Kindesunterhalt - Kind aus eheähnlicher Lebensgemeinschaft

23. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
dk.werner
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Kind aus eheähnlicher Lebensgemeinschaft

Hallo zusammen,
eine Bekannte hat aus einer früheren eheähnlichen Lebensgemeinschaft eine Tochter. Diese ging in die Brüche und der Vater des Kindes lebt inzwischen mit einer neuen Frau in einer Gemeinschaft. Da er inzwischen arbeitlos ist, reklamiert er für sich einen Mindestselbstbehalt. Meine Frage dazu; ist dieser Selbstbehalt bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht niedriger als der in der Düsseldorfer Tabelle angegebene ?

Der Hintergrund ! Für sein Auto kann er die Raten aufbringen, für seine Tochter offensichtlich nicht.

vielen dank für eure Mühe




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo,

der SB kann bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften tatsächlich gedrückt werden. Das OLG Nürnberg ging hier mal von 20 % aus.

Hat deine Bekannte denn einen Titel gegen den KV? Will sie Pfändungen einleiten? So *einfach* wird niemand den SB heruntersetzen. Dazu bedarf es entweder einer Pfändung (wenn ein Titel besteht) oder eines gerichtlichen Verfahrens zur Erlangung eines Titels.

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#2
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Na Trailor, ganz so einfach wie du das Verfahren einer Privatinsolvenz darstellst, ist es nicht.

Wenn er nichts zahlen kann, besteht auch keine Aussicht, die Privat-Inso eröffnet zu bekommen und somit laufen die Schulden weiter auf.

Und das hat mit Hartz überhaupt nichts zu tun. Die Inso gibt es schon länger, als Hartz IV.

Und wieso sollte jemand ein Auto, das noch nicht einmal bezahlt ist, pfänden?

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#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ach reikeleinchen *ärmel* Gomera war Klasse...

und Inso geht auch wenn mangels Masse sonst nicht eröffnet würde, Verfahrenkostenstundung heißt dat ;-)

ansonsten hast Du aber vollkommen Recht und so lustich ist ne Inso nicht, hängt nämlich bissi was dranne :-)

un außerdem würde die Inso hier ja gar nix nützen...


winkserchen

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#5
 Von 
dk.werner
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Diskussion geht jetzt etwas an der Sache vorbei. Hier nochmals die Infos.
Seit 01.01.2005 Arbeitslos
Also ist von ALG 1 auszugehen.

Lebt mit seiner neuen Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft.
Seit Januar 2004

moniert für sich einen Selbstbehalt
lt. Düsseldorfer Tabelle an

zahlt aber seinen Wagen mit mtl. ca. 200 Euro ab.

bitte mal von diesen Fakten ausgehend.

vielen Dank im vorraus
dk.werner@web.de

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#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

der SB steht ihm zu...und was willst Du, das er sein Auto verkauft ? oderwie?


*koppschüttel*

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#7
 Von 
dk.werner
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich möchte, das er den Unterhalt für seine Tochter zahlt. *Kopfschüttel*
Und wozu braucht ein arbeitsloser ein Auto ?
Vielleicht, um damit zur Schwarzarbeit zu fahren !

vielen Dank für diese Antwort

Also nochmals gefragt, wird der Selbstbehalt für einen Unterhaltspflichtigen neu berechnet, wenn dieser in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Gibt es da wie in der Düsseldorfer Tabelle beschrieben, eine andere Höhe ?

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#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

manchmal brauchen Arbeitlose ihr Auto um Arbeit zu suchen...

und Deine Frage hat Reike bereits ganz oben beantwortet...wobei die Betonung auf *kann* liegt...

mehr gibt´s dazu nicht zu sagen

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#9
 Von 
dk.werner
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
offensichtlich machen Sie sich hier zum Fürsprecher aller Unterhaltsunwilligen.
Ich kann mich auch nicht erinnern, Sie nach Ihrer persönlich Meinung oder Einstellung gefragt zu haben. :-(

> manchmal brauchen Arbeitlose ihr Auto um > Arbeit zu suchen...
Wozu braucht ein (dieser) Arbeitslose ein Auto, das ja nicht nur die fälligen Raten der Bank beinhaltet, sondern auch den normalen Unterhalt für ein Fahrzeug !
Der Vater des Kindes sollte lieber den Unterhalt für seine Tochter aufbringen, statt den Unterhalt für ein Fahrzeug zu verwenden, das er seit 10 Monaten nicht benötigt.

> und Deine Frage hat Reike bereits ganz
> oben beantwortet...wobei die Betonung auf > *kann* liegt...
... und meine Frage war, ob es hier wie in der Düsseldorfer Tabelle eine regeltabelle gibt, die einem darüber Auskunft erteilt.

> mehr gibt´s dazu nicht zu sagen
Ich glaube, Sie sollten sich hier daran auch halten.
Bleiben Sie bei Ihren Antworten bitte sachlich.

mfG
dk.werner

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#10
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na Du bist ja ganz ein Süsses...

Zitat:*Ich kann mich auch nicht erinnern, Sie nach Ihrer persönlich Meinung oder Einstellung gefragt zu haben. :-(*

dann solltest Du nicht in Foren posten *feix*

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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

quote:
Lebt mit seiner neuen Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft.
Seit Januar 2004


Rechtlich anerkannt wird die Beziehung als eheähnliche Gemeinschaft nach frühestens zwei Jahren, also auch nix mit Selbstbehaltskürzung.



quote:
ich möchte, das er den Unterhalt für seine Tochter zahlt.


Wessen Kind ist es denn nun? Deins?
Tatsache ist, wie schon vorher geschrieben, dass auch Arbeitslose ein Auto brauchen, um sich zu bewerben, um zu Vorstellungsgesprächen zu fahren, um einzukaufen... Woher weißt du, dass die Raten 200 Euro betragen?

Aber mal ganz davon abgesehen: wie alt ist denn das Kind? Evtl kann die Mutter ja noch Unterhaltsvorschuss beantragen. Ist denn nichts über das Jugendamt geregelt?


-----------------
"gruß azrael"

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