Kindesunterhalt Mangelfall Schulden absetzen

3. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt Mangelfall Schulden absetzen

Hallo, nach der Scheidung musste ich Unterhalt zahlen.
Leider erkennt das Gericht keinerleih Schulden nach der Trennung an.

Aus der Ehezeit waren vorhanden:
Bildungskredit kfw meines Studiums,
Umbau der Ehewohnung Darlehnen.
Konsumenkredit aus der Ehezeit.
Durch die Trennung benötigte ich neuen Hausstand. Da ich alles meiner Frau überlies und die ersparbisse knapp waren wurde ein Kühlschrank Finanziert.

Alles der o.g. Schuldeb wurden vom Gericht nicht anerkannt. Dies ist meiner Meinung nach nicht rechtens.
Benötige dringend Unterstützung hierzu

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 74x hilfreich)

Was und warum es nicht anerkannt wurde geht nicht aus der richterlichen Begründung hervor?

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#2
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider nein, obwohl der Bildungskredit mitten in der Ehe aufgenommen wurde.
Keinerlei Begründung

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41142 Beiträge, 14492x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch, was bei Kindesunterhalt Bereinigungsfaktoren sind. Denn grundsätzlich sind Kinder nicht dazu da, die Schulden der Eltern zu finanzieren bzw. abzuzahlen.

wirdwerden

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#4
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 1x hilfreich)

Das stimmt, allerdings gehören Ehebedingte Schulden definitiv dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41142 Beiträge, 14492x hilfreich)

Ja, da musst Du mit Deiner Frau klären, wer was zahlt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37724 Beiträge, 6304x hilfreich)

Zitat (von opc555):
nach der Scheidung musste ich Unterhalt zahlen.
Das ist ganz oft so. Hier leistet die Mutter den *Naturalunterhalt*. Du hast je nach Leistungsfähigkeit *Barunterhalt* zu zahlen.
Bist du evtl. kein Mangelfall ?

Schon vor ca 4 Jahren wurde dir das mit der Unterhaltsberechnung und Berücksichtigung von xy für deinen Mangelfall mehrfach in mehreren Threads von mehreren Usern erklärt.
Was hat sich denn außer dem Alter der Kinder geändert?


Bitte selbst nachlesen unter ... deinen Beiträgen zu diesem Thema.
https://www.123recht.de/sitesearch.asp?q=opc555

Zitat (von opc555):
Alles der o.g. Schuldeb wurden vom Gericht nicht anerkannt. Dies ist meiner Meinung nach nicht rechtens.
Wieder nur deine eigene Meinung zu ---nicht rechtens---.
Du hattest hier schon deinen *Zwangs-Anwalt* für evtl. dämlich oder unfähig gehalten, jetzt unterstellst du dem Gericht rechtswidrige Entscheidungen?
Zitat (von opc555):
Benötige dringend Unterstützung hierzu
Welche soll es heute sein?
Möchtest du wieder Wunschantworten... und alle anderen sollen sich *raushalten*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bleibe Mangefall so oder so! Allerdings sehe ich nicht ein auf den eheverbindlichleiten sitzen zu bleiben

Wundert mich eh, dass es noch keine gescheiten urteile für Patchwork gibt.
Das Patchwork Kind hat immer das nachsehen. Das bekommt kein uhv, die Mutter wird mit bestrafft durch reduzierten selbstbehalt.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37724 Beiträge, 6304x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Ich bleibe Mangefall so oder so!
Nun ja, dann ist das leider so.
Zitat (von opc555):
Allerdings sehe ich nicht ein auf den eheverbindlichleiten sitzen zu bleiben
Du hast doch schon dagegen geklagt. Nun hat der Richter es wieder nicht so gesehen, wie du es gern hättest.
Zitat (von opc555):
Wundert mich eh, dass es noch keine gescheiten urteile für Patchwork gibt.
Wie jetzt? Patchwork? Es geht um Schulden aus deiner Ehe...und dass du alles deiner Ex überlassen hast, war uU dein Fehler. Hat aber nichts mit dem Kind C zu tun.
Zitat (von opc555):
Das Patchwork Kind hat immer das nachsehen.
Was bekommt es denn nicht? Oder was willst du, dass es bekommt?
Wenn die Mutter D in eurer Patchworkfamilie auch nicht erwerbstätig ist, dann seid ihr zu dritt leider eine arme Familie... die ganz einfach weniger hat als andere Familien mit Kindern. Das ist jedenfalls keine Ausnahme.
Aber ihr werdet doch trotzdem vom Staat unterstützt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 1x hilfreich)

