Kindesunterhalt Miete Schulden

18. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt Miete Schulden

Hallo,

folgender Fall:

Trennung 2 Kinder
Er 2000 Netto
Neuen Partner neues Kind in ammarsch.
Zusammen gezogen 4 Raum Wohnung wegen Kind.
Miete 1350 Euro

Kann der Selbstbehalt erhöht werden?
Für 380 gibts in der Stadt nicht mal ein WG Zimmer.

Es gibt auch noch Schulden aus der Ehe die er zahlt. Schulden entstanden aus der Ehe auf seinen Namen. Jugendamt berücksichtigt diese nicht.

Notfall oder generelle Fragen?

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19 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Die drei Kinder sind alle seine leiblichen?

Wie viele Personen wohnen in der neuen Wohnung ( nach der Geburt)?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Bei 2000 € Verdienst 1350 € Miete? Wovon will der glückliche werdene Vater denn leben?

wirdwerden

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#3
 Von 
Backautomat
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, der Selbstbehalt würde wenn, dann gesenkt.

Ist noch nicht nötig, der Mindestunterhalt wird wohl gezahlt?

Wie kann man sich bei dem Gehalt eine derart teure Wohnung anmieten?

Von was gedenkt ihr zu leben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

A sind die Wohnungen hier alle so teuer.
Das war schon die günstigste und nur Stadtrand. In der Stadt kosten alle zwischen 2000 bis 2500 Warm als 3 bis 4 Raum

B hat sie auch 2000 Netto.

Miete daher geteilt durch 2.
700 ca für jeden inkl. Warmwasser
Alle 3 meine Kinder. 2 aus der ex.
1 mit der neuen.
Nach der Geburt leben 3 Personen in der 4 Raum Wohnung. Hinzu kommt allerdings ein Attest für beide wegen Psychischer Probleme. Beide brauchen eigenen Raum wegen Reizüberflutung.


-- Editiert von opc555 am 18.05.2021 22:43

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
B hat sie auch 2000 Netto. Miete daher geteilt durch 2.
Zum einen ist es dann ja nicht mehr so dramatisch. Für die beiden älteren Kinder ist ein Mindestunterhalt von 567 bis 837 Euro zu zahlen. Wie alt sind die Kinder? Auf das Gesamtnetto von 4000 Euro kommt noch Kindergeld von über 200 Euro drauf. Bleiben nach Zahlung der Miete mindestens circa 2000 Euro, von denen die Familie bestehend aus Vater, Mutter und dem Neugeborenen monatlich leben muss. Das sollte zu schaffen sein, oder? Einfach mal im Hinterkopf behalten, mit wie wenig die beiden älteren Kinder und deren Mutter auskommen sollen.

Zum anderen ist die Miete eigentlich ja sogar durch 3 zu teilen. Der auf das Neugeborene Kind entfallende Anteil (der vielleicht auch eher zu ermitteln ist durch Berechnung der Mehrkosten aufgrund des zusätzlich notwendigen Kinderzimmers) ist bereits Teil von dessen Unterhaltsbedarf.

Darüber hinaus trifft den Vater natürlich eine Erwerbsobliegenheit. Gegebenenfalls muss er sich eine besser bezahlte Stelle suchen oder einen Nebenjob annehmen. Dazu müsste er dann entsprechende Bewerbungsbemühungen nachweisen. Wie viel Unterhalt fordert das Jugendamt denn und wie viel will der Vater zahlen?

Allgemein: Wenn man selber der Meinung ist, seine zwei schon vorhandenen Kinder nicht mehr angemessen versorgen zu können, nachdem ein drittes Kind da ist, dann hätte man sich nicht für das dritte Kind entscheiden sollen.

Zitat:
Nach der Geburt leben 3 Personen in der 4 Raum Wohnung. Hinzu kommt allerdings ein Attest für beide wegen Psychischer Probleme. Beide brauchen eigenen Raum wegen Reizüberflutung.
Sowas mag tatsächlich geeignet sein, den Selbstbehalt (leicht) zu erhöhen. Zum einen muss man dann aber ein ein Gericht von der Notwendigkeit des eigenen Schlafzimmers überzeugen (das Gericht muss sich nicht auf das Attest verlassen). Zum anderen spart der Vater ja dadurch Kosten ein, dass er nicht alleine lebt. Das dürfte sich dann ungefähr aufheben (er lebt ja in gewisser Weise doch alleine).

