Hallo. Wer kennt sich aus.
Beim Kindesunterhalt bin ich in der 2.Einkommenstufe. Mein einziger Sohn ist 17 und lebt bei der Mutter. Stimmt es dass man dann den Betrag aus der 4. Einkommensstufe berechnen muß.
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"roger22"
Kindesunterhalt - Sohn 17
8. Januar 2008
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Frage vom 8. Januar 2008 | 17:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Sohn 17
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#1
Antwort vom 8. Januar 2008 | 18:29
Von
Status: Lehrling (1571 Beiträge, 574x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. Januar 2008 | 19:55
Von
Status: Schüler (388 Beiträge, 66x hilfreich)
Nee..nee..dat sehe ich anders..!
Früher hieß es noch " soll" herunter/herab gestuft werden ....heute heißt es in den Richtlinien OLG "kann" ....
Also, es kann...muss aber nicht !!
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