Kindesunterhalt Umgangsrecht

23. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Umgangsrecht

Folgendes Problem

Die Mutter meines Kindes (10) verweigert das Umgangsrecht seit Jahren. Dem Kind zu liebe habe ich mich dann irgendwann geschlagen gegeben. (Kind litt, weinte wurde unter Druck gesetzt - dein Papa will Dich mir wegnehmen - was völliger Quatsch war, Mutter dreht durch) Da das Amt mich bat keinen Druck auszuüb en habe ich mich darauf eingelassen.

Auf Grund von Arbeitslosigkeit und der Versuch sich selbständig zu machen habe ich regelmäßig einen Betrag bezahlt der mir möglich war (190,.-) damit das Kind nicht leidet.

Auf Nachfragen wie es dem Kind geht erhalte ich nie eine Antwort. Und so lief es dann Nun ist die Mutter zum Amt und behauptet ich würde nie zahlen oder unregelmäßig (Was nicht stimmt! Kontoauszüge ) Dennoch hat sie die eingeschaltet.

Da ich den Mindestunterhalt von ca 291 EUR nicht zahlen kann eine neue Familie habe möchte ich wissen was das bedeutet?

Was tut das Amt (ich zahl jetzt ans Amt ) die haben gesagt dass auf grund der UNterlagen das nachvollziehbar ist und iche den betrag weiter an die zahlen muss, damit das Kind später sieht dass ich gezahlt habe

Nun sagt eine Freundin, dass das Amt den Mindestunterhalt zahlt und das wie schulden angehäuft werden (was ein desaster wäre)

Bitte antwortet mir -den auch die Rechte eines Vaters müssen doch diskutiert werden.

Es sind inzwischen 3 Jahre vergangen in denen ich das Kind nciht gesehen habe - welche Chancen habe ich

Was bedeutet das für mich mit dem amt? Welche Konsequenzen und was kann ich tun?

Je mehr Infos umso dankbarer wäre ich. Anwalt will ich nicht konsultieren zu teuer.

Stimmt es dass ich dann Schulden habe? Werden Kinder mitberücksichtigt? (Nicht das gemeinsame sondern andere Kinder eigene Stiefkinder)

Hat jemand einen Tipp - ich will nicht dass mein Kind leidet - dass soll es nicht!!!!

Wichtig ist mir nur, dass sie wieß dass ich mein Kind nicht vergesse . Fianziell ist nicht mehr drin da ich derzeit kein Einkommen erziele (und nicht weil ich trickse sondern weil es so ist)

Vielen Dank

PS Es wäre nett, wenn die Frauen unter Euch nicht gleich losschiessen sondern mal bedenken, dass es für einen Vater sehr schwer ist. Und die Recht immer diskutiert werden aber nie umgesetzt ! Zahlen darf man und das war es. Es ist in Deutschland wirklich traurig dass wir Väter nicht im Ansatz unterstützung finden! Es frustiert mich

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Kann,
schlimm, wie sich das entwickelt hat, ein Vater gibt sich geschlagen
damit ein Kind nicht leidet.

Kürzlich stand in unsere Zeitung: Wer hat Probleme mit dem u. dem Jugendamt?
Ich steige da ein, ich mache da auf jeden Fall mit und werde mal darstellen, wie das damals bei uns war.

Wie bei dir und vielen anderen Vätern.
Um den Unterhalt kommst du nicht drum herum, so schnell zu mindest nicht.
Unternehme alles, schreibe Bewerbungen und trage das dem Amt vor.

Einfach erklärt:
Eine Mutter ist eben eine Mutter das reicht als Beweis.

Ein Vater muss beweisen, dass er ein Vater ist ( guter Vater), er muss zeigen das er willig ist Unterhalt zu zahlen. Ein Vater wird am Unterhalt festgemacht.
Hurra.

Die weiteren Kinder ( Stiefkinder) haben im Augenblick ziemlich wenig damit zu tun, falls du denkst, den Unterhalt für das erste Kind kann ich nicht zahlen, weil ich weitere Kinder Unterhalt zahlen muss.

Zuerst mal musst du dir einen Anwalt nehmen, da kommst du nicht drum herum.
Der Unterhaltsanspruch wird angemessen durch die Anzahl der Kinder geteilt.
Welches Einkommen z. B. hat die Mutter der weiteren Kinder?

Die Pflicht den Unterhalt zu zahlen an das erste Kind bleibt!