Ich sehe keinen Grund für die Erhöhung des Selbstbehalts.

Was sind das für Schulden? Wofür wurden die aufgenommen? In welcher Höhe werden diese monatlich getilgt? Wie hoch ist die monatliche Zinsbelastung?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Na dann werf ich mal folgende Gegenfragen in Raum.

Einkommen zusammen rechnen?
Wir sind nicht verheiratet ubd wirtschaften auch nicht zusammen in dem Sinne.
Ihr Einkommen hat ja dann mal 0 damit zu tun.

Erwerbstätigkeit, wird schleierhaft wie lange ich boch viel Netto habe. Aktuell Krankengeld und nicht absehbar ob überhaupt wieder voll Arbeitsfähig.

Das Kind war nicht geplant....
Mindestunterhalt für beide wären nach Abzug Kindergeld 685 ca für beide.
Hochgerechnet also 700.
Ziehe ich die ab bleiben 1300 für miete, leben und schulden.

Schulden waren für Küchengeräte und neue Heizung in der Ehe.

Mit dem 3ten Kind werde ich ja zum Mangelfall.

Und mit die Kinder habens nicht leicht braucht mir keiner zu kommen.
Sie hat fast 3000 Netto einkommen zzgl Kindergeld und Unterhalt. Und Kinder brauchen im Monat keine 1100 Euro... habe ja lange genug mit ihnen zusammen gewohnt.

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#7
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Guten Morgen,

da Du mit der Mutter des neuen gemeinsamen Kindes zusammenlebst, wirst Du Dir wohl einen Wohnvorteil anrechnen lassen müssen, sodass Dein Selbstbehalt reduziert werden kann. Man wird hier von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen und das Hauptmerkmal dafür wird das gemeinsame Kind sein.

Auch wenn ihr verheiratet sein würdet, dann würde sich am "familienrechtlichen Einkommen" nichts ändern, da ihr in etwa gleich viel verdient. Das "familienrechtliche Einkommen" kann dann eine Rolle spielen, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann und indirekt würde der Ehepartner Unterhalt für Kinder zahlen, die nicht seine sind.

Beispiel: Du verdienst 2.000€/Monat und Deine Ehefrau würde 3.000€/Monat verdienen, dann wäre das "familienrechtliche Einkommen" mit 2.500€/Monat ((2.000€/Monat+3.000€/Monat) / 2) anzusetzen. Aber da ihr (noch) nicht verheiratet seid, spielt dies für Dich/Euch noch keine Rolle.

Aber aufgrund des Zusammenlebens und den damit verbundenen Einsparungen, wirst Du mit einer Reduzierung des Selbstbehaltes rechnen müssen.

Sirko

PS: Und das Einkommen der Mutter (Ex-Frau) der 2 Kinder spielt KEINE Rolle, es sei denn, sie hat über das dreifache Deines Gehaltes. Auch das ausgezahlte Kindergeld an sie wird bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt, da die Hälfte des Kindergeldes vom Bedarf des Kindes abgezogen wird.

-- Editiert von Sirko1975 am 19.05.2021 09:18

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Schulden waren für Küchengeräte und neue Heizung in der Ehe
Das halte ich für durchaus berücksichtigungsfähig.

Zitat (von opc555):
Mit dem 3ten Kind werde ich ja zum Mangelfall.
Was deinerseits unter Berücksichtigung der extrem hohen Anforderungen an eine gesteigerte Unterhaltspflicht zu beweisen wäre. Das ist komplizierter als du vielleicht glaubst. In welcher Höhe soll denn beispielsweise das dritte Kind berücksichtigt werden? Wie hoch ist dein Haftungsanteil am Barunterhalt für dieses Kind im Haushalt?

Zitat (von opc555):
Sie hat fast 3000 Netto einkommen
Die Mutter ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Barunterhaltsanteil zu tragen. Du kannst versuchen, eine anteilige Barunterhaltshaftung der Mutter zu erzielen. Es gibt dazu vereinzelte Gerichtsentscheidungen.

