Hallo,
ich habe ein schwieriges Problem und vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Folgende Situation:
Ich habe eine 9 jährige Tochter die seit 6 Jahren bei Ihrer Mutter lebt und ich keinerlei Kontakt habe.
Ich bin nicht verheiratet.
Bis vor 2 Jahren war ich arbeitslos und Sozialhilfeempfänger und brauchte deswegen keinen Unterhalt zahlen.
Das Jugendamt leistete aus mir unbekannten Gründen auch keinen Unterhaltsvorschuss. Meine Tochter erhält vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld 2 und Sozialleistungen.
Im letzten Monat schrieb mich das Arbeitsamt an, ich solle doch meine Einkünfte offenlegen. Die ich ja seit 2 Jahren wieder arbeite, tat ich das auch.
Es wurde errechnet, dass ich 247 Euro monatlich zahlen soll.
Soweit, so gut.
Das Problem: Das Arbeitsamt will für die letzten 6 Monate eine Nachzahlung von 1500 Euro. Warum? Mit welchem Recht?
Wie soll ich mit meinem Einkommen von 1300 Euro netto 1500 Euro nachzahlen? Warum haben die sich nicht schon gleich gemeldet?
Es besteht kein Titel auf Unterhalt, nichts!
Ich dachte ich muß in Verzug gesetzt werden, damit die das Geld nachfordern können? Und warum für die letzten 6 Monate und nicht die letzten 2 Jahre?
Ich hoffe, ich habe euch mit der langen Geschichte nicht gelangweilt und Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
Gruß
Thomas
Kindesunterhalt Nachzahlung/Übergang
15. Juni 2006
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2006 | 19:46
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Nachzahlung/Übergang
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2006 | 21:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
also Unterhalt für Unterhaltsvorschuß vom Amt gibt es bis 12 oder maximal 72 Monate.da deine Tochter jetzt aber schon 6 Jahre da lebt,sind ja die 72 monate schon erschöpft denk ich.und nun bekommt deine Tochter sozialleistung,für die aber eigentlich nicht das arbeitsamt aufkommen muß sondern du.und die letzten 6 monate erklär ich mir nur so das bis dahin die mutter noch leistung vom jugendamt bekam für deine tochter.
die offen stehende summe kannst du aber ganz sicher in raten abzahlen.setz dich mit dem amt in verbindung. ich hoffe ich konnte dir bischen helfen.
#2
Antwort vom 7. Oktober 2006 | 22:24
Von
Status: Schüler (444 Beiträge, 26x hilfreich)
an thomaslehner
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