlen und willst nicht? Die Kindesmutter soll von ihren 1200 € Einkommen sowohl sich als auch euer gemeinsames Kind unterhalten? d.h. du hast dann sogar mehr als Kind und Mutter?
Nimm einen Nebenjob an um dich am Kindesunterhalt angemessen zu beteiligen und nicht alles der KM aufzubürden, sobald du den Mindestunterhalt (209 €) zahlen kannst interessiert sich auch niemand mehr für das Einkommen deiner neuen Frau.

Kleine Hexe

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Kleine Hexe):
Was geht den neuen Ehemann der Kindesmutter DEIN Kind an?
Findest du es gut wenn ein Fremder für DEIN Kind aufkommt?


Naja, die Argumentation gilt wohl ebenso für die neue Ehefrau des TE,
warum soll diese denn für das Kind des TE aufkommen?

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#3
 Von 
guest-12324.09.2015 15:33:10
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antworten bisher,

@ Kleine Hexe, es ging in der Fragestellung nicht um den Bertrag sondern eher um die Regelung. Wenn es keine Gütertrennung gibt wird das ganze Einkommen der Ehepartner zusammen gerechnet und dann gleichermaßen durch Zwei geteilt, wegen der Gleichstellung. Das müsste doch aber heißen, wenn diese Regelung beim Kindsvater (Unterhaltspflichtigen) zum Einsatz kommt, sollte es doch auch bei der Kindsmutter (wo das Kind lebt) zur Geltung kommen. Und meines Wissens gilt die Regelung der Barunterhaltspflicht nur solange bis eben grade die Mutter nur einen bestimmten Differenzbetrag zum Unterhaltpflichtigen hat und wenn der nach Abzügen von Selbstbehalt und evtl. Freibeträgen höher ist kann und muss sie das Kind alleine Versorgen. Gibt zwar meist nicht viele solcher Fälle, da im Vergleich Frauen weniger als Männern verdienen.

@ Spatenkopper, könnten Sie mir Ihre Argumentation bitte genauer Erklären, irgendwie stehe ich gerade ein wenig auf den Schlauch, vorallem wegen dem Kürzel TE. Danke.


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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Aha2015):
Wenn es keine Gütertrennung gibt wird das ganze Einkommen der Ehepartner zusammen gerechnet und dann gleichermaßen durch Zwei geteilt, wegen der Gleichstellung


Was hat dass mit Gütertrennung zu tun?

Welches Einkommen wird zusammen gerechnet?

Beim Barunterhalt geht es in diesem Fall nur um das Einkommen des Vaters (nicht um das EK seiner neuen Partnerin).

Es geht doch hier um ein minderjähriges Kind.

Das Kind wohnt bei der Mutter.Der Vater muss also dem Grunde nach Barunterhalt zahlen (die Mutter leistet ihren

Unterhalt durch Betreuung).

Der Vater hat einen Selbstbehalt von 800€ (da nicht berufstätig).

Die Mutter müsste evtl. Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung zahlen, wenn ihr Einkommen mindestens das dreifache des Vaters wäre.

lg
edy

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)


Zitat:
Was haltet Ihr von der ganzen Sache ?

Dass das Jugendamt eine sehr eigenwillige Methode der Berechnung hat, die ich nich nie vorher gesehen habe, die aber der BGH tatsächlich so in der Art aufgestellt hat.
Siehe hier: http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/selbstbehalt.html#III

Es geht im Prinzip darum, dass der unterhaltspflichtige Rentner von der Rente her unter dem Selbstbehalt liegt, der Selbstbehalt aber wegen neuer Partnerschaft herabgesetzt werden kann.
(Logik: Wer Geringeverdiener mit einem gut verdienenden Partner zusammen lebt, hat nicht so viele Kosten, da der gemeinsame Haushalt im wesentlichen vom gut verdienenden Partner finanziert wird. Der Geringverdiener kommt also wegen des gut verdienenden Partners mit einem niedrigeren Selbstbehalt aus und kann also trotzdem etwas von seinen geringen Einnahmen für den Kindesunterhalt abdrücken.)

Und die Rechnung des Jugenamtes ist im Prinzip wie folgt:
Mit den 1200€ Einkommen deiner Frau kann sie ihren eigenen Selbstbehalt abdecken (1080€) und hat noch 120€ übrig.
Von deinem Selbstbehalt (880€) kann deine Frau also 120€ übernehmen, so dass dein Selbstbehalt auf 760€ gesenkt werden kann. Bei einer Rente von 800€ können also noch 40€ Unterhalt gezahlt werden.

Ich finde, dass diese Rechnung nicht zu beanstanden ist.

Signatur:

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

@drkabo

das macht Sinn

lg
edy

Signatur:

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#7
 Von 
guest-12324.09.2015 15:33:10
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie gesagt, es gab ein Telefonat mit einem Jugenamt im Süden wobei eindeutig bei heraus ging das wenn die neue Partnerin (Ehefrau) des Unterhaltspflichtigen mehr verdient, hat die Ehefrau ihrem Mann soviel abzugeben das beide gleichviel haben und er somit seinen Selbsbehalt überschreitet. Wobei die Erklärung von drkabo fast das Selbe ist nur anders herum gerechnet wird, mit geminderten Selbstbehalt und das bei dieser Rechnung weniger heraus kommen würde, als wie es das JA erklärte.

Und ich weiß leider nicht von wo immer die Aussage kommt, dass das Elternteil bei dem das Kind lebt 3x soviel Einkommen verdienen müsste wie das Elternteil ohne Kind damit es von dem alleine versorgt wird wo es lebt. Das eben benannte JA verwieß auf einen Differenzbetrag, der eben gerade erst meist dann zustande kommt wenn das erziehende Elternteil verheiratet ist und durch das gemeinschaftliche Einkommen mehr hat, als wenn diese Person alleine wäre.

Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber ich sage es gerne immer wieder, ein Kind muss versorgt werden aber es geht hierbei um Rechte und Pflichten und der Gleichstellung der Eltern. Das heißt in meinen Augen was für den Unterhaltspflichtigen gilt (hier Einkommen des Ehepartners) sollte dann auch für die Mutter gelten. Mal ganz davon abgesehen ob es gemacht wird oder nicht, dass ist wieder eine andere Sache. Und ich kann Mütter verstehen, wo der Vater des Kindes Geld verdient und nicht zahlen will, doch das sollte man nicht auf alle Männer projezieren, auch wenn ich solch einen Fall von einer Bekannte auch kenne. Da hat der Vater, stand 2012 schon fast 50.000€ Schulden gehabt, für Zwei Kinder. Aber ich kenne auch einen Fall da haben sich die Eltern getrennt da wussten beide nicht einmal das sie Eltern werden und die Mutter ist unbekannt verzogen schickt keine Bilder, meldet sich nicht, nix. Und der Vater kommt selbst mit Hilfe des JA nicht an die Mutter heran und nun ist das Kind schon 8 Jahre alt und dann den Vater noch Fragen wegen einer Adoption und sich dann niewieder melden. Hmmmm.

Trotzdem Danke für die Antworten

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