Zitat (von opc555):
Und Kinder brauchen im Monat keine 1100 Euro... habe ja lange genug mit ihnen zusammen gewohnt.
Nein, sie brauchen offensichtlich zusammen 685 €. Das ist nur geringfügig mehr als der HartzIV-Satz ohne Berücksichtigung von Wohnkosten.Wie hoch ist denn nach deiner Ansicht der Bedarf eines Kindes? Und nach Benennung, warum ist dann dein eigener Bedarf mit 1.160 € so hoch? Hast du Argumente, die den Inhalt des Existenzminimumberichtes widerlegen können?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollte mir ein Wohnvorteil angerechnet werden? Ich zahle für meine hälfte knapp 700 miete!
Der Staat kann kaum verlangen das eine n7cht eheliche Gemeinschaft der partner für den anderen aufkommt und die mutter macht dich einen fetten. Dann fechte ich lieber alles an und hole die Kinder zu mir. Habe immerhin das halbe Sorgerecht.
Aber ich lasse mir net mein leben versauen und lebe ohne nichts.

Und die kinder haben nicht nur 680 sondern 1080! Unterhalt zzgl Kindergeld.
Sehr übertrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Sorry, aber wenn Deine Wohnung schon so teuer ist wie sieht es dann mit der Wohnung der Mutter aus, die ggf. für jedes Kind ein Zimmer hat? Diese Wohnung wird sicherlich auch nicht gerade günstig sein. Und Verpflegung, Klamotten, Sportvereine usw. kommen noch hinzu. Somit sind 1.080€ für 2 Kinder so gut wie nichts...

Ich spreche da aus eigener Erfahrung, nur mit dem Unterschied, dass die Kinder nach und nach zu mir gezogen sind. Auch hier musste schlussendlich eine neue Wohnung her. Als Single hatte ich eine 46qm Wohnung und jetzt mit 2 Kinder sind es 96qm. Jedes Kind (12 und 16) hat ein eigenes Zimmer. Doppelte qm auch ca. doppelte Kaltmiete. Nebenkosten sind natürlich auch gestiegen.

Sirko

PS: Und wenn Du die Kinder nur des Geldes wegen zu Dir holen möchtest, dann hoffe ich für die Kinder, dass Du damit keinen Erfolg haben wirst!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Der Staat kann kaum verlangen
Tut er auch nicht. Unterhalt ist eine zivilrechtliche Forderung deiner Kinder. Das Jugendamt berät dabei entweder den betreuenden Elternteil (§ 18 SGB VIII) oder es vertritt die Kinder im Rahmen einer Beistandschaft (§§ 1712 ff. BGB). Die Forderung bleibt zivilrechtlich.

Zitat (von opc555):
Ich zahle für meine hälfte knapp 700 miete!
Was ist mit dem Anteil des Kindes? Auf den wurdest du vom User Zuckerberg bereits hingewiesen.

Zitat (von opc555):
Dann fechte ich lieber alles an und hole die Kinder zu mir.
Wenn du das auch inhaltlich begründen kannst, klar, warum nicht. Wer in der Unterhaltssache mit erhöhten Wohnkosten wegen psychischer Erkrankung argumentiert, der hat jedoch kaum Argumente für die Aufnahme zwei weiterer Kinder. Je nach Alter, wäre auch deren eigene Meinung wichtig. Wenn diese Forderung ausschließlich finanziellen Bezug hat, wird sie scheitern.

Zitat (von opc555):
Unterhalt zzgl Kindergeld.
Kindergeld ist eine Steuerermäßigung der Eltern und wird bedarfsdeckend hälftig zu deinen Gunsten auf den Unterhalt angerechnet.

Deine Beiträge sind geplagt von Emotionen, Futterneid und deinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden. Mit einer sinnvollen rechtlichen Diskussion zum Kindesunterhalt hat das nichts zu tun. Denn in einer solchen wären genau diese Punkte irrelevant.

Du solltest die Klärung dieser Angelegenheiten besser einem Rechtsanwalt überlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja anteil Kind und dennoch bin ich ja gegenpber den neuen Kind auch unterhaltspglichtig?

