Guten Tag,
ich soll jetzt den Kindsunterhalt auf das Konto des neuen Lebensgefährten meiner Ex überweisen. Sie hat sich selbstständig gemacht. Müßte sie den Unterhalt nicht bei der Steuer und Krankenversicherung angeben? Oder führt sie was anderes im Schilde?
Kindesunterhalt - Unterhalt bei der Steuer und Krankenversicherung angeben?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also, ich würde mich auf sowas nicht einlassen.
Der Lebensgefährte hat ja mit dem KU nichts zu tun.
Hallo,
habe mir über das Jugendamt eine Vollmacht von Ex eingeholt, dass ich den Unterhalt auf das Konto ihres Lebensgefährten überweisen soll. Warum nicht mehr auf ihr Konto? Da ist doch ein Hacken!
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Hallo Dr. Wolkenfuss!
Ja, merkwürdig finde ich es auch. Wo da der Haken liegt, kann Dir ausser Deiner Ex niemand sagen.
Aber ich würde mich auch nicht darauf einlassen das Geld auf das Konto des LG Deiner Ex zu überweisen. Der hat damit überhaupt nix zu tun und Anspruch hat das Kind in Vetretung durch die KM.
Wir hatten ja mal was ähnliches. Die Exe hatte plötzlich ein neues Konto. Fälschlicher Weise haben wir aber den KU trotzdem noch auf das andere Konto überwiesen. Die Bank hatte aber wohl alles, was auf dieses Konto ging zur Schuldentilgung eingezogen, da dieses Konto mit einem Kredit belastet war oder so ähnlich.
Vielleicht ist es bei Deiner Ex ja auch so.
Aber das wäre rechtlich gesehen kein Grund, denn KU darf soweit ich weiß nicht gepfändet werden.
Ich hoffe, ich hab das alles richtig ausgedrückt, vielleicht kommt ja noch einer unserer Experten vorbei und kann uns mal auf die Sprünge helfen.
LG beijing
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"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."
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