Kindesunterhalt Neuberechnung

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tomxp
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt Neuberechnung

Hallo zusammen,

mal angenommen Unterhaltspflichtiger UP zahlt einige Jahre Unterhalt. Nun wechselt UP den Arbeitsplatz und bekommt deutlich mehr Gehalt.
Wenig später schreibt das Amt, dass der Unterhalt neu zu berechnen sei und fordert die Gehaltsnachweise an.
Wenn der UP nun in die Düsseldorfer Tabelle schaut findet er sich noch eine Einkommensgruppe höher wieder als er sich bei vollem Nettogehalt einordnen würde und soll dies beim Amt neu beurkunden lassen.

Ein anderer Jugendamt Mitarbeiter zweifelt dies an, da die Düsseldorfer Tabelle 2011 von zwei Unterhaltsberechtigten, ohne Rücksicht auf den Rang, ausgeht, wäre auch die Ehefrau des UP berichtigt und man müsse den UP ganz normal in seine Einkommensgruppe einstufen.

Was ist nun richtig?
- Hochstufung weil Unterhalt für nur ein minderjähriges
Kind.

oder

- Normale Eingruppierung, da UP verheiratet, obwohl Ehefrau auch ein bisschen verdient.

Viele Grüße!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn die Ehefrau ihren Bedarf nicht selber decken kann, würde sie bei der Stufung berücksichtigt werden. Dann gäbe es zwei Unterhaltsberechtigte und es dürfte keine Stufung vorgenommen werden.

Für eine weitere Einschätzung wäre das hier...

quote:
Ehefrau auch ein bisschen verdient


...mal in Zahlen darzustellen.

Lg nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tomxp
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

In Zahlen rund 900 EUR pro Monat.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

in dem Fall wäre der Bedarf der Ehefrau wohl gedeckt sein.

Der SB eines Ehegatten, welcher mit dem Unterhaltspflichtigen in einem Haushalt lebt, beträgt ggü. nicht privilegierten Kindern 920€. Dieser SB wäre wohl auch im geschilderten Fall anzuwenden. Auch wenn es sich um ein privilegiertes Kind handelt.

Damit würde die Ehefrau nicht bei der Stufung berücksichtigt werden. Demnach Hochstufung um eine Stufe.

LG nero

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