Geklagt hatte ich selbst noch nicht, werde dann aber in die nächste Instanz gehen.

Was wer nicht bekommt? Ganz einfach wird hier gegen viele Grundgesetze verstoßen.

Kinder Familie Patschwork A bekommen von Vater A Unterhalt, bzw. Unterhaltsvorschuss.

Vater A bleibt wenig Geld.
Familie B und Kind B steht dumm da, Kind B erhält weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss.
Lebt also von Luft und Liebe, wird mit bestrafft durch reduzierten Selbstbehalt durch Einsparungen. Frau B muss indirekt mit für Kinder A Sorgen.

Kinder A haben genauso Einsparungen durch neunen Vater C im zusammen wohnen. Warum kommt Vater C nicht indirekt mit auf?

Das alles ist ein System, was keine Gerechtigkeit bietet, sondern Armut. Ed wundert mich nicht, warum so viele Väter dem Alkohol, Suizid etc verfallen.
Das schlimmste sind Anwälte, die sich nicht an Gesetze halten und andere zu Weißglut bringen durch Falsche Forderungen.

Das geht bei mir schon los, dass die Gegenseite in die Berechnung meine anderen Kinder nicht einbringt. Diese gehören genauso zu Verteilermasse.
Ebenso gehört erwerbseinkommen bereinigt um die Pauschale.
Ebenso sieht die Unterhaltsleitlinie klar vor, dass Ehebedingte Schulden zu berücksichtigen sind, weil die Kinder diese Umstände gewohnt waren durch das zusammenleben.

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#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1423 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Vater A bleibt wenig Geld.
Familie B und Kind B steht dumm da, Kind B erhält weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss.


Ist Kind B denn auch Kind von Vater A? Dann wird es bei der Unterhaltsberechnung für Kind A ja auch berücksichtigt.

Hat Kind B einen Vater D, dann hat Vater A ja keine Verantwortung für Kind B. Dann wäre zu klären, warum Vater D keinen Unterhalt zahlt (dafür könnte aber Kind A nix) oder warum die Frau B durch Heirat auf den Unterhaltsvorschuß verzichtet hat.

Zitat:
Frau B muss indirekt mit für Kinder A Sorgen.


Kann man so sehen, man kann sich aber auch Gedanken machen, wie Vater A aus der Mangelfallsituation rauskommt. Dann zahlt sie auch nicht mehr indirekt, da dann eben die Kürzung des Selbstbehalts wegfällt.

Zitat:
Kinder A haben genauso Einsparungen durch neunen Vater C im zusammen wohnen. Warum kommt Vater C nicht indirekt mit auf?


Nicht das Kind A hat Einsparungen, sodern die Mutter und der neue Partner. Dieser ist aber nunmal dem Kind A ggü, zu nichts verpflichtet.

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#11
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 1x hilfreich)

Aha, der neue Partner von der Mutter ist nicht verpflichtet aber die Partnerin vom Vater indirekt schon?

Natürlich hat das Kind auch Einsparungen.
Es kostet weniger zusammen zu Leben mit anderen.

Um aus der Mangelfall berechnung zu kommen brauchts bei 3 Kindern weit über 3000 Netto bei über 12 Jährigen.
Und da man dort in andere Stufen gerrät, müsste man nebst EK Beteinigung mindestens 4000 Netto und mehr haben.
Aus der normalschicht hat dieses Einkommen keiner.
2000 Netto sind wohl im Durchschnitt Realistisch. Das reicht neben Bereinigung und Selbstbehalt nicht mal für 1 Kind drr Stufe 12 Jahre um kein Mangelfall zu sein.
Als Kranker Mensch mit EM Rente hat man also Garkeine Chance da raus zu kommen...

