Moin,
habe etwa 1000,-€ Steuererstattung die angerechnet wird (immer dieser Bereich die letzten Jahre). Nun kann es sein, dass ich eine Immobilie veräußere, wo ca. 20000,-€ Spekulationssteuer fällig werden.
Wie wird das betrachtet?
Und: Ist es korrekt, dass ich nach Düsseldorfer Tabelle eine Stufe höher als tatsächliche Nettoeinnahmen eingestuft werde, da die Tabelle angeblich auf 2 Unterhaltsberechtigte Kinder ausgelegt ist? Habe nur ein unterhaltspflichtiges Kind.
Danke!
MS79
Kindesunterhalt Fragen (Steuererstattung/-nachzahlung)
30. August 2018
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Frage vom 30. August 2018 | 07:57
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 9x hilfreich)
Kindesunterhalt Fragen (Steuererstattung/-nachzahlung)
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#1
Antwort vom 30. August 2018 | 08:05
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo MS79,
Die Spekulationssteuer mindert m.E. nur den Verkauserlös. ( also keine Anrechnung).
Die DT zeigt die Beträge des bereinigten Netto an ( nicht Netto)
ja bei nur einem Kind kann eine Höherstufung erfolgen.
edy
-- Editiert von edy am 30.08.2018 08:06
#2
Antwort vom 30. August 2018 | 08:44
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 9x hilfreich)
Hey Danke,
das mit bereinigtem Netto meinte ich auch so, ok, also das stimmt.
Also verstehe ich richtig, dass der Verkauf der Immobilie keine Relevanz hat für den weiteren Unterhalt!?
Und jetzt?
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