Kindesunterhalt - Sobald er eine Arbeit hat und Pfändungen anstehen gibt er seine Jobs auf

24. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
xr02099
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Sobald er eine Arbeit hat und Pfändungen anstehen gibt er seine Jobs auf

Hallo Fori´s,

folgendes Problem:
Meine Schwester ist geschieden und hat eine 7 Jährige Tochter.
Ihr geschiedener Mann zahlt nur sporadisch/selten oder nicht den Kindesunterhalt!

Nun ist der Herr seit einiger Zeit wieder verheiratet mit einer Unternehmertochter. Nach meinem einschätzen geht es den beiden recht gut (finanziell). doch schafft er es immer wieder, um den unterhalt herumzukommen. Sobald er eine Arbeit hat und die ersten Pfändungen anstehen (Meine Schwester hat einen Titel und zum anderen hat er weitere Gläubiger im Nacken) gibt er seine Jobs auf.

Nun meine Fragen:

Ist es nicht möglich an die Besitztümmer seiner Frau, bzw. das Fam. Unternehmen zu belangen?

Was kann man hier tun?

Gruß
Mike

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gleichberechtigung1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

was hat seine neue Frau mit dem kindesunterhalt zu tun? gar nix!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xr02099
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

das stimmt, aber mit der ehe geht man auch gewisse pflichten ein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Es ist durchaus möglich, dass die Ehefrau indirekt am KU beteiligt wird, nämlich dann, wenn sie genug verdient, um den Unterhalt für ihren Mann sicherzustellen. Dann kann nämlich sein Geld (auch ALG etc.) komplett für den KU verwendet werden. Außerdem gibt es die "Taschengeldpfändung", d.h. dass sein Taschengeld, dass er von seiner Ehefrau erhält (wenn er gar kein Einkommen hat) gepfändet werden kann - direkt bei der Ehefrau.
Und wie Tox schon geschrieben hat, ist Unterhaltspflichtverletzung strafbar. Wenn Du nachweisen kannst, dass er jedes mal den Job aufgibt, um den Unterhalt nicht zahlen zu müssen, sieht es nicht allzu gut für ihn aus.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen