Kindesunterhalt Nachzahlung Düsseldorfer Tabelle

4. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Axis73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
Kindesunterhalt Nachzahlung Düsseldorfer Tabelle

Hallo,
vieleicht kann mir hier jemand weiter helfen.

Ich zahle regelmäßig, ohne Unterbrechung Unterhalt an meiner Exfrau für meinen Sohn.

Jetzt hat sie mich angeschrieben das sich am 01.01.2013 die Düsseldorfer Tabelle geändert hat. Heute ist der 04.08.2014 ( 20 Monate später ), verlabgt sie, das ich es nach zahlen soll.
Bin ich dazu verpflichtet alles nachzuzahlen oder muss ich erst ab jetzt, wo ich Bescheid weiß, die erhöhung zahlen, ich habe keine Bescheid bekommen über die Änderung der D-Dorfer Tabelle bis heute. Habe ganz normale bis heute den Unterhalt gezahlt.
Vielen Dank im Vorraus.

MFG A.K.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Hallo,

auf welcher Grundlage zahlst Du denn den Unterhalt?

Gibt es einen Titel/Urkunde/Urteil?

Wenn ja, ist dieser dynamisch oder statisch?

Sollte es einen dynamischen Titel geben, wäre die Forderung gerechtfertigt. Dann hättest Du nämlich Deine Zahlungen, gemäß der Änderungen in der DDT, anpassen müssen. Dann wärst Du jetzt seit dem 01.01.2013 in Verzug und es wären Schulden aufgelaufen.

Sollte es keinen Titel geben, oder nur einen statischen, hätte die KM Pech gehabt. Dann musst Du erst ab Forderung die Zahlung anpassen.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Axis73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo nero,

es wurde nur einmalig ( 03.2009 ) eine einmalige Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt, vom Jugendamt gemacht.
Darauf hin habe ich nie wieder vom Jugendamt eine Briefliche Mitteilung oder änliches von Änderungen bekommen und habe mich bis heute daran gehalten, alters Änderungen inbegriffen.
Ich zahle nicht über das Jugendamt sondern direkt an meine Ex Frau.

Was bedeutet dynamisch oder statisch? Dieses finde ich nicht auf der Urkunde.

LG A.K.

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Hallo,

wenn auf der Urkunde ein %-Zahl steht, dann ist die Urkunde dynamisch.

In der Regel stellt das JA nur dynamische Urkunden aus, wenn kein Mangelfall vorliegt.

Damit Änderungen in der DDT Berücksichtigung finden, bedarf es keiner Benachrichtigung seitens des JA. Das muss der Unterhaltspflichtige eigenständig vornehmen. Tut er es nicht, laufen eben Schulden auf.

Du hattest geschrieben seit 20 Monaten?! In der Regel verfallen solche Ansprüche, wenn sie nicht gefordert werden, nach 12 Monaten. 8 Monate wirst Du daher nachzahlen müssen.

LG nero


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1413x hilfreich)

Hallo,
du könntest tatsächlich Verwirkung geltend machen, müsste dann aber gerichtlich festgestellt werden. Verwirkung ist nämlich anders als Verjährung nicht gesetzlich geregelt, sondern ein von Rechtsprechung und Lehre entwickeltes Rechtinstitut. Gegen eine Verwirkung sprechen in der Regel zum Beispiel Teilzahlungen des Unterhalts. Ob es hier zur Verwirkung von 8 Monaten Erhöhung gekommen ist, wird wohl eine Einzelfallprüfung werden. Um welchen Betrag handelt es sich? Lohnt der Aufwand und das Risiko?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
inkognito007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Falls Du keinen dynamischen Titel unterschrieben hast gilt wahrscheinlich erst der Termin der Inverzugsetzung.
Vor diesem Zeitpunkt braucht wohl rückwirkend kein Unterhalt bezahlt zu werden. Das Wort dynamisch steht in jedem Fall in der Jugendamtsurkunde, ansonsten ist es ein statischer Titel!

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-- Editiert inkognito007 am 05.08.2014 15:29

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