Kindesunterhalt - Tochter soll auf einmal bei mir wohnen - muss ich noch Unterhalt zahlen?

28. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
mrstoeckli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Tochter soll auf einmal bei mir wohnen - muss ich noch Unterhalt zahlen?

Hallo,
ich bin neu hier und habe bisher schon sehr viel Geld an meine RA bezahlt und hoffe Sie können mir hier auf folgende Frage eine Antwort geben ohne wieder zum Anwalt rennen zu müssen.

Ich habe mit meiner EX-Frau 2 Kinder (3 und 13 Jahre), letzte Woche hat mich meine Ex per SMS aufgefordert die große abzuholen und sie soll bei mir bleiben. Ich habe damit kein Problem das sie jetzt bei mir leben soll.

Nun meine Frage muss ich für den kommenden Monat (Juli) noch Unterhalt für meine Tochter die mir von meiner Ex übergeben wurde bezahlen?

Und steht mir auch das Kindergeld für sie zu?

oder gibt es da eine Zeitliche
Vorgabe?

Wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte.

Gruß
MR STOECKLI

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Moin!

Hast du bisher Kindesunterhalt über einen gültigen Unterhaltstitel gezahlt?
Dann würde ich mir diesen aushändigen lassen.

Wenn das Kind bei dir lebt, wäre die KM zu Barunterhalt verpflichtet und das KG geht auf dich über.

Lieben Gruß!




-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mrstoeckli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ich habe nach der Trennung beim Jugendamt Unterhaltsurkunden erstellen lassen, ist das damit gemeint?

Kann ich die Zahlung ab 1. Juli einstellen?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi auch,

ich bin zwar in deiner Situation nicht, aber ich wäre hier vorsichtig und würde, mit der Großen beim JA vorstellig werden und die geänderte Situation darlegen.

Ich bin der Meinung, dass die Urkunde umgeschrieben gehört und erst dann kannst du die Zahlungen einstellen.

Lieben Gruß

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.968 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen