Kindesunterhalt - Sohn 17

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
roger22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Sohn 17

Hallo. Wer kennt sich aus.
Beim Kindesunterhalt bin ich in der 2.Einkommenstufe. Mein einziger Sohn ist 17 und lebt bei der Mutter. Stimmt es dass man dann den Betrag aus der 4. Einkommensstufe berechnen muß.

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"roger22"

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)


Nee..nee..dat sehe ich anders..!
Früher hieß es noch " soll" herunter/herab gestuft werden ....heute heißt es in den Richtlinien OLG "kann" ....
Also, es kann...muss aber nicht !!

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