Das müsste ja neu verteilt werden? Ebenso die Schulden. Immerhin waren das Lebensnotwendige anschaffungen die ich abzahle und meine ex aber alle mit genommen hat.
Ich hatte garkeine mitsprache. Lag 6 Monate im Krankenhaus

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Die ehebringenden Schulden können unterhaltsmindernd angesehen werden. Dies wurde schon erwähnt.

Allerdings solltest Du bzgl. der Schulden mit einem Anwalt sprechen, denn Deine Frau darf nicht einfach alle Sachen mitnehmen und Dich auf den Kosten sitzen lassen. Zumindest hast Du einen Anspruch auf Herausgabe der Sachen, sofern sie auf Deinen Namen laufen und Du auch noch sämtliche Kosten dafür trägst.

Aber das neue Kind kann nichts für diese Schulden. Bei den anderen 2 Kindern wären diese ehebringenden Schulden zu berücksichtigen. Bei meinem Auszug hatte ich ebenfalls mehrere ehebringende Schulden, welche ich auf einen Kredit umgeschuldet habe. Und dieser Kredit bzw. die monatlichen Raten dafür wurden komplett beim Unterhalt berücksichtigt.

Klar wird das 3. Kind bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen, aber wenn ein Mangelfall dabei herauskommen sollte, dann greifen die o.g. Maßnahmen, da Du auch eine erhöhte Erwerbsobligenheit hast, um den Mindestunterhalt zu gewährleisten. Dabei kann der Selbstbehalt wegen einer neuen eheähnlichen Beziehung reduziert werden. Auch kann die ganze Unterhaltsberechnung mit einem fiktiven Gehalt, welches Du erzielen könntest, vorgenommen werden. Aber dies ist auch derzeit höchstrichterlich umstritten.

Sirko

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von opc555):
und dennoch bin ich ja gegenpber den neuen Kind auch unterhaltspglichtig?
Durchaus. Und dafür bist du darlegungs- und beweisbelastet. Es fängt also damit an, deinerseits darzulegen wie hoch dein Haftungsanteil am Barunterhalt für das dritte Kind im Haushalt ist. Da beide Eltern gleich viel verdienen, könnte man dieses Kind behelfsweise z.B. mit dem halben Bedarf ansetzen. Diese Berechnung wird aber nicht die Mutter der anderen beiden Kinder vornehmen müssen, sondern du selbst oder eben dein Vertreter, z.B. ein Rechtsanwalt.

Zitat (von opc555):
Ebenso die Schulden.
Unterlagen vollständig einreichen inklusive Aufstellung über laufende Abzahlungshöhe + Zahlungsnachweis, den Anschaffungsgrund, das Anschaffungsdatum und die Höhe der Restschuld. Reaktion abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Das war schon die günstigste und nur Stadtrand. In der Stadt kosten alle zwischen 2000 bis 2500 Warm als 3 bis 4 Raum
Verraten Sie uns, um welche Stadt es geht? Im Übrigen ist es im Zweifelsfall auch zumutbar, außerhalb der Stadt zu wohnen. Viele bevorzugen das sogar ganz unabhängig von den Kosten.

Und ob dies angemessen ist oder nicht: Ihre Wohnung ist vor allem deshalb so teuer, weil Sie ein zusätzliches Schlafzimmer angemietet haben. Wenn SIe hier mit Blick auf die Mietkosten vor Gericht einen höheren Selbstbehalt erstreiten wollen (siehe unten die sogar für eine Senkung sprechenden Gründe), dann wird die andere Seite garantiert die Notwendigkeit dieses Zusatzzimmers anzweifeln. Und dann entscheidet der Richter darüber, der sich ggf. von einem unabhängigen pschologischen Sachverständigen beraten lässt.