Ich würde mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen, das Gespräch zur Mutter suchen damit du den Kontakt zum Kind herstellen kannst.

Riesen Akt aber versuchen täte ich es schon.
Sollte der Unterhalt tituliert werden achte darauf, dass es bis zum 18. Lebensjahr geht und nicht darüber hinaus.

Bis dahin erst mal alles Gute, ich hoffe, dass andere hier noch mehr Infos haben.


-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Die Aufnahme mit dem Jugendamt habe ich damals probiert. Es wurde sogar ein Gespräch mti der Mutter anberaumt inwelchem sie ausgeflippt ist und den Umgangsrecht verweigert hat (ich war mit ihr nicht verheiratet ) und da hat das Amt die Empfehlung ausgesprochen den Kontakt ruhen zu lassen da war das Kind 4

Ich habe alles probiert und gefleht und alles aber nix!

Es frustiert nurnoch Inzwischen sind soviele Jahre rum und ich habe nicht mal ein Bild! Wird verweigert.

Was hat der Unterhalt mit meiner Frau zu tun? Wird sie mit herangezogen obwohl sie nichts damit zu tun hat? Was ist mit dem gemeinsamen kind?

Das Amt hat gesagt ich soll den Betrag weiterzahlen den ich zahle das ist unter dem Mindestsatz reicht das?

Und kann man das auf das 18 Lj begrenzen - was hat das für einen Sinn? ICh muss doch zahlen bis ein Abschluss da ist oder irre ich mich?

Die Anwälte wollen nur Geld verdienen erst hat man recht und dann? Dann fallen kosten an und es heißt hinterher sie müssen sich einigen sie haben keine Rechte.

Ich verstehe das nicht. Sachlich betrachtet :

Die Mutter arbeitet hat das Kind "zufällig" bekommen (ich liebe es !!!) und entscheidet willkürlich. Ich muss zahlen werde nicht gefragt. Und darf nicht mal das Kind sehen.

Hinzukommt dass ich meine Familie nicht gefährden will. Ich bin endlich glücklich und angekommen. Ich will unbedingt was verdienen klar aber wir haben harte Zeiten und ich belege alles.

Die Mutter ist zum Amt und behauptet dinge die nicht stimmen auch das kann man belegen aber ich bin nur der Erzeuger.

Aber zurück zu den Fakten - gilt das gesamteinkommen? Meine Frau ist Hausfrau noch.
Ich arbeitet aber verdiene kaum was - klar ich muss erst mal rein kommen

Wielange zahlt man? Welche Rechte hat man. Im groben weiß ich es ja.

Gibt es denn niemand der Erfarungen aht und die erzählen könnte? Es gibt soviele die garnicht zahlen !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Ich bin zwar eine Frau, aber Mutter von 4 Söhnen, da macht man sich schon auch so seine Gedanken. Ich möchte auch nicht später Enkel haben, deren Namen ich nur von den Kontoauszügen meiner Söhne her kenne. Väter sind wirklich im deutschen extrem benachteiligt.

Was Du zahlen kannst berechnet sich aus dem was dem Kind zusteht, aber Du hast einen Mindestselbstbehalt. Den müsste Dir nach den aktuellen Tabellen das zuständige Amt berechnen können. Nun kann natürlich das gefühlte "was kann ich maximal zahlen" vom rechtlichen abweichen.
Das Einkommen Deiner Frau zählt dabei nicht mit. Sie ist nicht unterhaltspflichtig gegenüber deinem Kind.

Ich würde beim Amt konkret sagen, das Du gerne Umgang mit deinem Kind hättest. Die sind auch für Dich und dafür zuständig eine Regelung zu finden, bei der das Kind nicht zu Schaden kommt. Es ist auch im Intresse des Kindes zu wissen wer sein Vater ist.
Wahrscheinlich wird es früher oder später sowieso nach Dir suchen, denn aus Kindern werden Jugendliche und die tun eher das Gegenteil von dem was "Mama" gerade gut findet besonders gerne.

Das sich Schulden anhäufen, kann ich mir nicht vorstellen. Das kenne ich nur bei Unterhaltsvorschuß wenn der Vater gar nicht zahlt, unbekannt ist oder unauffindbar.

Ich habe selbst ein Jahr beim Jungendamt gearbeitet. Für die ist es natürlich einfacher, wenn Du auf Dein Umgangsrecht verzichtest.

Wünsche Dir viel Glück & Erfolg,

Iliane


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