Kindesunterhalt Kredit

25. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Papa1978
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Kredit

Also, Vater hat 2 Kinder mit seiner Ex wo er natürlich auch Unterhalt zahlt.
Nun hat er neu geheiratet und hat mit ihr ein Kind.
Unterhalt wird ja dann auf 3 Kinder berechnet auch wen das 3. Kind bei ihm und seiner Frau lebt,oder?
Der Vater war 1 Monat in Elternzeit, muss er da den vollen Betrag zahlen an Unterhalt? Da er gerade so 1200€ Elterngeld bekommt?

ER MUSS NUN EIN KREDIT VON 5000€ AUFNEHMEN WEGEN DER BEERDIGUNG SEINES VATERS, WIRD DAS IRGENDWIE BERÜCKSICHTIGT?

INTERESIERT MICH MAL WIE ES DA SO AUSSIEHT

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Papa1978):
Der Vater war 1 Monat in Elternzeit, muss er da den vollen Betrag zahlen an Unterhalt? Da er gerade so 1200€ Elterngeld bekommt?


Ja, Elternzeit ist quasi Privatvergnügen, von daher muss man sich Elternzeit schon leisten können.

Zitat (von Papa1978):
ER MUSS NUN EIN KREDIT VON 5000€ AUFNEHMEN WEGEN DER BEERDIGUNG SEINES VATERS, WIRD DAS IRGENDWIE BERÜCKSICHTIGT?


1. NICHT SO SCHREIEN.
2. Es gibt anonyme Feuerbestattungen für unter 1000€.
3. Klingt zwar abgedroschen, aber Geld hat man zu haben.
4. Ein Privatkredit wird nur selten berücksichtigt.

-- Editiert von car4000 am 25.08.2021 14:34

Signatur:

- car4000 -

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Papa1978):
Unterhalt wird ja dann auf 3 Kinder berechnet auch wen das 3. Kind bei ihm und seiner Frau lebt,oder?
Es bestehen dann grundsätzlich 3 Unterhaltspflichten, was unstreitig zu einer Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle führt (wenn mehr als 100% Mindestunterhalt gezahlt würde). Eine weitere Auswirkung hätte das dritte Kind nur im Mangelfall (= Verteilermasse reicht nicht zur Bedarfsdeckung aller Unterhaltsberechtigten), der hier recht offensichtlich vorliegen dürfte. Und im Mangelfall ist die Diskussion über die Höhe des Berücksichtigungsbetrages für das weitere Kind im Haushalt bis heute nach meiner Kenntnis noch nicht obergerichtlich entschieden. Behelfsweise könnte man für dieses Kind den fiktiven Barunterhalt des Vaters aus dem Gesamteinkommen und dem Haftungsverhältnis der Eltern zueinander ermitteln. Das halte ich für eine passable Lösung. Optional habe ich auch schon Berechnungen gesehen, in denen das Kind von 0 € über pauschal die Hälfte bis hin zur vollen Höhe veranschlagt wurde. Da gibt es also Diskussionsspielraum.

Zitat (von Papa1978):
Der Vater war 1 Monat in Elternzeit, muss er da den vollen Betrag zahlen an Unterhalt?
Das kommt darauf an, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit gerechtfertigt war, z.B. weil die Mutter vorher ein wesentlich höheres Einkommen oder der Vater schon immer Hausmann in der neuen Familie ist. Wenn nicht (was meistens der Fall ist), kann man diese absichtliche Einkommenssenkung nicht seinen anderen Kindern vorhalten.

Zitat (von Papa1978):
ER MUSS NUN EIN KREDIT VON 5000€ AUFNEHMEN WEGEN DER BEERDIGUNG SEINES VATERS, WIRD DAS IRGENDWIE BERÜCKSICHTIGT?
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Bei drei bestehenden Unterhaltspflichten würde ich wohl eher das scheinbar nicht positiv besetzte Erbe ausschlagen und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, als einen Kredit über mehrere tausend Euro aufzunehmen, den ich gar nicht zu tilgen im Stande bin. Wenn man seine außerhäuslichen Unterhaltspflichten ordnungsgemäß urkundlich anerkannt hat, dann kann man seine beengte Einkommenssituation doch recht problemlos nachweisen.

Dass bei erfolgter Kreditaufnahme die anderen Kinder sich die Kredittilgung entgegenhalten lassen müssten, darf im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen doch stark bezweifelt werden.

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