Zitat:
Einkommen zusammen rechnen?
Wir sind nicht verheiratet ubd wirtschaften auch nicht zusammen in dem Sinne.
Ihr Einkommen hat ja dann mal 0 damit zu tun.
Ganz offensichtlich wirtschaften Sie gemeinsam. Sie leben in einer Paarbeziehung, Sie leben in derselbe Wohnung und erziehen demnächst gemeinsam ein Kind. Sie werden keinem Richter erzählen können, dass Sie zwei getrennte Haushalte führen. Sie sparen durch das Zusammenleben auch Kosten. Sie müssen sich kein eigenes Badezimmer finanzieren, keine eigene Küche. Und weil es so schön ist: Die Rundfunkgebühren können Sie sich auch teilen. Selbst wenn man die (angeblich notwendigen) zwei Schlafzimmer berücksichtigt, sind Miete und Haushaltsführung für Sie billiger als für einen alleinstehenden Vater. Das spricht erstmal alles für eine Reduzierung des Selbstbehalts, jedenfalls bei dem (angeblich eintretenden) Mangelfall.

Aber Sie haben Recht: Das Einkommen der neuen Partnerin hat mit dem Unterhalt für die beiden älteren Kinder zunächst nichts zu tun. Problematisch wird aber, dass Sie jetzt von einem Mangelfall sprechen wollen, weil SIe ja auch noch das dritte Kind versorgen müssen. Aber zahlen Sie für dieses denn überhaupt Unterhalt (in Barform)? Nein. Versorgen Sie dieses durch Bereistellung Ihrer Wohnungs"hälfte" und Betreuung? Schon eher. Aber kann man, wenn Sie und die neue Partnerin hier doch (vermutlich) einen jeweils hälftigen Anteil übernehmen nicht vielleicht davon ausgehen, Sie beim Übrigen Finanzbedarf vergleichsweise weniger für das neue Kind aufbringen, nämlich wegen des (nach Abzugs des Unterhalts für die älteren Kinder) deutlich höheren Einkommens der neuen Partnerin?

Solche Konstellationen sind meines Erachtens nicht gesetzlich geregelt. Was meiner Meinung nach eigentlich ein Unding ist.

Sie rätseln hier ja nun nicht nur über die Rechtslage. Sie kritisieren eine (angebliche) Unfairness. Und wenn es um Fairness geht, da darf sich wohl jeder hier erlauben, die ganze Sache in den Blick zu nehmen. Dazu gehören für mich dann auch die 2000€ der neuen Partnerin hinzu, wenn es um einen fairen Ausgleich zwischen den beiden Haushalten geht.

Zitat:
Warum sollte mir ein Wohnvorteil angerechnet werden?
Siehe oben. Für Sie ist das Mieten hinsichtlich des Zusammenlebens mit der neuen Partnerin weniger teuer als für den alleinstehenden Vater von nebenan, der auch moantlich Unterhalt zahlt.

Zitat:
Ich zahle für meine hälfte knapp 700 miete!
Sie wohnen da aber zu dritt. Das Neugeborene "zahlt" sein Drittel der Wohnung mit dem Kindergeld. Sonst würden Sie hier doch auch dieselben Kosten doppelt veranschlagen. Denn in dem Unterhaltsbedarf für das dritte Kind sind genau diese Kosten für das "Drittel" der Wohnung mit drin. Sie können nicht einerseits sagen, dass es ein Mangelfall werden wird, weil das neue Kind mit seinem vollen Unterhaltsbedarf zu berücksichtigen ist. Und dann andererseits sagen, ihr Selbstbehalt müsse erhöht werden, weil das neue Kind eben doch keinen Anteil an der Wohnung trägt und Sie diesen daher hälftig schultern müssen.

Sonst müssten Sie bei den 3000€ der Mutter auch die volle Miete abziehen. Und die Mutter braucht tatsächlich 3 Schlafzimmer. Und Ihrre 3-Schlafzimmer-Wohnung war angeblich die billigste der Stadt. Aber da wollen Sie nicht so rechnen.

Sie rechnen sich das "schön", aber mathematisch nicht haltbar.

Zitat:
Mindestunterhalt für beide wären nach Abzug Kindergeld 685 ca für beide.
Hochgerechnet also 700.
Zum einen verstehe ich die Zusammensetzung der 685€ nicht. WIe alt sind die Kinder denn nun?

