Kindesunterhalt Verfahrenskosten

29. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
HeinzWilhelm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Verfahrenskosten

Hallo, ich habe von dem Anwalt meiner Ex die Aufforderung zur Zahlung eines höheren Kindesunterhalt bekommen.
Mich würde interessieren, welche Anwaltskosten mir bei einem außergerichtlichen Verfahren entstehen.
Die Gegenseite fordert 307€ und ich zahle bereits 281€ monatlich.
Wird für die Berechnung des Gegenstandswertes jetzt der Jahresbetrag von 307€ herangezogen oder aber die Differrenz von 25€.
Weiterhin wird für 5 Monate rückwirkend der erhöhte Unterhalt gefordert. Wird auch dieser dem Gegenstandswert hinzugerechnet?
Vorab vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ombre
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !

Der Gegenstandwert ist nicht der Differenzbetrag in Höhe von 25 Euro. Dieser Betrag wird nicht gefordert. Gefordert werden die 307 Euro. Der Streitwert liegt bei 12 x 307 Euro.

mfg Ombre

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