Kindesunterhalt - Selbstständigkeit - Schulden

3. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Talina25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Selbstständigkeit - Schulden

hallo.
ich habe ein paar fragen bzgl. Kindesunterhalt, einer vor einem Jahr begonnenen selbstständigkeit in der gastronomie usw.
das kind soll ca. 4 Jahre alt sein und der Kindsvater hat sich vor ca. 1 Jahr innerhalb der Gastronomie selbstständig gemacht. er zahlt sich selbst kein Gehalt. Er wird allerdings zu Unterhaltszahlungen durch das Jugendamt aufgefordert, die sich auf eine Höhe von ca. 250 € belaufen sollen. Unterhaltsschulden sind bereits in einer Höhe von min. 18.000 € vorhanden. Stauen sich nun die Unterhaltsschulden weiter auf, was blüht diesem Menschen im Alter und wie kommt er aus dieser Nummer am besten wieder heraus? sollte man nicht lieber die finger von diesem Menschen lassen?

vielen Dank für die Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Talina25 ,

Ich sehe hier einen verantwortungslosen Vater.

Finger weg!

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1094x hilfreich)

quote:
der Kindsvater hat sich vor ca. 1 Jahr innerhalb der Gastronomie selbstständig gemacht. er zahlt sich selbst kein Gehalt.


Was ist denn das für ein Unsinn? Wenn er selbständig ist, dann hat er Einnahmen und Ausgaben. Und die Differenz ist sein Rohertrag. Das entspricht dann dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers.

quote:
das kind soll ca. 4 Jahre alt sein ...
Er wird allerdings zu Unterhaltszahlungen durch das Jugendamt aufgefordert, die sich auf eine Höhe von ca. 250 € belaufen sollen. Unterhaltsschulden sind bereits in einer Höhe von min. 18.000 € vorhanden.


Also mit DEM Kind allein kommt er nicht auf so einen Unterhaltsrückstand. 12 Monate x 250,00 €/Monat x 4 Jahre = 12.000 €.

quote:
Stauen sich nun die Unterhaltsschulden weiter auf


Wenn es einen Titel gibt, dann können die Schulden schon auflaufen. Solange er aber nix hat, was man pfänden könnte, wird man auch nix von ihm kriegen.

quote:
was blüht diesem Menschen im Alter


Na, wenn er im Alter kein Einkommen hat, dann ist er eben Sozialhilfeempfänger. Verhungern wird er nicht ... aber große Sprünge kann er auch keine machen.

quote:
wie kommt er aus dieser Nummer am besten wieder heraus?


Ganz einfach: indem er genügend Geld verdient und seinen Verpflichtungen nachkommt. Selbst eine Privatinsolvenz hilft nicht unbedingt weiter, weil auf Antrag Unterhaltsforderungen aus der Insolvenz ausgenommen werden können.

quote:
sollte man nicht lieber die finger von diesem Menschen lassen?


Das musst du doch selbst wissen! Wenn's die Liebe deines Lebens ist ... nu, dann isse das halt! Nur wenn du dich mit einem Habenichts einlässt, dann musst du das eben hinterher auch ausbaden. Und wenn du ein Kind von ihm kriegst, dann guckste hinterher mit dem Unterhalt vermutlich auch in die Röhre.

Wie man sich bettet so liegt man. *grins*


-- Editiert Marcus2009 am 03.02.2014 17:51

1x Hilfreiche Antwort

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