Zum anderen ist diese "Hochrechnung" ein schönes Beispiel dafür, wie Sie die Zahlen schönigen. Weiter oben hatten Sie die Miete iHv 1350€ durch 2 geteilt (was schon fragwürdig ist) und sind dann bei 700€ gelandet. Das habe ich noch mitgemacht. Jetzt hier aber wieder nebenbei 50€ 15€ nicht existente Kosten ins Spiel zu bringen, das kann nicht überzeugen. Wieso diese "Hochrechnung" bei einem feststehenden Betrag?

Ein weiteres Beispiel für das Schönrechnen: Bei der Mutter berücksichtigen SIe den Kindergeldbezug, bei sich selber (neues Kind!) nicht.

Zitat:
Schulden waren für Küchengeräte und neue Heizung in der Ehe.
Deren Abzugsfähigkeit sollte ein Anwalt prüfen. Aber was ist denn aus den Küchengeräten geworden? Wurden die verkauft und davon die Schulden getilgt? Hat die (frühere) Ehefru diese behalten und sie wurden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt? Wieso laufen die Schulden eigentlich (nur) auf Sie, obwohl die (frühere) Ehefrau ein höheres Einkommen hat?

Vor allem fällt nun auf, dass Sie eine Heizung angeschafft haben. Sie sind oder waren also Eigentümer einer Immobilie? Was ist aus dieser geworden? Wird diese vermietet? Der (fiktive) Mietgewinn wäre meines Erachtens einkommenserhöhend. Oder wurde die Immobilie mitsamt der Heizung verkauft? Wo ist dieses Geld dann hingegangen?

Meines Erachtens drängt sich hier der Verdacht auf, dass Sie für die Aufnahme dieser Schulden unlängst irgendein Kompensat erhalten haben. Wenn alles die (frühere) Ehefrau bekommen haben sollte, dann stellt sich die Frage, ob Sie das irgendwie abschöpfen können. Das müsste auch ein Anwalt prüfen.

Zitat:
Mit dem 3ten Kind werde ich ja zum Mangelfall.
Ganz grob gerechnet aber nur knapp, solange der Selbstbehalt nicht doch wegen der hohen Mieten in der Stadt erhöht wird. Von dem Einkommen oberhalb des Selbstbehalts bleibt bei Ihnen im Haus dann vergleichsweise wenig. Denn bei der Mutter leben doppelt so viele Kinder und diese sind auch noch älter. Es würde hier vielleicht also gar nicht um so viel Geld gehen, um das man sich teuer vor Gericht streiten würde.

Daher auch meine noch offene Frage: Wie viel wären Sie bereit zu zahlen? Und erkennt das Jugendamt nicht vielleicht auch den Mangelfall an und verlangt weniger als den Mindestunterhalt? Um wie viel Geld (Differenz) streiten Sie hier also?

Zitat:
Kinder brauchen im Monat keine 1100 Euro... habe ja lange genug mit ihnen zusammen gewohnt.
Wie viel Miete haben Sie damals denn eigentlich gezahlt?

SIe wohnen ja angeblich in der günstigsten Wohnung der Stadt und zahlen dort pro Schlafzimmer 430€. Damit brauchen die Kinder schon 860€, um jeder ein eigenes Zimmer zu haben. Bleiben 240€ zum leben. Eigentlich sogar nur 40€, denn die Hälfte des Kindergeldes ist eigentlich für die Mutter gedacht, die ja auch eine Belastung trägt (nur nicht in Form von Bargeld).

Was würden Sie vorschlagen? Um wie viel Euro darf die Wohnung pro Kind teurer sein? Wie viel sollte für das Kind im Übrigen zum Leben bleiben? Wie gesagt, das halbe Kindergeld ist für die Mutter gedacht, sodass hier eigentlich nur 900€ zu verteilen sind auf die beiden Kinder mit all ihren Kostenpositionen.

Zitat:
die mutter macht dich einen fetten.
Der Blick auf die Mutter bringt nichts. Sie beklagen doch, dass Ihnen nicht genug bleibt und Ihr Leben ruiniert ist. Wäre das anders, wenn die Mutter auch wenig hätte?

