Hallo an alle!
Der Vater meiner 10 Monate alten Tochter und ich haben uns Anfang Feb 2017 getrennt.
Mein Anwalt berechnete einen KU von 264 € sowie einen Elternunterhalt von 100 €.
Seine Anwältin teilte nun mit, dass die Berechnung falsch wäre, da er für die erste Tochter (mit einer anderen Frau, Kind 4 Jahre) einen KU von 281 € monatlich leistet sowie erhöhte Umgangskosten hat, da er das Kind alle 14 Tage 330 km (eine Tour) holt und wieder bringt.
Aus diesem Grunde bekommt unsere Tochter nur den Mindestunterhalt in Höhe von 246 €.
Der Elternunterhalt entfällt aufgrund dessen ebenso.
Meine Frage ist zum einen, ob beide Kinder nicht den gleichen KU bekommen müssten. Lt. Düsseldorfer Tabelle sind beide in der gleichen Altersklasse (0-5 Jahre).
Ich vermute, da die Berechnung für die erste Tochter schon älter ist und andere finanzielle Umstände waren, er so ist, wie er ist.
Und ist es korrekt, dass die Mehrkosten des Umgangs für die erste Tochter bei unserer Berechnung mit einfließen?
Er hat damals (lange vor unserer Zeit) einen Konsumkredit in Höhe von ca 30.000 € aufgenommen.
Wir zogen zusammen, ich war schwanger und schuldeten (gemeinsam) diesen Kredit um, da bei der neuen Bank bessere Konditionen waren.
Mittlerweile waren es aber 38.000 € aufgrund seines Dispokredites, den wir natürlich gleich mitnahmen.
Der Abtrag belief sich auf monatlich 470 €.
Mittlerweile bin ich raus aus dem Kredit, da er diesen wieder zu einer anderen Bank umgeschuldet hat.
Mein Anwalt berechnete vor ca 3 Monate den KU sowie meinen Elternunterhalt mit dem Abtrag von 470 €.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass er die neuen Tilgungsraten wieder so hoch angesetzt hat.
Zum einen wüsste ich gern, ob man dies nicht erfragen kann (also mein Anwalt) und zum zweiten, kann dieser Kredit überhaupt mit in die Berechnung einfließen? Ich meine gehört zu haben, dass es auch immer auf den Zweck der Schuld ankommt.
Vielleicht hat der ein oder andere ja eine Antwort auf die Themen.
Liebe Grüße
-- Editier von Nordlicht83 am 21.06.2017 20:06
Kindesunterhalt/ Elternunterhalt / Schulden usw...e
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo
" Streiten sich zwei,freut sich ein Richter."
Zahlt er Unterhalt an seine Eltern? oder meinst du Betreuungsunterhalt ? und nun Spaß bei Seite.
Wie hoch ist sein monatliches Netto-Einkommen? Wie alt sind die Kinder?
lg
edy
Moin Edy!
Ich meine den Betreuungsunterhalt. Ich muss mich erst an diese Begriffe gewöhnen
Unsere gemeinsame Tochter ist 10 Monate alt.
Seine erste Tochter wird im Oktober 5 Jahre alt.
Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt ca. 2.250 €.
LG Annika
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Hallo Annika,
man darf ja auch mal "sreng" sein.
Beide Kinder in der selben Altersklasse müssen den gleichen Unterhalt bekommen.
Ich denke du solltest deinem Anwalt vertrauen.
Gehe mal einfach davon aus, dass jeder RA für seinen Mandanten das beste herausholen will.
dann kommt mein erster Satz (weiter oben) wieder ins Spiel.
lg
edy
Entweder bin ich zu blöd (stehe gern mal länger auf dem Schlauch ) oder ich verstehe dich richtig, dass ich es "richtig sehe".
Ich vertraue meinem Anwalt. Komme super mit ihm aus. In Terminen besprechen wir alles haarklein usw. Doch dann bekomme ich sein Schreiben an die Gegenseite zur Kenntnis und denke: "Na... abgearbeitet, ohne Begründungen, einfach ohne Biss...". Die Gegenseite ist nämlich extrem bissig...
Manchmal vermute ich, dass es daran liegt, dass die Kosten die er hat für mich getragen werden (bekomme aktuell Elterngeld, Kindergeld).
Könnte dies evtl sein?
Werde ihn im nächsten Termin "vorsichtig" darauf ansprechen. Sollte dies der Fall sein, werde ich ihm sagen, dass ich ihm mal kleine "Geschenke" im Briefumschlag überreichen werde.
Hallo Annika,
du verstehst es richtig.
dein Anwalt ist Fachanwalt für Familienrecht?
lg
edy
Das ist ja schon mal gut:)
Ja Edy, ist er...
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