Kindesunterhalt Sonderbedarf

12. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
kongobiene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Sonderbedarf

hallo zusammen,
folgendes Problem: Tochter meines Lebensgefährten wohnt bei der KM. Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht.
Tochter hat im vorigen Sommer eine Zahnspange bekommen.
Krankenkasse zahlt nichts dazu, da keine medizinische Notwendigkeit. Kosten belaufen sich auf ca. 3600,-- €.
Mein Lebensgefährte hat der Zahnspange nicht zugestimmt, da keine medizinische Notwendigkeit besteht, und die Angelegenheit später korrigiert werden kann, nach Rücksprache mit dem Zahnarzt.
Mutter hat trotzdem die Spange in Auftrag gegeben, und will nun die Hälfte der Kosten von ihm haben. Ist das korrekt?
Nach Rücksprache mit dem Anwalt, hat dieser gesagt, er solle die Zahlung ablehnen, da sie sein Einverständnis hätte abwarten müssen. Jetzt will sie ihn verklagen.
Haben wir eine Chance beim Gericht, oder laufen wir Gefahr, daß wir auch noch die Prozeßkosten bezahlen müssen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

zwischen medizinischer Notwendigkeit und Notwendigkeit für das Kind ist ein großer Unterschied.
Die Kassen zahlen nur noch wenn die Zähne wirklich schon so aussehen, dass die Kids in der Geisterbahn auftreten könnten :-/
(etwas krass ausgedrückt)

Was heißt "später korrigieren" ?
Soll das Kind die nächsten Jahre mit schiefen Zähnen rumlaufen und diese korrigieren lassen wenn es das selbst zahlen kann?

Ich denke zum Wohl des Kindes sollte da schon eine Lösung gefunden werden.

Kleine Hexe

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo, Kongobiene!

Lies mal bitte <a href="http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=9024&key=standard_document_27585126">hier </a> und entscheidet dann, ob und inwieweit diese Kosten überhaupt zu rechtfertigen sind.
Ich würde mal eher zu der Meinung eures Anwalts tendieren und nur bei gravierenden Fehlstellungen einen Teil der Kosten tragen.
Das kann ich aber wohl kaum bewerten.;)

Lieben Gruß!

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#3
 Von 
kongobiene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist keine gravierende Fehlstellung.
Minimaler Überbiß. Der Zahnarzt meinte man könnte abwarten, inwieweit sich das von selbst reguliert.
Außerdem geht es darum, daß KM nicht einfach eine Spange in Auftrag geben kann ohne Zustimmung vom Vater, und verlangt dann plötzlich nach einem halben Jahr Geld von ihm.1600,-- € sind kein Pappenstiel.
Wie heißt es so schön: wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch!

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo!

Wurde das Kind an einen Kieferorthopäden überwiesen oder führt der von euch benannte Zahnarzt die Behandlung durch oder wie verhält es sich?

Ich frage, weil im Klagefall nicht immer Verlass auf das Urteilsvermögen eines Richters/ einer Richterin gewährleistet ist.
Es werden wohl bisweilen auch Urteile ohne Zulassung oder Anerkenntnis von eigentlich berechtigten und eingereichten Gutachten gefällt.

Wenn ihr euch auf der sicheren Seite wähnt, würde ich mich entsprechend vorbereiten, die Aussage des behandelnden Zahnarztes/ Kieferorthopäden hinzuziehen und es wohl darauf ankommen lassen.

Lieben Gruß!

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#5
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

da ich ein "zahnspangenopfer" bin, kann ich ARTiger ersten beitrag nur zustimmen.

da das kind nun schon die spange hat, würde ich - wie ARTiger es vorgeschlagen hat - die aussage des behandelnden zahnarztes/ kieferorthopäden euch geben lassen. und der KM durch euern anwalt einen brief mit dieser aussage und dem hinweis, dass der KV der behandlung nicht zu gestimmt hat zu kommen lassen. vieleicht kommt es dann erst gar nicht zur klage.

gruß
tirchara

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