Zitat:
Dann fechte ich lieber alles an und hole die Kinder zu mir. Habe immerhin das halbe Sorgerecht.
Sie planen eine missbräuchliche Ausübung des Sorgerechts. Diese ist unzulässig und wird im Ergebnis wirkungslos bleiben. Außerdem müssten Sie sich dann ja eine Wohnung mit noch zwei weiteren Schlafzimmern suchen. Das klingt teuer.

-- Editiert von Zuckerberg am 19.05.2021 15:09

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Sirko, volle Zustimmung. Wunderbar auf den Punkt gebracht. Der Fragesteller müsste ja bei Übernahme der Kinder auf sofort wieder umziehen, dann in eine 6-Zimmer-Wohnung. Was die dann wohl kosten mag?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Küchengeräte hat alle Sie.
Das Haus gehörte uns nicht. War mietfrei ubd sie wohnt mit den Kindern dort und zahlt keinerleih miete!

Ich bin nur der blöde der weiter zahlt...


Auf das Land kann weder ich noch meine Partnerin. Wir leider unter einer massiven Psychischen Störung. Haben schob mehre Stationäre Aufenthaltr hinter uns. Sobald man die Stadt verlässt, meldet sich der Körper.

Daher auch fraglich wie lange ich noch das Gehalt habe.

Stadt München stadtrand 30 km bis zur arbeit.

Ich habe ihr die höhe des Unterhaltvorschuss angeboten solange ich die schulden habe.
460 Euro.
Sie hat auch das auto gebommen.
Kinder sind 9 und 10

-- Editiert von opc555 am 19.05.2021 18:14

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich bin nur der blöde der weiter zahlt...
Wenden SIe sich an einen Fachanwalt für Familienrecht. Sie werden früher oder später sowieso einen für dich Scheidung benötigen (zumindest wäre das ratsam). Der muss die Forderung des Jugendamtes prüfen. Wobei Sie leider noch immer nicht gesagt haben, welche Höhe das Jugendamt akzeptieren würde oder inwiefern Sie breit wären weiterhin zu zahlen.

Möglicherweise lässt sich etwas aufgrund des Umstands machen, dass die Kinder (und die Mutter) mietfrei wohnen. Die Kosten für die Heinzung lassen sich vielleicht bereicherungsrechtlich teilweise zurückholen. Die Küchengeräte stehen vielleicht in Ihrem Eigentum. Jedenfalls könnten dieser "Gewinn" bei der Frau und die Schulden bei Ihnen eine Rolle beim Zugewinnausgleich spielen. Wobei Sie lieber auch noch immer nicht gesagt haben, über welche Beträge wir hier diskutieren.

Für das Auto mag ähnliches gelten.

Mir drängt sich dann auch die Frage auf, wie es mit Trennungsunterhalt aussieht.

Ohne Anwalt müssen Sie damit rechnen, dass Sie über den Tisch gezogen werden. Was SIe schon vorher ohne Anwalt machen können: Die Ehefrau zur Erteilung von Einkommensauskünften und zur Zahlung von Trennungsunterhalt auffordern. Schriftlich, nachweislich, mit Frist.

Aber Ihre Berechnungen hier die geben bei aller Liebe keinen Sinn.
Zitat (von smogman):
Du solltest die Klärung dieser Angelegenheiten besser einem Rechtsanwalt überlassen.
Zitat (von Sirko1975):
Allerdings solltest Du bzgl. der Schulden mit einem Anwalt sprechen
Ich schhließe mich dem an.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wäre bereit 400 zu zahlen. Damit komme ich halbwegs klar. Zur not auch 465 was dem Unterhaltsvorschuss entspricht.
Nur ich habe auch schiss, das ich irgendwie rechtlich belangt werde mit Straftat wenn ich wo es gefordert ist nicht den Mindestunterhalt zahle.
Daher rutsche ichvgrad imner tiefer in die Schulden und den Dispo rein um alles zu bezahlen.
Das Jugendamt fordert 685. Also den Mindestunterhalt und erkennt mir 0 meiner Schulden an.
Diese belaufeb sich noch auf 33t Euro von ehemals 130t Euro.
Wir haben viel in das Haus gesteckt. Gehört Ihrer Familie.
Sie bewohnt da 200m2 Mietfrei und zahlt nix.

Okay, ich suche mir einen Anwalt

0x Hilfreiche Antwort

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