Also erklär mir mal wie das bitte andere machen? Entweder dir gehört eine Firma, bist hoch oben in einer großen Firma oder du bist Mangelfall.
Nicht mal eine Entgeldgruppe 14 würde reichen bei 2 bis 3 Kindern um kein Mangelfall zu sein.
Wundert mich also nicht, warum so viele ihr Leben aufgeben.
Aber die Gegenfrage wäre, warum stimmen Mütter so selten einen Wechselmodell zu? Ja weil Geld verlockend ist.
Gegen Teilzeit Arbeiten 20 Stunden für 1500 Netto, dazu 500 KG, 1000 Unterhalt. Davon kann man gut Leben und hat dennoch Freizeit.

Und der Vater mit neuer Familie? Die schauen dumm wo sie bleiben.
Das solche Gesetze von oben kommen wo Gehälter über 10.000 im Monat zukommen ist mir schon klar. Ebenso das diese zuspruch bekommen von nicht betroffenen.

-- Editiert von User am 4. Juli 2025 20:19

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37724 Beiträge, 6304x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Ganz einfach wird hier gegen viele Grundgesetze verstoßen.
Gegen welche denn? Nenn sie doch ganz einfach mal, als solche Parolen rauszuhauen. Was bekommt das Kind von Frau B denn nicht?
Zitat (von opc555):
Kinder Familie Patschwork A bekommen von Vater A Unterhalt, bzw. Unterhaltsvorschuss.
Wenn du Vater A bist, zahlst du, was du kannst. UHV zahlt der Sozialstaat und den Vorschuss zahlst du sicher nie zurück.
Zitat (von opc555):
Frau B muss indirekt mit für Kinder A Sorgen.
Tja, das hat man wohl so gewollt, als man nach dem Desaster eine neue Familie mit Frau B und Kind C und einem finanzierten Kühlschrank gründete.
Zitat (von opc555):
Warum kommt Vater C nicht indirekt mit auf?
Vielleicht kommt er ja auf, aber nicht per Gesetz. Aber DU bist per Gesetz unterhaltsverpflichtet.
Zitat (von opc555):
Das alles ist ein System, was keine Gerechtigkeit bietet, sondern Armut.
NÖ. Es geht höchstens ums Recht. Und hier gehts nur um deinen Neid auf deine gutverdienende Ex und ihren neuen Partner. Andere landen nicht in Armut oder saufen sich die Birne weg oder fallen vom Dach oder treffen sich vor Gericht.
Zitat (von opc555):
Das schlimmste sind Anwälte, die sich nicht an Gesetze halten und andere zu Weißglut bringen durch Falsche Forderungen.
SoSo. Was fordert der denn ? Na dann, mal viel Glück für die nächste Instanz...
Und welche Unterstützung soll das Forum geben?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das forum bietet nix, merke schon.
Alleine wie du sachen außer acht lässt.
Mir ist kaum jemand bekannt, der nach Scheidung mit 2 kindern kein Mangelfall ist, weil das durchschnittsgehalt bei 2000 Netto hier liegt.
Damit landet man automatisch im Mangelfall!
Selbst 2500 Netto würden nicht reichen, um einen Mangelfall bei 2 Kids über 12 Jahre zu vermeiden. Also willst du mir sagen, recht auf Familie Neugründung haben nur Reiche ab 5k Netto?
Anders rum, warum wird das Wechselmodell nicht als Grundvoraussetzung und nur Elternteile die nicht betreuen wollen müssen zahlen?

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#14
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1423 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Anders rum, warum wird das Wechselmodell nicht als Grundvoraussetzung und nur Elternteile die nicht betreuen wollen müssen zahlen?


