Hallo,
ich bin neu hier und habe bisher schon sehr viel Geld an meine RA bezahlt und hoffe Sie können mir hier auf folgende Frage eine Antwort geben ohne wieder zum Anwalt rennen zu müssen.
Ich habe mit meiner EX-Frau 2 Kinder (3 und 13 Jahre), letzte Woche hat mich meine Ex per SMS aufgefordert die große abzuholen und sie soll bei mir bleiben. Ich habe damit kein Problem das sie jetzt bei mir leben soll.
Nun meine Frage muss ich für den kommenden Monat (Juli) noch Unterhalt für meine Tochter die mir von meiner Ex übergeben wurde bezahlen?
Und steht mir auch das Kindergeld für sie zu?
oder gibt es da eine Zeitliche
Vorgabe?
Wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte.
Gruß
MR STOECKLI
Kindesunterhalt - Tochter soll auf einmal bei mir wohnen - muss ich noch Unterhalt zahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Moin!
Hast du bisher Kindesunterhalt über einen gültigen Unterhaltstitel gezahlt?
Dann würde ich mir diesen aushändigen lassen.
Wenn das Kind bei dir lebt, wäre die KM zu Barunterhalt verpflichtet und das KG geht auf dich über.
Lieben Gruß!
-----------------
"www.artiger.freehostia.de"
Hi,
ich habe nach der Trennung beim Jugendamt Unterhaltsurkunden erstellen lassen, ist das damit gemeint?
Kann ich die Zahlung ab 1. Juli einstellen?
LG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi auch,
ich bin zwar in deiner Situation nicht, aber ich wäre hier vorsichtig und würde, mit der Großen beim JA vorstellig werden und die geänderte Situation darlegen.
Ich bin der Meinung, dass die Urkunde umgeschrieben gehört und erst dann kannst du die Zahlungen einstellen.
Lieben Gruß
-----------------
"www.artiger.freehostia.de"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
43 Antworten