Kindesunterhalt - Selbstbehalt bei Partnerschaft mit kindern

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anni82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Selbstbehalt bei Partnerschaft mit kindern

Hallo zusammen,

Ich habe mich nun tagelang durchs Internet gelesen und habe noch nicht das richtige gefunden. Vielleicht ist hier ja jemand in der gleichen Situation, der mir helfen kann.

Mein Freund ist vor kurzem zu mir in mein Reihenhaus gezogen. Er hat 2 Kinder (9 und 13) mit seiner Expartnerin, die auch bei ihr leben.
Ich habe auch 2 Kinder (4 und 10) mit meinem Expartner. Diese Leben in meinem Haushalt. Gemeinsam haben wir keine Kinder.


Mein Freund war bis Ende Juni in einer Umschulung und hat Arbeitslosengeld bezogen.
Seit 01.07. hat er nun einen Job und verdient ca. 1200 € netto.

Ich selbst bin auch voll berufstätig und verdiene weit mehr als mein Freund.

Wir versuchen nun den Unterhalt für seine Kinder neu zu regeln.
Bisher hat die Mutter der Kinder Unterhaltsvorschuss vom Amt erhalten, da mein Freund zu wenig verdient hat.
Durch unseren Zusammenzug und seine neue Arbeitsstelle wird sich das ja nun ändern.
Ich habe versucht rauszubekommen, wie sich das mit dem Selbstbehalt verhält.
Dabei habe ich gelesen, dass durch unseren Zusammenzug der Selbstbehalt von 1080 € um 10% - 20% gesenkt werden kann, wegen dem Synergieeffekt.
Leider finde ich nicht heraus, wie weit der Selbstbehalt heruntergeschraubt werden darf.
Da ich selbst Kinder ernähre, betreuen lasse und ein Haus habe, welches ich abbezahlen muss, kann ich nicht auch noch einen weiteren Erwachsenen unterhalten und ernähren.

Wisst ihr, inwieweit so was ins Gewicht fällt?
Wir haben in der kommenden Woche einen Termin bei der Unterhaltsvorschusskasse, um die Zahlungspflicht zu klären.
Aber die werden sicherlich alles so hinstellen, dass sie nix zahlen und wir alles.

Danke und viele Grüße



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Anni82):
Dabei habe ich gelesen, dass durch unseren Zusammenzug der Selbstbehalt von 1080 € um 10% - 20% gesenkt werden kann, wegen dem Synergieeffekt.
Leider finde ich nicht heraus, wie weit der Selbstbehalt heruntergeschraubt werden darf.
Du hast doch die Antwort selbst gelifert. 10-20% sind die üblichen Werte. Unter Punkt 21.5 der jeweiligen Unterhaltsleitlinie deines OLG findest du ggf. die Richtwerte aus deinem Bezirk.

Zitat (von Anni82):
Da ich selbst Kinder ernähre, betreuen lasse und ein Haus habe, welches ich abbezahlen muss, kann ich nicht auch noch einen weiteren Erwachsenen unterhalten und ernähren.
Verlangt auch keiner von dir.

Zitat (von Anni82):

Wir haben in der kommenden Woche einen Termin bei der Unterhaltsvorschusskasse, um die Zahlungspflicht zu klären.
Aber die werden sicherlich alles so hinstellen, dass sie nix zahlen und wir alles.
Das wäre rein rchnerisch nicht mal dann mglich, wenn man den Selbstbehalt auf das Existenzminimum kürzen würde.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Dein Partner schuldet per Gesetz für jedes Kind den Mindestunterhalt lt. DDT 2019.
Die Kinder sind priviligiert, deshalb unterligt er der erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Auf seinen Selbstbehalt kann er sich nur berufen, wenn er die Voraussetzungen der erhöhten Erwerbsobliegenheit erfüllt.
Das sind z.B. Mehrarbeit oder Zweitjob bis zu 48 Wochenstunden, permanente Jobsuche einer besser bezahlten Stelle und dass nicht nur in fußläufiger Umgebung, arbeiten zu Zeiten die besser bezahlt werden (Nachtschicht/Sonn- und Feiertags).

Kurzum: bevor man über den Selbstbehalt nachdenkt, sollte er sich erstmal selbstkritisch mit seiner Arbeitssituation auseinandersetzen. Die Rücksichtsnahme auf eigene Befindlichkeiten steht bei erhöhter Erwerbsobliegenheit hinten an.

Zitat (von Anni82):
Wir haben in der kommenden Woche einen Termin bei der Unterhaltsvorschusskasse, um die Zahlungspflicht zu klären.
Du meinst vermutlich die Beistandschaft, denn die UHVkasse hat mit der Festlegung nichts zu tun. Die kümmern sich nur um den rückforderbaren Teil des Vorschusses.

Berry

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#3
 Von 
Anni82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Nun, dass er so viel wie möglich arbeiten und verdienen muss, um seinen Kindern den Unterhalt zu zahlen, ist uns schon bewusst und auch ok.
Es ist ja nicht so, dass er nicht zahlen will. Sind ja seine Kids.

Aufgrund der schwierigen Vergangenheit meines Lebensgefährten ist es allerdings nicht so einfach einen gut bezahlten Job zu finden, der mehr als 10-11 € brutto die Stunde bringt.
Das ist für viele gar nicht nachvollziehbar.
Und an seiner beruflichen Situation haben wir bereits gearbeitet, damit es nicht mehr 9,70 € sind.

Bisher gibt es keine Beistandschaft.
Wir haben lediglich von der Mutter der Kinder einen Brief erhalten, dass der Unterhalt nun bei geregelt werden soll und mein LG seine Lohnnachweise und sonstige Belege vorlegen soll.
Da er nun seine erste Gehaltsabrechnung erhalten hat, geht er zur UVK, um mit denen seinen Anteil zu berechnen, den er an die für den letzten und diesen Monat zurückzahlen muss und sich zukünftig beteiligen muss.

Wie es dann weitergeht, weiß ich nicht. Ich kenne mich damit nicht aus.

VG

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