Wäre sicher wünschenswert. Nur ist das im Endeffekt ein teures Betreuungsmodell und nicht in jedem Fall entfällt dann der Barunterhalt in den anderen Haushalt komplett. Und vor allem, das WM muss zu den Kindern passen. Kommen Kinder nicht damit zurecht, dann würde es dem Kind mehr schaden, als nutzen.

Zitat (von opc555):
Also willst du mir sagen, recht auf Familie Neugründung haben nur Reiche ab 5k Netto?


Nö. Aber man muss sich eben, wie in einer intakten Familie überlegen, ob und wie man ein weiteres Kind finanziell stemmen kann. Wenn eine Familie mit 2 Kindern finanziell schon auf dem letzten Loch pfeift, wird diese sich überlegen, ob ein 3. Kind finanzierbar ist oder eben wie es finanzierbat ist.
In Patchworkfamilien muss diese Überlegung eben auch stattfinden oder die Frau bereit sein, die finanzielle Verantwortung durch eigene Erwebstätigkeit für das gemeinsame Kind zu übernehmen. Da du ja, laut deiner Aussage nicht arbeiten gehen kannst udn berentet bist, kann doch deine Frau arbeiten und du betreust das gemeiname Kind.
Im übrigen, wenn es finanziell so knapp ist darfst du ja durchaus auch Sozialleistungen beantragen.

Und, nur zur Info. Ich lebe auch in einer Pathworkfamilie. Mein Mann hat viele Jahre für seine Kinder den Mindestunterhalt gezahlt. Ja, es war finanziell nicht immer einfach und es war auch klar, dass wir uns ein gemeinsames Kind nicht hätten leisten können. Aber das war uns von Anfang an bewusst. Wir sind beide diese Bindung bewusst eingegangen. Hinterher rumjammern oder auf den Staat und seine Gesetze schimpfen bringt nichts. Man muss eben seine eigene Lebenssituation verantworten

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37724 Beiträge, 6304x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Ja das forum bietet nix, merke schon.
Du weißt doch, dass es hier keine Rechtsberatung gibt. Du verrätst nicht, welche Unterstützung du erwartest. Und nicht, was dein Anwalt Schlimmes fordert. Das lässt du einfach außer acht und lamentierst seit Jahren.
Zitat (von opc555):
Alleine wie du sachen außer acht lässt.
Tja, kann nur deine persönliche Sichtweise lesen. Außer Meckern an allem und jedem im System finde ich wenig. :sad:
zB hat man dir schon vor ca 3 Jahren beschrieben, was du wegen des Unterhalts-Streits machen konntest:
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Unterhaltsvorschuss-Klage-Unterhalt-__f595317.html
Offenbar hast du es nicht/nicht richtig gemacht.
Zitat (von opc555):
Mir ist kaum jemand bekannt,
Das mag sein. Und bei wie vielen klappt das gut trotz Mangelfall?
Zitat (von opc555):
Also willst du mir sagen, recht auf Familie Neugründung haben nur Reiche ab 5k Netto?
NÖ. Stop. Habe ich nicht geschrieben und du weißt, dass das Quadrat-Quatsch ist.
Ich kenne etliche Familien, die per Def. *arm* sind, gescheiterte Beziehungen und mehrere Kinder haben und trotzdem nicht von Neid zerfressen werden und deshalb das System ändern wollen.
Zitat (von opc555):
Anders rum,
Du willst das komplexe Unterhaltsrecht ändern? Lustige Vorstellung...*** Du selbst hättest das WM gar nicht praktizieren können.
Ich kenne auch etliche Eltern/Kinder/Patchworkfamilien, die das WM seit Jahren ganz ohne Klage, Anwalt und Neid leben. Die verstehen, dass nicht alle --das gleiche-- bekommen. Alle haben nicht 5k netto.

Apropos Unterstützung:
Such dir doch Gleichgesinnte/Gleichbetroffene, macht ne Petition... holt evtl. Unterstützer aus der Politik. Es gibt ja für die diversesten Bürgerwünsche oft Unterstützung.
Ein Forum kann jedenfalls keine Sonderwünsche eines einzelnen Vaters erfüllen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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