Kindesunterhalt - Unterhalt bei der Steuer und Krankenversicherung angeben?

12. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dr. Wolkenfuss
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Unterhalt bei der Steuer und Krankenversicherung angeben?

Guten Tag,


ich soll jetzt den Kindsunterhalt auf das Konto des neuen Lebensgefährten meiner Ex überweisen. Sie hat sich selbstständig gemacht. Müßte sie den Unterhalt nicht bei der Steuer und Krankenversicherung angeben? Oder führt sie was anderes im Schilde?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Also, ich würde mich auf sowas nicht einlassen.
Der Lebensgefährte hat ja mit dem KU nichts zu tun.

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#2
 Von 
Dr. Wolkenfuss
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe mir über das Jugendamt eine Vollmacht von Ex eingeholt, dass ich den Unterhalt auf das Konto ihres Lebensgefährten überweisen soll. Warum nicht mehr auf ihr Konto? Da ist doch ein Hacken!

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#3
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo Dr. Wolkenfuss!

Ja, merkwürdig finde ich es auch. Wo da der Haken liegt, kann Dir ausser Deiner Ex niemand sagen.
Aber ich würde mich auch nicht darauf einlassen das Geld auf das Konto des LG Deiner Ex zu überweisen. Der hat damit überhaupt nix zu tun und Anspruch hat das Kind in Vetretung durch die KM.
Wir hatten ja mal was ähnliches. Die Exe hatte plötzlich ein neues Konto. Fälschlicher Weise haben wir aber den KU trotzdem noch auf das andere Konto überwiesen. Die Bank hatte aber wohl alles, was auf dieses Konto ging zur Schuldentilgung eingezogen, da dieses Konto mit einem Kredit belastet war oder so ähnlich.
Vielleicht ist es bei Deiner Ex ja auch so.
Aber das wäre rechtlich gesehen kein Grund, denn KU darf soweit ich weiß nicht gepfändet werden.

Ich hoffe, ich hab das alles richtig ausgedrückt, vielleicht kommt ja noch einer unserer Experten vorbei und kann uns mal auf die Sprünge helfen.

LG beijing

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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#4
 Von 
guest123-2183
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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